Cronaca | Sparkasse

Abgeschmetterte Einwände

Die Anwälte der Sparkasse wollten die Nebenkläger ausschließen und den Prozess nach Rom verlegen. Richter Emilio Schönsberg hat aber beide Anträge abgewiesen
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Foto: upi
Jean-Paule Castagno ist eine Kämpferin. Die Mailänder Anwältin vertritt die Südtiroler Sparkasse im Strafprozess vor dem Bozner Landesgericht. Am Mittwochvormittag argumentiert Castagno wortgewaltig über eine halbe Stunde lang. Unterstützt von den Anwälten Carlo Bertacchi (für Peter Schedl) und Ivan Rampelotto (für Norbert Platter), bringt die Anwältin der Südtiroler Traditionsbank an diesem Tag gleich zwei Anträge vor Gericht ein.
Der erste Antrag zielt darauf ab, die Südtiroler Aktionärsvereinigung, die im Verfahren vom römischen Professor Massimo Cerniglia vertreten wird, als Nebenklägerin im nahenden Hauptverfahren auszuschließen. Die Argumentation der Verteidiger dafür ist ebenso linear wie banal.
Es gehe im Verfahren, um Behinderung der Bankenaufsicht und wahrheitswidriger Mitteilungen an die Aufsichtsbehörde (false communicazioni all´autorità di pubblica vigilanza). Demnach seien allein die italienische Notenbank und die Börsenaufsicht mögliche Geschädigte, nicht aber eine Verbraucherschutzorganisation wie die Südtiroler Aktionärsvereinigung. Vor diesem Hintergrund verlangte Castagno den Ausschluss von Cerniglia & Co.
Der zweite Antrag ist dann eine Folge dieser Argumentation. Da die einzig Geschädigten in diesem Verfahren die Banca D’Italia und die Börsenaufsicht CONSOB seien und beide ihren Sitz in Rom haben, sei Bozen der falsche Gerichtsstand. Die Verteidiger verlangten deshalb formal eine Verlegung des Verfahrens an das Landesgericht nach Rom.
Der Richter für die Vorerhebungen, Emilio Schönsberg, hat sich zu beiden Anträgen eine Entscheidung vorbehalten. Am Mittwochnachmittag lehnte Schönsberg dann per Dekret beide Anträge der Verteidiger ab.
 
 
 
Es ist eine wichtige und positive Entscheidung, die wir in allen Punkten nur teilen können“, reagiert Staatsanwalt Igor Secco auf diese richterliche Entscheidung. Nicht nur dem Vertreter der Anklage ist klar, dass diese Anträge nur ein weiterer Versuch der Verteidiger sind, den Prozess bewusst in die Länge zu ziehen, um am Ende eine Verjährung möglicher Straftaten zu erreichen.
Genau das ist dann auch der rote Faden in diesem Verfahren.
Denn die Ermittlungen und die Vorverhandlungsphase haben sich in diesem Fall unnatürlich in die Länge gezogen.  
 

5 lange Jahre

 
Die Ermittlungen gegen die Sparkasse starten 2015 noch unter dem damaligen Chefstaatsanwalt Guido Rispoli. Geführt von der Carabinierisondereinheit ROS beschlagnahmt man am Zentralsitz der Traditionsbank mehrere Terabyte an Daten. Zudem verhört man Dutzende Zeugen und setzt auch auf Abhörungen und Lauschangriffe.
Der leitende Staatsanwalt Rispoli setzt am 22. Jänner 2016 auch einen Gutachter ein. Der damalige Vizedirektor der Bozner Filiale der Banca d´Italia und nunmehrige Direktor der Banca d’Italia in Trient, Maurizio Silvi, liefert am 21. Juni 2016 seinen Bericht ab.
Auf 86 Seiten zeichnet Silvi dabei die unlauteren Machenschaften rund um die Sparkassen-Tochter Reatia SRG, um die Kapitalerhöhung 2012, um die Gewährung fragwürdiger Kredite und um eine ganze Reihe unüblicher Immobilienan- und verkäufe detailliert nach. Der Gutachter leuchtet nicht nur alte Geschichten aus, sondern er beschäftigt sich auch mit Operationen, die bereits in die Ära der amtierenden Bankenführung fallen.
 
 
 
