Economia | Corona-Hilfe

Stichtag 15. April

Nach Ostern laufen die allerersten Unterstützungsmaßnahmen des Landes an. Inzwischen kann angesucht werden – und das Geld für die Lebensmittgelgutscheine wurde verteilt.
Geldscheine
Foto: Pixabay

Nun gibt es einen ersten verhaltenen Fahrplan für die Corona-Hilfe des Landes. Ab kommenden Mittwoch, 15. April, können Unternehmen, Freiberufler und Familien bei den Banken um günstige Sofortkredite ansuchen. Auch die Vorschussauszahlungen auf den Lohnausgleich laufen an. Arbeitnehmer in Lohnausgleichskasse erhalten 1.400 Euro pauschal überwiesen. Für die außerordentliche Lohnausgleichskasse, die das Land einführt, sind hingegen noch keine telematischen Anträge möglich. Ebenfalls ab kommender Woche sollen die Verlustbeiträge von 3.000 bis 10.000 Euro für Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern aktiv werden. Eine Woche später als ursprünglich zugesagt. Damit Kleinunternehmen Corona-Unterstützungsmaßnahmen schnellstmöglich beantragen können, sollten sie sich mit einer digitalen Identität (SPID) ausstatten, rät die Landesaabteilung Wirtschaft.
Die Ansuchen um weitere Unterstützungsmaßnahmen für Familien, Mieter und Erstwohnungsbesitzer – unter anderem die Aussetzung von Bauspardarlehensrückzahlungen und Wobi-Mieten – können ab sofort eingereicht werden. Alle Informationen und Ansprechpartner zu den Maßnahmen für Familien, Unternehmen und Arbeitnehmende werden ab kommender Woche auf einer eigenen Internetseite zu finden sein.

Ebenfalls am Mittwoch, 15. April – und nicht wie zunächst verkündet am 17. April – tritt der Landtag um 14.30 Uhr zu einer Sondersitzung zusammen, um die notwendigen Haushaltsabänderungen zu behandeln, die die Landesregierung beschlossen hat, um die Hilfsmaßnahmen anlaufen zu lassen. “Die Sitzung erfolgt unter Einhaltung der aktuellen Sicherheitsbestimmungen. Das Gebäude ist nicht öffentlich zugänglich, die Sitzung wird aber live auf www.landtag-bz.org übertragen”, heißt es auf der Webseite des Landtags.

Inzwischen hat die Landesabteilung Örtliche Körperschaften die Corona-Hilfsgelder des Staates für Lebensmittelgutscheine in der Höhe von 2,8 Millionen Euro unter den 116 Gemeinden verteilt – je nach Bevölkerungsdichte und Pro-Kopf-Einkommen. Die Gemeinden können die staatlichen Mittel aufstocken.
Anspruch auf die Lebensmittelgutscheine haben Personen in finanziellen Schwierigkeiten. Die Zuteilung erfolgt auf Grundlage der familiären Situation und nur an jene, die keine andere öffentliche Unterstützung erhalten. Die Gutscheine können dann in den Supermärkten für den Einkauf von Grundnahrungsmitteln verwendet werden – und zwar in jenen Geschäften, die sich auf einen entsprechenden öffentlichen Aufruf der Gemeinde hin der Initiative anschließen.

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Michael Bockhorni Sab, 04/11/2020 - 16:54

Für Sofortkredite, Vorschusszahlungen, Aussetzung von Mieten wird ja kein (fast) kein einziger Euro Steuergeld zusätzlich in die Hand genommen um solidarisch die Lasten der Coronokrise der einzelnen gemeinsam zu schultern. Kredite muss der Bürger zurückzahlen, bei den Bauspardarlehen und WOBI Mieten wird das wohl auch so sein, den Vorschuss bekommt das Land ja wieder via INPS. Bleiben nur die Verlustbeiträge für die Unternehmen und die Lebensmittelgutscheine (die mich allerdings mehr an die Armenfürsorge des 19. Jahrhunderts erinnern).

Sab, 04/11/2020 - 16:54 Collegamento permanente