Ambiente | Wolf

Hilfe vom Generalanwalt

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hält Jagd auf Wölfe für zulässig. Für Herbert Dorfmann ist das eine richtungsweisende Wende in der aktuellen Diskussion.
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Foto: upi
Wir haben im Europäischen Parlament intensiv nach Lösungen gesucht und mehr Flexibilität im Wolfsmanagement gefordert. Endlich bekommen wir in unseren Bemühungen Unterstützung durch diese juridische Einschätzung des Europäischen Gerichthofs“, ist Herbert Dorfmann sichtlich erfreut.
Der SVP-Europaparlamentarier kommentiert damit eine – nicht nur nach seine Meinung - richtungsweisende Stellungnahme des Generalanwaltes des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Ausnahmeregelungen bei der Wolfsjagd. 
Finnland hat beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Ausnahmeregelung zur Wolfsjagd beantragt. Im Verfahren geht es um die Frage, unter welchen Bedingungen man von den strengen Schutzbestimmungen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie abweichen darf, um eine Jagd auf Wölfe nach Artikel 16 zuzulassen. Nun hat der Generalanwalt des EuGHs in einer Stellungnahme bestätigt, dass eine Ausnahmeregelung für geschützte Arten möglich ist, wenn damit das Erreichen des günstigen Erhaltungszustands nicht verhindert wird. Nun muss der Europäische Gerichtshof über die Ausnahmegenehmigungen entscheiden, das finale Urteil wird in der zweiten Jahreshälfte erwartet.
Herbert Dorfmann hält diese Stellungnahme für einen Wendepunkt in der Diskussion um den Schutzstatus des Wolfs. „Ich bin zuversichtlich, dass durch diese richtungsweisende Stellungnahme Druck auf die nationalen Akteure ausgeübt wird und dadurch mehr Flexibilität im Wolfsmanagement erreicht werden kann“, so Dorfmann.