Politica | Mitbestimmung

Das Flughafen-Bekenntnis

Mit der Flughafen-Befragung habe man eingestanden, dass auch Abstimmungen über Beschlüsse der Landesregierung zulässig seien, meint die Initiative für mehr Demokratie.

Die landesweite Volksbefragung zum Bozner Flughafen nimmt die Initiative für mehr Demokratie zum Anlass, um ein erneutes Mal auf eine Forderung hinzuweisen, die sie bereits seit Langem in den Raum gestellt hat und die auch im Rahmen des aktuell diskutierten Gesetzentwurfs zur Direkten Demokratie wieder aufgeworfen wurde: Soll die Bevölkerung auch über Beschlüsse der Landesregierung abstimmen können? Geht es nach der Initiative für mehr Demokratie, lautet die Antwort ganz eindeutig: Ja.

Nach der Volksbefragung zum Flughafen am 12. Juni sei die Landtagsmehrheit “moralisch verpflichtet”, im neuen Direkte-Demokratie-Gesetz das Referendum über Landesregierungsbeschlüsse vorzusehen, schreibt die Initiative für mehr Demokratie in einer Presseaussendung am Mittwoch Nachmittag. Unterstützt wird sie in ihrer Forderung, die in folgenden Punkten veranschaulicht wird, von zahlreichen Organisationen und Vereinen:

“1. Mit der Volksbefragung zum Flugplatz gesteht die Landtagsmehrheit zu, dass das Referendum über Beschlüsse der Landesregierung ein notwendiges Instrument der Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger ist. Denn über solche Projekte entscheidet normalerweise die Landesregierung. Wenn jetzt zur Zukunft des Flugplatzes über den Umweg eines vom Landtag zu beschließenden Landesgesetzes mit einer Volksbefragung abgestimmt wurde, dann nur deshalb, weil es derzeit das Referendum über Beschlüsse der Landesregierung noch nicht gibt.

2. Für den Landeshauptmann und seine Regierungsmehrheit war es selbstverständlich, dass das Ergebnis der Abstimmung für sie verbindlich sein würde, obwohl diese Volksbefragung über die Zukunft des Flugplatzes aufgrund des geltenden Gesetzes nur beratenden Charakter hatte und den Landtag mit ihrem Ergebnis nicht bindet. Folglich müssen Referenden über Beschlüsse der Landesregierung in Zukunft beschließenden Charakter haben.

3. Für den Landeshauptmann und seine Regierungsmehrheit war es weiters selbstverständlich, dass das Ergebnis auch dann akzeptiert worden wäre, wenn das für die Volksbefragung vom Gesetz her vorgesehene Beteiligungsquorum von 40% nicht erreicht wird. Folglich sind in Zukunft Referenden über Beschlüsse der Landesregierung ohne Beteiligungsquorum vorzusehen.

4. Die Volksbefragung über den Gesetzentwurf mit dem Sanierungskonzept für den Flugplatz fand statt, bevor über diesen endgültig im Landtag abgestimmt wird. Wäre das Ergebnis der Abstimmung also auch rechtlich verbindlich und könnte die Abstimmung auch von Bürgerinnen und Bürgern erwirkt werden, dann entspräche das genau der Form des echten Referendums.”

“Wenn es jetzt so selbstverständlich ist, dass wir über den Flugplatz haben abstimmen können, so selbstverständlich, dass das Ergebnis der Abstimmung verbindlich gelten und dass das Ausmaß der Beteiligung keine Rolle spielen soll, dann muss den Bürgern diese Form der Mitbestimmung – das bestätigende, verbindliche und quorumslose Referendum über Beschlüsse der Landesregierung – grundsätzlich zugestanden werden und nicht nur dann, wenn es der politischen Mehrheit gerade passt”, ist man bei der Initiative für mehr Demokratie überzeugt.

