Economia | Banken

Entwarnung aus Rom

Der Staatsrat bestätigt, dass der Vorwurf der verbotenen Kartellbildung gegen Raiffeisen nicht haltbar sei. 2016 hatte die Antitrustbehörde Millionenstrafen verhängt.
Raiffeisen
Foto: Raiffeisenverband Südtirol

Das Urteil betrifft zwar nur die Raika Deutschnofen-Aldein. Doch es dürfte wegweisend auch für den Raiffeinsenverband und die restlichen 13 Raiffeisenkassen sein, über die die Wettbewerbsbehörde 2016 Strafzahlungen von über 26 Millionen Euro verhängt hatte. Der Vorwurf lautete auf verbotene Kartellbildung. Bereits im April 2017 hatte das Verwaltungsgericht Latium die Millionen-Strafe – die Raiffeisen hatte Rekurs eingereicht – annulliert. Gegen das Urteil legte wiederum die Antitrustbehörde Rekurs ein. Nun aber hat auch die oberste verwaltungsgerichtliche Instanz, der Staatsrat, bestätigt: Es hat keine verbotene Kartellbildung stattgefunden.

Auslöser für das Antitrust-Verfahren gegen die 14 Südtiroler Raikas und den Raiffeisenverband waren eine Eingabe der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) im Dezember 2013 und der dort geäußerte Verdacht gewesen, die Kassen wendeten eine einheitliche Untergrenze für Darlehenszinsen in der Höhe von drei Prozent an. Das seien “wettbewerbsstörende Absprachen”, so die Antitrustbehörde, ein “nicht wettbewerbskonformer Informationsaustausch untereinander mit dem Ziel der Koordinierung der Marktpolitik und damit Kartellbildung”.

 

Nach der durch das Verwaltungsgericht Latium annullierten Millionenstrafe erhielten die betroffenen Banken die bereits bezahlten Geldstrafen zurück, während die Antitrustbehörde vor den Staatsrat zog. Der musste sich letztinstanzlich mit dem Fall befassen. Die Verhandlung dazu fand am 19. Dezember 2019 in Rom statt. Am gestrigen Montag (13. Jänner) wurde das Urteil veröffentlicht. Darin bestätigt das höchste Verwaltungsgericht das Urteil von 2017, wie der Raiffeisenverband in einer Aussendung mitteilt: “Der Staatsrat hat den Rekurs der Wettbewerbsbehörde zurückgewiesen und die gelebte Zusammenarbeit in der Raiffeisenorganisation als rechtens bestätigt. Im Besonderen erkennt das Urteil die genossenschaftliche Ausrichtung und den Lokalbezug der Raiffeisenkassen in ihrer Gesamtheit an. Diese stehen wettbewerbsrechtlich nicht in Konkurrenz zueinander.”

Das am Montag veröffentlichte Urteil bezieht sich auf die Raiffeisenkasse Deutschnofen-Aldein, “es ist aber davon auszugehen, dass die Entscheidung für Raiffeisen insgesamt so ausfällt, meint der Generaldirektor des Raiffeisenverbandes, Paul Gasser“da die Anklage ja bei allen dieselbe war”. Die Erleichterung und Freude bei Gasser und den restlichen 14 Raikas dürfte entsprechend groß sein. Sie hatten bereits Rücklagen gebildet, um eventuelle Zahlungen tätigen zu können, die angefallen wären, wenn der Staatsrat die von der Antitrustbehörde verhängten Geldstrafen bestätigt hätte. Weil die Rücklagen wohl unangetastet bleiben, werde es nun positive Auswirkungen auf die Bilanzen geben, so Gasser zur Tageszeitung.