Economia | Zusatzrente

Pensplan populärer denn je

In Zeiten des kriselnden Sozialstaats machen sich viele Gedanken um ihre finanzielle Absicherung im Alter.
Avvertenza: Questo contributo è un messaggio promozionale e non rispecchia necessariamente l'opinione della redazione di SALTO.
Pensplan
Foto: @Pensplan

In Trentino-Südtirol sind bereits über 200.000 BürgerInnen in die vier Rentenfonds der Region eingeschrieben, gemeinsam haben sie über 3,5 Milliarden Euro an Kapital angespart. Pensplan berät seit 20 Jahren erfolgreich BürgerInnen, die sich für eine Zusatzrente interessieren.

 

Über 300 BeraterInnen beantworten Ihre Fragen
Der Bedarf an professioneller Information ist bei diesem komplexen Thema groß. Als nicht gewinnorientiertes Unternehmen, das zu 100% der Region Trentino-Südtirol und den Autonomen Provinzen Trient und Bozen gehört, bietet Pensplan nicht nur eine kostenlose und unverbindliche, sondern auch neutrale Beratung an. Im Büro in der Mustergasse in Bozen oder bei einem von 123 Pensplan Infopoints im ganzen Land beantworten über 300 geschulte BeraterInnen Fragen wie:

Welche Form des Zusatzrentensparens ist die richtige für mich? Sind meine Ersparnisse in einem Zusatzrentenfonds auch sicher? Wie hoch fällt meine Zusatzrente aus, wenn ich jetzt starte? Wieviel muss ich einzahlen? Welche steuerliche Vorteile bietet mir das Zusatzrentensparen? Was ist, wenn ich mein eingezahltes Geld vor der Pensionierung brauche? Wieviel Rente bekomme ich am Ende insgesamt zwischen staatlicher Rente und Zusatzrente?

Die Infopoints sind in Zusammenarbeit mit Gewerkschaften sowie Wirtschafts- und Sozialverbänden entstanden. Neben Informationen erhalten BürgerInnen dort Unterstützung beim Stellen von Ansuchen und dem Ausfüllen von Formularen.

Die regionalen Zusatzrenten sind unter anderem so populär geworden, weil bei Angestellten der Arbeitgeber mit einzahlt – die Beiträge sind durch die Kollektivverträge geregelt. Außerdem wird die Abfertigung in den Rentenfonds eingezahlt. Somit kann man die Zusatzrente als zusätzliches Lohnelement betrachten.

 

Gesetzliche Neuerungen
Es zahlt sich aus, up-to-date zu bleiben, weil die gesetzlichen Regelungen sich laufend ändern.

 

… für öffentlich Bedienstete
Zum Beispiel können jetzt auch öffentlich Bedienstete bis zu 5.165 € an Beiträgen zum Fonds von der Steuer abziehen – eigene Beiträge, die des Arbeitgebers und solche, die für zu Lasten lebende Kinder einbezahlt werden. Und auch die Besteuerung der Zusatzrente ändert sich für öffentlich Bedienstete: Sie beträgt künftig 15%, und sinkt bei mehr als 15 Mitgliedsjahren nach und nach bis auf 9%.

Auch bei den anderen Auszahlungen (Vorschüsse und Ablöse) gelten ab jetzt die Steuersätze, die bisher bei ArbeitnehmerInnen im Privatsektor angewendet wurden.

Diese Gleichstellung ab 1. Jänner 2018 gilt natürlich auch für all jene öffentlich Bediensteten, die bereits in einen Zusatzrentenfonds eingeschrieben sind. Für das Kapital hingegen, das bis Ende 2017 im Fonds angereift ist, kommt die alte steuerliche Regelung zur Anwendung.

 

… und bei RITA, der vorzeitigen befristeten Zusatzrente
Das Haushaltsgesetzt 2018 bringt auch Änderungen bei der vorzeitigen, befristeten Zusatzrente (RITA). Dabei handelt es sich um eine flexible Auszahlungsart für Erwerbstätige, denen nur mehr wenige Jahre für die gesetzliche Altersrente fehlen und die ihre Zusatzrente vorzeitig ausbezahlt bekommen wollen. Genauer gesagt wird dabei ein Teil oder das gesamte angereifte Kapital im Zusatzrentenfonds als Rente bis zum Erreichen des Mindestalters für die gesetzliche Altersrente ausbezahlt.

Für die RITA muss man mindestens seit 5 Jahren Mitglied in einer Zusatzrentenform sein. Ansuchen kann, wer seine Arbeitstätigkeit beendet hat und das Mindestalter für die gesetzliche Altersrente innerhalb der nächsten 5 Jahre erreicht und mindestens 20 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hat, ODER wer seit mindestens 24 Monaten arbeitslos ist und das Mindestalter für die gesetzliche Altersrente innerhalb der nächsten 10 Jahre erreichen wird.

 

Unterstützung und Absicherung durch die Region
Rückenwind erhält das Zusatzrentenprojekt auch durch seine Mutter: Die Region Trentino-Südtirol hat die Pensplan Centrum AG gegründet und übernimmt für die vertragsgebundenen Rentenfonds die Verwaltungsdienstleistungen. Dadurch profitieren die Mitglieder der Rentenfonds von geringeren Kosten für die Verwaltung. Außerdem gibt die Region Beiträge zur Absicherung von Auszeiten bei Arbeitslosigkeit oder finanziellen Engpässen; möglich sind auch Beiträge für Erziehungszeiten und Pflegezeiten, ob für die öffentliche Rentenkasse oder den Zusatzrentenfonds.

 

Was zählt ist: Die richtige und frühzeitige Information!