Ambiente | Luftqualität

No 2 NO2

Die Grenzwerte für Stickstoffdioxid sind nicht unter Kontrolle. Nun stehen Diesel-Fahrverbote im Raum. Und das Land gibt sich bis 2023 Zeit, die EU-Vorgaben zu erfüllen.
Fahrverbot
Foto: Pixabay

Was tut man, wenn man selbst gesteckte Ziele nicht einhält, einem aber die Zeit davon läuft? Man beruft einen runden Tisch ein – und steckt sich ein neues Ziel. So geschehen am heutigen Freitag in Bozen. Mit Technikern und Experten berieten Umweltlandesrat Richard Theiner und Vertreter von Gemeinden, Wirtschafts- und Umweltverbänden über die Luftqualität im Land.
Die Erkenntnis? Es braucht weitere Maßnahmen, um die anhaltende Stickstoffdioxid-Belastung auf das von der EU vorgegebene Höchstmaß zu reduzieren – im Notfall mittels Fahrverboten für Dieselfahrzeuge.

 

Sünder auf Straßen

Vor inzwischen acht Jahren hat die Europäische Union einen Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) festgelegt. Nicht mehr als 40 Mikrogramm pro Kubikmeter dürfen die NO2-Werte steigen. Im selben Jahr, 2020, beschlossen Land und Gemeinden ein erstes Programm zur Reduzierung der NO2-Belastung. Das Ziel: Ab 2015 die Grenzwerte einhalten können. Viel ist seither passiert, “dennoch konnte das Ziel nur ansatzweise erreicht werden”, musste Landesrat Theiner heute einräumen. Insbesondere entlang der Brennerautobahn werden “seit Jahren deutliche Grenzwertüberschreitungen gemessen”, hat man festgestellt. Aber auch in einigen Straßen in Bozen, Meran, Brixen und Leifers wird der Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid überschritten.

“Entlang der Autobahn und auch in einigen Wohnvierteln in Bozen, Meran, Brixen und Leifers besteht Handlungsbedarf”, bestätigt Richard Theiner. “Daher haben wir heute weitere konkrete Schritte diskutiert, um die NO2-Belastung zusätzlich senken zu können und zum Schutz der Bevölkerung”.

 

Fahrverbot im Anbahnen

So soll zum Beispiel in Brixen der neue Mittelanschluss zusammen mit einer entsprechenden Verkehrssteuerung Abhilfe schaffen. Doch man ist bereit, einen Schritt weiter zu gehen – Fahrverbote stehen im Raum. “Eventuelle zeitliche Einschränkungen für ältere Dieselfahrzeuge sollten stufenweise in höher belasteten Zonen eingeführt werden”, führt der Landesrat aus. Allerdings sollen städtische Fahrverbote “in jedem Fall erst dann zum Einsatz kommen, wenn Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung, -verlagerung und -verbesserung nicht ausreichen”.

 

Meraner Appell

So weit will man es in Meran nicht kommen lassen. “Fahrverbote sind nicht im Interesse der Stadtverwaltung”, lässt die zuständige Stadträtin für Umwelt und Mobilität, Madeleine Rohrer, ausrichten. Und verspricht: “Die Gemeinde Meran hat den Anspruch, zeitgerecht alle Maßnahmen zu setzen, um ein drohendes Fahrverbot in der Stadt zu vermeiden.” In erster Linie müsse der öffentliche Verkehr “noch attraktiver werden, eine Mobilität zu Fuß und mit dem Rad sicherer, schneller und bequemer”, so Rohrer. Und “wer auf das Auto angewiesen ist, muss wissen, dass der Dieselmotor auch in Meran langfristig keine Zukunft hat”.

Derzeit sind in der Passerstadt 19.000 Autos gemeldet. 12.000 davon, also fast zwei Drittel, werden mit Diesel betrieben. “Durch den deutschen ‘Dieselskandal’ wurde offiziell, dass selbst viele Euro-6-Dieselautos nicht die erforderten NO2-Werte einhalten”, erinnert Rohrer. Erst ab 2019 wird die Zulassung von Dieselautos durch eine Prüfung unter realen Bedingungen auf der Straße erfolgen. Der Rat der Meraner Stadträtin bereits heute: “Beim Neukauf sollte ein Fahrzeug gewählt werden, das ohne Diesel läuft – idealerweise gar mit Strom.”

 

Am Freitag hat man sich in Bozen gleich ein neues Ziel gesteckt: Der von der EU gewollte Stickstoffdioxid-Jahresgrenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter soll innerhalb von fünf Jahren eingehalten werden – innerhalb 2023 also. “Dazu benötigen wir eine gemeinsame Strategie zwischen Land und Gemeinden”, bekräftigt Theiner. Nach dem heutigen Treffen stehen “interne Beratungen und Prüfungen” an, heißt es aus dem Umweltressort. Ende April soll dann der Entwurf für ein Bündel von aufeinander abgestimmten Maßnahmen vorliegen, das von Land und Gemeinden genehmigt werden kann.