Cronaca | Sanität

Die Vorermittlung

Die Staatsanwaltschaft hat alle Akten zur Ernennung des Generaldirektors des Sanitätsbetriebes angefordert. Zudem untersucht man die Vergabe des Versicherungsdienstes.
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Foto: Street View
In den Büros der Generaldirektion des Südtiroler Sanitätsbetriebes in der Bozner Sparkassenstraße 4 herrscht seit Tagen sichtbare Nervosität. 
Der Grund dafür: Vor einigen Tagen wurden Beamte der Bozner Finanzwache mit einer Vollmacht der Bozner Staatsanwaltschaft vorstellig. Sie verlangten die Aushändigung der Dokumente und Unterlagen zu gleich zwei brisanten Themenbereichen.
Nach mehreren Eingaben hat die Bozner Staatsanwaltschaft Vorermittlungen gegen den Sanitätsbetrieb und die Führungsspitze aufgenommen. Dabei hat man den Gegenstand der Ermittlungen gleich auf zwei stellvertretende Staatsanwälte aufgeteilt. Günther Morandell und Igor Secco.
 

Die Ernennung

 
Der erste Komplex betrifft die Ernennung des neuen Generaldirektors Florian Zerzer. Es geht dabei um die Frage, ob der ehemalige Ressortdirektor von Landesrat Richard Theiner, die vom Gesetz vorgeschrieben Voraussetzungen erfüllt. 
Die Staatsanwaltschaft untersucht aber auch die Vorgänge in der Landesverwaltung unmittelbar vor der Ernennung Zerzers zum Südtiroler Sanitätschef. Salto.bz hat darüber detailliert berichtet.
Denn zwischen dem 28. September und dem 2. Oktober 2018 gab es eine Abfolge von Maßnahmen, in deren Mittelpunkt Florian Zerzer stand und die Bestandteile eines skandalösen Manövers sind, das es selbst in der wechselhaften Geschichte der Südtiroler Landesverwaltung bisher so noch nicht gegeben hat.
Am 26. September 2018 teilt Florian Zerzer schriftlich der Personalabteilung des Landes und seinem Dienstherrn Landesrat Richard Theiner seinen Rücktritt als Direktor des Ressorts „Raumentwicklung, Umwelt und Energie“ mit Wirkung 1. Oktober 2018 mit.
Der zuständige Landesrat Richard Theiner zeigt sich mit der Annahme des Rücktrittes vom Führungsauftrag einverstanden. Die vertraglich vorgesehene dreimonatige Kündigungsfrist für Führungskräfte wird im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben. Zwei Tage später, am 28. September nimmt Landeshauptmann Arno Kompatscher per Dekret Zerzers Rücktritt mit Wirkung 1. Oktober an.
Gleichzeitig schreibt Theiner ab am 26. September 2018 auch Richard Theiner einen Brief. Der Landesrat schlägt in dem offiziellen Schreiben an den Landeshauptmann die Ernennung eines neuen Ressortdirektors vor. Der Name: Florian Zerzer.
Sie haben richtig gelesen. Nochmals zum Verständnis die Eckdaten: Am Freitag, dem 28. September erlässt der Landeshauptmann ein Dekret (Nr. 18686) mit dem Titel „Florian Zerzer: Widerruf der Beauftragung als Direktor des Ressorts Raumentwicklung, Umwelt und Energie“. Es ist die Annahme von Zerzers Rücktritt.
 
Drei Tage später - am Montag, dem 1. Oktober 2018 - erlässt Arno Kompatscher dann ein weiteres Dekret (Nr. 19008) mit dem Titel „Florian Zerzer Ernennung zum Direktor des Ressorts Raumentwicklung, Umwelt und Energie". Es die Wiederernennung Zerzers zu Theiners Ressortdirektor mit Wirkung 1. Oktober 2018.
Noch unverständlicher wird das Ganze wenn man weiß, dass zu diesem Zeitpunkt längst klar ist, dass die Landesregierung Florian Zerzer einen Tag später - am 2. Oktober - zum Nachfolger des geschassten Sanitäts-General Thomas Schael ernennen wird.
 