Im späten Frühjahr 2016 wird Guido Rispoli Oberstaatsanwalt in Campobasso, die Ermittlung 12877/15 erbt damit sein Nachfolger als Chefstaatsanwalt in Bozen, Giancarlo Bramante. Obwohl allein die Ergebnisse des Gutachters der Staatsanwaltschaft Maurizio Silvi schon eine Anklagerhebung zu ermöglichen scheinen, ermittelt man weiter.
Der Fall wandert von der Carabinierispezialeinheit ROS zur Finanzwache. Als die Verbraucherzentrale Südtiroler über Massimo Cerniglia 2017 bei der Staatsanwaltschaft eine Eingabe zur Kapitalerhöhung der Sparkasse von 2012 macht, werden die Fälle zusammengelegt. Noch im selben Jahr erhalten die betroffenen Sparkassenfunktionäre einen Garantiebescheid (avviso di garanzia), dass sie unter Ermittlung stehen.
Ende März 2018 liefert die Finanzwache einen 312 Seiten langen Abschlussbericht der Ermittlungen ab. Ende 2019 erhebt die Staatsanwaltschaft dann formell Anklage gegen den ehemaligen Präsidenten der Sparkasse Norbert Plattner, Ex-Generaldirektor Peter Lothar Schedl, Vize-Direktor Richard Maria Seebacher und dem ehemaligen Finanzchef Sergio Lovecchio. Die Anklagepunkte: Fälschung der Informationsbroschüre für Anleger (falso in prospetto), Kursmanipulation (Aggiotaggio), schwerer Betrug (truffa agravata) und Behinderung bzw. Irreführung der Aufsichtsbehörden (false communicazioni all´autorità di pubblica vigilanza).
Weil der Großteil dieser Straftaten aber bereits im Juni 2020 verjähren, ersucht die Staatsanwaltschaft das Voruntersuchungsgericht um eine schnelle Behandlung.
 

Schleichgang & Eingabe

 
Letztlich passierte aber genau das Gegenteil davon. Auch das Gericht scheint in diesem Fall einen Schleichgang eingelegt zu haben.
Die Verhandlung wird für März 2020 vor Vorerhebungsrichterin Carla Scheidle festgesetzt, dann aber wegen der Corona-Krise auf Mai 2020 verschoben. Weil Scheidle aber inzwischen ans Freiheitsgericht wechselt, muss ein neuer Richter gefunden werden.
 
 
 
Die Verhandlung wird erneut vertagt. Aber nicht für wenige Wochen, sondern am Ende um mehr als ein ganzes Jahr. Der erste Anlauf wird am 20. Jänner 2021 genommen. Vorerhebungsrichter Emilio Schönsberg vertagt die Verhandlung unmittelbar nach der Eröffnung auf den 3. März 2021.
An diesem Tag fällt dann endlich die erste Entscheidung. Schönsberg erklärt nach der Verhandlung die Anklagepunkte Fälschung der Informationsbroschüre für Anleger (falso in prospetto), Kursmanipulation (Aggiotaggio) und vor allem schwerer Betrug (truffa agravata) als verjährt.
Gleichzeitig verfügt der Richter für die Vorerhebungen, dass sowohl die Banca d’Italia und die Börsenaufsicht CONSOB, als auch die Südtiroler Aktionärsvereinigung als Nebenkläger im Verfahren zugelassen werden. Über eine Anklagerhebung soll am 9. Juni entschieden werden.
 
 
Wenige Tage nach dieser Entscheidung dann ein Paukenschlag. Das Südtiroler Aktionskomitee und Verbraucherschutzanwalt Massimo Cerniglia kündigen in einer Presseaussendung einen eklatanten Schritt an:
 
„Die Aktionärsvereinigung Südtirol wird eine Eingabe beim Justizministerium machen, um die möglichen Verantwortlichkeiten der Bozner Justizbehörden für mögliche Verzögerungen und Unterlassungen festzustellen, die dazu führen könnten, dass die Angeklagten sich nicht oder nur teilweise für die schweren Verbrechen zum Schaden tausender Sparer vor Gericht verantworten müssen.“
 
Die Eingabe wird am 8. März 2021 an das Justizministerium verschickt.
 

Ein Endspurt?

 
Auch vor diesem Hintergrund dürfte die augenscheinliche Verzögerungstaktik von Jean-Paule Castagno & Co vor Gericht nicht aufgegangen sein. Vorermittlungsrichter Emilio Schönsberg hat die Entscheidung jetzt auf den 9. Juli vertagt. Alle Prozessbeobachter gehen davon aus, dass an diesem Tag zu Einleitung des Hauptverfahrens gegen Norbert Plattner, Peter Lothar Schedl, Richard Maria Seebacher und Sergio Lovecchio wegen wahrheitswidriger Mitteilungen an die Aufsichtsbehörde (false communicazioni all´autorità di pubblica vigilanza) kommen wird.
Es ist Prozess mit einem vorbestimmten Ausgang. Denn auch diese Straftat verjährt im Dezember 2022.
Es ist Prozess mit einem vorbestimmten Ausgang. Schon jetzt ist klar, dass es zu keinem rechtskräftigen Urteil kommen wird.
Deshalb ist jetzt schon absehbar, dass es zu keinem rechtskräftigen Urteil kommen wird. Denn die Verteidiger werden bei einer Verrurteilung auf jeden Fall Berufung einlegen. Ebenso die Staatsanwaltschaft bei einem Freispruch. Doch zur Berufungsverhandlung wird es wegen der Verjährung kaum mehr kommen.
Das Ziel der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger ist es wenigstens eine Verurteilung in erster Instanz zu erreichen. Zivilrechtlich kann dieses Urteil trotz Verjährung dann geltend gemacht werden. Die Verteidiger der vier Angeklagten werden hingegen genau das Gegenteil tun und versuchen das Verfahren in die Länge zu ziehen.
In den nächsten Monaten wird sich zeigen, ob sie mit dieser Taktik weiterhin Erfolg haben werden.