Politica | Sanitätsbetrieb

Rechtmäßiger Generaldirektor

Bei der Ernennung von Thomas Schael ist alles mit rechten Dingen zugegangen – auch dank der Südtiroler Autonomie. Das ergibt die Überprüfung durch die Landesverwaltung.
Thomas Schael
Foto: LPA/mb

“Damit dürfte die Debatte beendet sein.” Ob sich die Hoffnung von Landeshauptmann Arno Kompatscher erfüllt, wird sich zeigen.
Fest steht nun jedenfalls: Die Ernennung von Thomas Schael zum Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebs war rechtens.
Das hat die Überprüfung durch die Landesverwaltung ergeben.

 

Hätte er dürfen?

Seit Wochen geistert die Frage durch die Südtiroler Medien, ob Schael im Juni 2015 zum Generaldirektor habe ernannt werden dürfen. Aufgeworfen unter anderem durch Paul Köllensperger. Der Landtagsabgeordnete der 5 Sterne Bewegung hatte zuletzt vergangene Woche im Landtag nachgefragt.
“Es waren Zweifel aufgekommen, ob Thomas Schael zum Zeitpunkt seiner Ernennung alle notwendigen Voraussetzungen erfüllte”, resümiert der Landeshauptmann am Dienstag Mittag. Insbesondere ging es darum, dass Schael im Juni 2015 nicht auf der Rangliste des Gesundheitsministeriums für geeignete Personen für die Rolle eines Generaldirektors aufschien.

Der abschließende Bericht, der nun eingelangt ist, belegt – “wie zu erwarten”, so der Landeshauptmann –, dass “zum Zeitpunkt der Ernennung alle Voraussetzungen gegeben waren”. In einer detaillierten Aussendung der Landespresseagentur werden die Begründungen mitgeliefert:

“Die nationalen Verzeichnisse der Personen, die für die Besetzung der Stellen der Generaldirektoren der Sanitätsbetriebe geeignet sind, wurden erst vom gesetzesvertretenden Dekret Nr. 171 vom 4. August 2016 (Umsetzungsdekret zum sog. "Madia-Gesetz") eingeführt. Die Listen der für geeignet befundenen Kandidatinnen und Kandidaten wurden nun aufgrund eines öffentlichen Auswahlverfahrens mit Dekret der zuständigen Generaldirektoren vom 6. März 2018 veröffentlicht. Die Frist für etwaige Anfechtungen dieses Dekrets läuft bis zum 7. Mai 2018.
Das Auswahlverfahren für die Besetzung der Generaldirektion des Südtiroler Sanitätsbetriebes wurde bereits 2015 – und folglich gemäß den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen – ausgeschrieben und durchgeführt sowie im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol vom 19.1.2015, Nr. 3, veröffentlicht.
Die damals mit dem Auswahlverfahren und mit der Zulassung der Kandidaten betraute Kommission überprüfte die Erklärungen der Kandidaten und stellte fest, dass Thomas Schael alle Voraussetzungen erfüllte, um zum Verfahren zugelassen zu werden: Er war zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht älter als 65 Jahre, war im Besitz des Zweisprachigkeitsnachweises A, konnte fünf Jahre Berufserfahrung in Führungsfunktionen nachweisen und verfügte über ein Dekret des Ministerpräsidenten (Nr. 3742/2005), mit dem – auf Vorschlag des Ministeriums für Unterricht und Forschung (MIUR) – und im Sinne von Artikel 38, Absatz 3, des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 165/2001, sein Studientitel zum Zweck der Teilnahme an öffentlichen Wettbewerben und Ernennungen in der öffentlichen Verwaltung als gleichwertig anerkannt wurde.
Dem Prinzip folgend, dass jenes Recht gilt, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung in Kraft war (tempus regit actum), war die Zulassung von Thomas Schael zum Auswahlverfahren für die Stelle des Generaldirektors des Südtiroler Sanitätsbetriebs somit rechtmäßig.”

 

Autonomie als Anker

“Die ministerielle Rangliste wurde nach der Ernennungsprozedur durch das Land erstellt”, fasst Arno Kompatscher zusammen. Dessen ungeachtet zählten beim Wettbewerb und der Ernennung die Regeln des Landes, “und diese Regeln, die im Übrigen nicht auf das staatliche Register verweisen, weil wir bei Wettbewerben und Ernennungen Landeszuständigkeiten haben, wurden allesamt eingehalten”.
Sprich, “die Eintragung in das staatliche Register wäre laut den Regeln des Landes überhaupt nicht notwendig gewesen”, betont der Landeshauptmann. “Dazu haben wir ja unsere Autonomie!”

Abgesehen davon, “soll hier nicht der Eindruck entstehen, dass Thomas Schael irgendwelche beruflichen Qualifikationen nicht erfüllt”, springt der Landeshauptmann für den Sabes-Generaldirektor in die Bresche. “Er hat alle beruflichen Qualifikationen.” Das müsse klar gesagt werden, so Kompatscher, “sonst würde man Dr. Schael Unrecht tun”.