Cronaca | Justiz

“Es geht um Wortklauberei”

Was sagt Luis Durnwalder am Tag nach seiner Verurteilung in Mantua? “Wir waren alle vom Urteil überrascht.” Er will bis zur letzten Instanz gehen.
Luis Durnwalder
Foto: Südtirolfoto/Othmar Seehauser

Als die Richter am Landesgericht von Mantua ihr Urteil verkündeten, war Luis Durnwalder dort. Gemeinsam mit seinen Rechtsanwälten vernahm der Alt-Landeshauptmann am Dienstag den Urteilsspruch: schuldig wegen übler Nachrede, 14 Monate Haft, eine Geldstrafe von 400 Euro und eine Schadenersatzzahlung von 40.000 Euro, die die Voraussetzung dafür ist, dass die Haft zur Bewährung ausgesetzt wird.

“Überrascht” sei er vom Urteil gewesen, sagt Luis Durnwalder am Tag danach zu salto.bz. Doch nicht nur er, auch seine Rechtsanwälte – Durnwalder wird unter anderem von Gerhard Brandstätter vertreten – und sogar der Staatsanwalt seien überrascht gewesen, berichtet der Ex-Landeshauptmann.

Vor Gericht gelandet war Durnwalder, weil ihm der ehemalige Staatsanwalt am Rechnungshof Robert Schülmers vorwarf, ihn beleidigt und verleumdet zu haben.
“Schülmers hat mir vorgeworfen, dass ich Gelder aus dem Repräsentationsfonds ohne Rechtfertigung ausgegeben hätte”, erzählt Durnwalder nach. “Und wenn dann noch behauptet wird, dass ich beim Staatspräsidenten gewesen sei und ihn gebettelt habe, dass er interveniere, werde ich wohl das Recht haben, zu reagieren.”

 

Gewichtigte Worte

Das hat Luis Durnwalder Anfang 2013. “Ich habe gesagt, das stimmt nicht, das ist nicht wahr, das ist eine Lüge. Und ich habe auch gesagt, dass Schülmers ‘è stato allontanato da diversi uffici’.” Robert Schülmers ließ das nicht auf sich sitzen und verklagte Durnwalder. “Er sagt, er als Staatsanwalt habe nicht gelogen, sondern nur seine Pflicht getan, er sei nirgendwo rausgeflogen sondern von selbst gegangen und dass ich ihn beleidigt hätte.” Es sei wohl seine Wortwahl gewesen, die schließlich zur Klage gegen ihn geführt habe, meint Durnwalder. “Es geht halt um Wortklauberei.”

Dennoch ist für ihn das Ganze “unfassbar”: “Wenn ich Ihnen vorwerfe, dass Sie gestohlen haben, werden Sie wohl das Recht haben zu sagen, nein, ich habe nicht gestohlen? Nichts anderes habe ich getan!” Das habe auch der Staatsanwalt in Mantua so gesehen: “Er hat den vollen Freispruch verlangt, weil keine Straftat vorliege. Der Staatsanwalt hat gesagt, der Durnwalder hat im Grunde nichts anderes getan als auf die Anschuldigungen gegen ihn zu reagieren. Außerdem hat er gesagt, dass die Anschuldigungen gegen mich seiner Meinung nach haltlos waren, weil ich immerhin zwei Mal von den Vorwürfen freigesprochen wurde.” Im Mai 2017 bestätigte das Oberlandesgericht in Bozen den Freispruch Durnwalders in der Causa Sonderfonds.

“Der Staatsanwalt hat gemeint, das, was der Durnwalder getan hat, sei ganz normal und entspreche der Verfassung, gemäß der jeder seine Meinung offen sagen kann.”
(Luis Durnwalder)

Das Urteil des Landesgerichts Mantua hingegen “verstehe ich nicht”, gesteht Durnwalder. “Es kommt selten vor, dass ein Richter die Forderung des Staatsanwalts auf Freispruch nicht annimmt und anders entscheidet. Wir alle haben eigentlich gemeint, dass die Sache zu Ende war, entsprechend waren wir alle vom Urteil überrascht.”

 

Weiter vor Gericht

Weniger überrascht als vielmehr zufrieden ist Beniamino Migliucci. Der Bozner Rechtsanwalt vertrat Robert Schülmers in Mantua als Nebenkläger. Er spricht von einem “gerechten Urteil”. Die Aussagen des damaligen Landeshauptmannes seien “objektiv beleidigend” gewesen. Allen weiteren rechtlichen Schritten sehe er gelassen entgegen, zitiert die Dolomiten Migliucci.

Und die sind bereits in Vorbereitung. “Wie dem auch sei, wir machen Rekurs vor dem Oberlandesgericht in Brescia und man wird sehen, was herauskommt”, kündigt Luis Durnwalder an. Sollte das Urteil des Landesgerichtes von Mantua bestätigt werden, will er bis zur letzten Instanz gehen: “Dann legen wir eben Rekurs beim Kassationsgericht ein.” Denn: “Ich bin der Meinung, so wie Schülmers das Recht hat, mich anzuklagen, habe auch ich das Recht zu sagen, nein, das stimmt nicht.”
Ob er zuversichtlich ist, dass bereits in Brescia ein Freispruch erfolgt? “Sowieso.”

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kurt duschek Mer, 02/14/2018 - 14:22

Auszug aus dem Artikel "....wenn ich Ihnen vorwerfe, dass Sie gestohlen haben, werden Sie wohl das Recht haben zu sagen, nein, ich habe nicht gestohlen? Nichts anderes habe ich getan!” . Vermutlich liegt hier der Unterschied. Natürlich darf ich mich verteidigen und sagen: "Ich habe nicht gestohlen!" Nicht behaupten und sagen sollte ich, die andere Person lügt. Dieses ist eine "noch" unbewiesene Beschuldigung und es kann oder könnte als üble Nachrede ausgelegt werden. Die Folge ist, es kommt zu der von Durnwalder im Artikel erwãhnten Wortklauberei. Um mehr zu dem Urteil sagen zu können, müßte man die noch ausstehende Urteilsbegründung lesen.

Mer, 02/14/2018 - 14:22 Collegamento permanente