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Teure Vergesslichkeit

Die Südtiroler Grünen und die Freiheitlichen riskieren eine hohe Geldstrafe, weil sie gegen das staatliche Antikorruptionsgesetz verstoßen.
Geld
Foto: upi
Für Südtirols Blaue wäre das immerhin zwischen 36.000 und 60.000 Euro. Und die Grünen müssten sogar zwischen 54.000 und 90.000 Euro zahlen.Die Parteiführungen müssen sehr zerstreut sein. 
Sowohl die Südtiroler Freiheitlichen als auch die Grünen riskieren durch eine unerklärliche Nachlässigkeit eine saftige Geldstrafe.
Am 16. Jänner 2019 trat das neue Antikorruptionsgesetz in Kraft. Salto.bz hat bereits darüber berichtet. In diesem Gesetz finden sich auch neue Transparenzbestimmungen für die Politik. So müssen Kandidaten bei Wahlen (mit Ausnahme der Wahlen in Gemeinden unter 15.000 Einwohner) jetzt zwei Wochen vor dem Wahlgang einen Lebenslauf und einen Strafregisterauszug online stellen. Seit vergangenem Samstag findet man diese Veröffentlichung aller Südtiroler Kandidatinnen und Kandidaten dann auch im Internet.
Das neue Gesetz schreibt aber auch vor, dass die Parteien transparent ihre Spenden offenlegen müssen. Vorgeschrieben ist, dass jede Spende ab 500 Euro offengelegt werden muss. Laut Gesetz müssen alle Parteien und politische Gruppierungen monatlich auf ihrer Internetseite die Spenderinnen und Spender sowie die Beträge detailliert veröffentlichen. Genau das tun die SVP, die Südtiroler Freiheit, der PD und die Südtiroler Lega seit Februar dieses Jahres.
Dabei kann man vor allem nachlesen, wie viel die einzelnen Mandatare an die Partei abgeben. Denn diese Parteiabgaben werden aus steuerrechtlichen Gründen als Spenden verbucht. Damit ersparen sich die Spenderinnen und Spender sehr viel an Steuern.
Diese Bestimmungen gelten für alle jene Parteien und Bewegungen, die in das „Registro nazionale dei partiti politici“ eingetragen sind. Dieses Register ist in einem eigenen Amt im Parlament angesiedelt. Um eingetragen zu werden mussten die Parteien ab 2014 ihre Statuten in Rom vorlegen und zertifizieren lassen. Der Vorteil: Nur die Parteien, die in dieses staatliche Register eingetragen sind, bekommen Wahlkampfkostenrückerstattung und können die Steuerzahlen aufrufen, ihnen fünf Promille ihrer Einkommenssteuer zuzuweisen.
 
 
Aus Südtirol sind neben der SVP und die Südtiroler Freiheit auch die Südtiroler Grünen und die Freiheitlichen seit drei Jahren in dieses nationale Register eingetragen. Sie alle erhielten Anfang  März 2019 ein offizielles Schreiben von Luciano Calamaro, dem Präsidenten der „Commissione di Garanzia degli statuti e per la transparenza e il controllo die rendiconti dei partiti politici“. Darin erklärt der für Kontrollen zuständige Kommissionspräsident noch einmal genau die neuen Spielregeln.
Doch bei den Südtiroler Blauen und Grünen dürfte man diesem Schreiben keine große Beachtung geschenkt haben. Denn bisher haben weder die Freiheitlichen noch die Grünen auf ihren Internetseiten wie vorgeschrieben, ihre monatlichen Spender und Spenderinnen veröffentlicht. Dabei überweisen auch die Abgeordneten dieser beiden Parteien monatlich ihre Abgaben als Spende an ihre politische Bewegung. Sollte es auch keinen weiteren Zahler geben, hat man damit eindeutig gegen die Bestimmung verstoßen.
Die Freiheitlichen risikieren bis zu 60.000 Euro und die Grünen bis zu 90.000 Euro Strafe zu zahlen.
Im Antikorruptionsgesetz sind aber saftige Sanktionen festgelegt. Sie betragen zwischen dem Drei- und Fünffachen der erhaltenen Spenden. Wenn man davon ausgeht, dass die Landtagsabgeordneten mindestens 1.500 Euro monatlich an die Partei abgeben, dann kommt in vier Monate ein ordentliche Strafe zusammen.
Für Südtirols Blaue wäre das immerhin zwischen 36.000 und 60.000 Euro. Und die Grünen müssten sogar zwischen 54.000 und 90.000 Euro zahlen.