Economia | PNRR

Eine halbe Milliarde Euro für Südtirol

191,5 Milliarden Euro fließen aus dem Europäischen Wiederaufbaufonds nach Italien. Doch wieviel erhält das Land Südtirol? Und müssen diese Gelder zurückgezahlt werden?
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Foto: Pixabay
Im Februar 2021 hat die Europäische Union das größte Konjunkturpaket der Geschichte abgesegnet, um die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie in den Mitgliedstaaten einzudämmen. Mit dem Aufbauplan „Next Generation EU“ erhält die Kommission die Befugnis, an den Kapitalmärkten bis zu 750 Milliarden Euro (zu Preisen von 2018) aufzunehmen. Italien bekommt für seinen Piano Nazionale di Ripresa e Resilienza (PNRR) aus diesem Fördertopf 191,5 Milliarden Euro, 68,9 davon sind Milliarden Euro Zuschüsse und 122,6 Millarden an Krediten. Wie aus einer Landtagsanfrage von Team K-Chef Paul Köllensperger hervorgeht, sind derzeit (Stand: 28. Februar 2023) 850.062.694 Euro an Finanzierungen im Monitoring der Taskforce PNRR des Landes erfasst. In dieser Summe sind 501.590.074 Euro an definitiv genehmigten Projekten sowie 348.472.620 Euro für das Landesgebiet reservierte, noch in Projekten zu konkretisierende Zuwendungen (riparti territoriali), enthalten.
 
 
 
 
 
Wie aus der Antwort von Landeshauptmann Arno Kompatscher weiters hervorgeht, ist die Verteilung der Mittel an die verschiedenen Begünstigten nicht an die Aufteilung nach Krediten und Zuschüssen gebunden. Somit muss das Land die erhaltenen Kreditgelder nicht zurückzahlen, sondern die „Modalitäten der Rückzahlung der dem Staat von der EU ‚geliehenen‘ Mittel werden zwischen Wirtschaftsministerium und Europäischer Kommission organisiert. Die Rückzahlung der vom Staat an Südtiroler Begünstigte in Form von Darlehen gewährten Mittel müssen gemäß den jeweiligen Finanzierungsvereinbarungen zurückgezahlt werden.“
Dass die Kredite zurückgezahlt werden müssen, steht außer Zweifel, die Frage lautet nur: von wem? Laut EU-Vereinbarung haften die Mitgliedstaaten über ihre künftigen Beiträge zum Haushalt der Europäischen Union gemeinschaftlich für die Schulden des Fonds. Für den Fall, dass einzelne Mitgliedstaaten ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können, müssen die übrigen Mitgliedstaaten bzw. deren Steuerzahler dafür gerade stehen.

 

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Josef Fulterer Lun, 03/13/2023 - 09:26

Wenn es Beträge gibt setzt bei den meisten Politikern und Verwaltern der Hausverstand aus.
Dabei sollte man gerade dann mit spitzem Bleistift genau nachrechnen, ob sich "das geförderte Projekt in Folge der zu erwartenden Auslastung, der laufenden Betriebskosten, des gestiegenen Steuerdrucks und den meistens unterschätzten Verräumungskosten, überhaupt rechnet" und nicht andere für den Betrieb Vorteil-haftere Möglichkeiten verhindert.

Lun, 03/13/2023 - 09:26 Collegamento permanente