Der Trick

 
Warum aber brauchte es den Rücktritt und die Ernennung zum Ressortdirektor für einen Tag?
Florian Zerzer war zwischen von 1993 bis 1996 Angestellter der Landesabteilung Informatik gewesen. Als er zum persönlichen Referenten von Landesrat Werner Frick aufsteigt, verlässt der Verwaltungsinformatiker den beamteten Landesdienst. Als Abteilungs- und Ressortdirektor wird Zerzer danach 18 Jahre lang mehrmals von außen berufen.
Florian Zerzer macht zwar zwischenzeitlich einen Wettbewerb für eine Amtsdirektion. Er tritt sein Amt als Amtsdirektor aber nie an und ist damit auch kein pragmatisierter Landesbeamter. Mit dem Ausscheiden Richard Theiners aus der Politik hätte demnach am Ende der laufenden Legislatur auch Florian Zerzer seinen Hut nehmen müssen.
Nach den geltenden Bestimmungen kann das ausgeschiedene Landespersonal aber um die Wiederaufnahme in den Landesdienst ansuchen. Genau das tut Florian Zerzer auch.
Am 26. September reicht der Ressortdirektor seinen Rücktritt ein. Zu diesem Zeitpunkt ist er kein Beamter. Einen Tag später nimmt die Personalabteilung dann aber den Wiedereintritt Zerzers in den Landesdienst an. Als Arno Kompatscher am 1. Oktober Zerzer per Beschluss wieder als Theiners Ressortdirektor einsetzt, hat sich Zerzers arbeitsrechtliche Situation damit grundlegend verändert.
 
Florian Zerzer ist nach seiner Wiederaufnahme in den Landesdienst formal Landesbeamter. Das heißt: Nach der Ernennung zum Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebes geht der Ex-Ressortdirektor als Landesbediensteter in den Wartestand.
Genau das ist dann auch der eigentliche Grund des gesamten absurden Spiels. Die Wiedereinstellung als Landesbeamter sichert Florian Zerzer die Rente ab. Für den Sanitätsmanager laufen sowohl die Rentenjahre wie auch die Jahre für die Abfertigung als Amtsdirektor im Landesdienst weiter.
Ein durchaus vorteilhaftes Arrangement, das jetzt vom Bozner Staatsanwalt Günther Morandell untersucht wird.
 

Die Versicherungen

 
Staatsanwalt Igor Secco hingegen beschäftigt sich mit einem zweiten brisanten Thema. Die Haftpflichtversicherungen des Sanitätsbetriebes und die damit zusammenhängende Absicherung für grob, fahrlässiges Verhalten der Ärzte.
Es ist der Punkt der letztlich Thomas Schael den Kopf gekostet hat. Auch hier gibt eine Reihe von offenen Fragen. Etwa die Frage, ob man mit einem Telfonanruf aus dem Palais Widmann einen 7,2 Millionen Auftrag nach Wien vergeben kann. 
 
Zudem will die Staatsanwaltschaft – nach Informationen von salto.bz – vor allem den Zusammenhang zwischen der Versicherung der Krankenhäuser und der persönlichen Versicherung der Ärzte untersuchen. Dabei steht eine Frage im Raum. Weil in beiden Fällen seit Jahren dasselbe Versicherungsunternehmen zum Zug kommt, verzichtet die Versicherung schriftlich auf das Regressrecht bei den Ärzten. Ist das rechtens?
Ebenso will man Untersuchen ob in diesem Arrangement nicht der Sanitätsbetrieb indirekt Beiträge zahlt, die von den Ärzten persönliche geleistet werden müssen. Hier gibt es auch eine detaillierte Eingabe der Gewerkschaft ANAAO an die Staatsanwaltschaft.
Noch handelt es sich dabei in beiden Fällen um Vorermittlungen. Es soll geklärt werden, ob ein Strafbestand besteht.