Bild
Profile picture for user gorgias
gorgias Mer, 06/15/2016 - 18:44

Es gibt aber einen entscheidenden Unterschied: Hier ging die Initiative von der Landesregierung aus. Diese hatte sich entschlossen zu warten und abstimmen zu lassen. Würde es ein Initiativrecht für eine Verbindliche Abstimmung für die Bürger oder eine Minderheit im Landtag geben, könnte man damit dauernd Projekte lahmlegen.
So was gibt es natürlich nicht bei einer Volksbefragung die von der Regierung aus startet.

Die Argumentation ist somit nicht schlüssig bzw. blendet entscheidende Elemente aus.

Mer, 06/15/2016 - 18:44 Collegamento permanente
Bild
Profile picture for user Ingo Dejaco
Ingo Dejaco Mer, 06/15/2016 - 21:19

Die Landtagsmehrheit hat immer schon gesagt, dass man über Großprojekte abstimmen können soll, jedoch nicht grundsätzlich über Beschlüsse der Landesregierung. Einmal mehr interpretiert die "Initiative" sehr eigenwillig.

Das sie in ihrer Forderung von all den Organisationen unterstützt wird ist ebenso irreführend. Diese Organisationen haben vor langer Zeit den Wunsch nach mehr "Direkte Demokratie" generell unterstützt, keineswegs all die radikalen Forderungen!

Mer, 06/15/2016 - 21:19 Collegamento permanente
Bild
Profile picture for user Alfonse Zanardi
Alfonse Zanardi Gio, 06/16/2016 - 11:04

Ich trete hiermit offiziell der "Initiative für mehr Demokratie" bei.
Einzige Bedingung: die Bevölkerung muss in Zukunft schlechtes Wetter per Spontan-Abstimmung ablehnen dürfen wobei ein Haustier pro Einwohner stimmberechtigt sein soll.

Gio, 06/16/2016 - 11:04 Collegamento permanente
Bild
Profile picture for user Thomas Benedikter
Thomas Benedikter Sab, 06/18/2016 - 17:40

Grundsätzlich hat die INITIATIVE recht, aber ganz exakt ist die Darstellung nicht. LH Kompatscher hat zwar eine Volksbefragung in Aussicht gestellt (und grundsätzlich befürwortet), dann war aber der Landtag entscheidend für ihre Anberaumung. So schreibt L.Abg. Pöder in seinem Newsdienst: "Mit einem Beschlussantrag, der am 11.06.2015 auf Antrag des L.Abg. Andreas Pöder vom Landtag genehmigt wurde, hat der Landtag den Landeshauptmann an sein Versprechen "erinnert" und ihn verpflichtet, innerhalb Oktober 2015 ein Flughafenkonzept vorzulegen und einen Termin für die Volksbefragung vorzuschlagen. Die Volksbefragung hat dann nicht "der Landeshauptmann ermöglicht" sondern der Landtag im Zuge der Behandlung des Flughafengesetzentwurfes einstimmig genehmigt und anberaumt."
Richtig ist sicher, dass diese relativ fair und korrekt abgewickelte Volksabstimmung Beispiel für die allgemeine Regelung der direkten Demokratie mit dem kommenden Landesgesetz sein sollte.
Streitpunkt ist dabei, ob auch Beschlüsse der Landesregierung einem bestätigenden Referendum unterworfen werden sollen, denn es ging am 12.6. um einen Gesetzentwurf, nicht um einen Beschluss der Landesregierung. Dies ist zwar sinnvoll, aber nicht so selbstverständlich. Sinnvoll deshalb, weil die meisten Großprojekte eben von der Landesregierung und nicht vom Landtag in Gesetzesform beschlossen werden. Es muss darum im neuen Landesgesetz eine Formel gefunden werden, die jene Beschlüsse der Landesregierung Volksabstimmungen unterwirft, die von Landesinteresse sind, gravierende Folgen für die Umwelt, für die Gesellschaft, Gesundheit mit sich ziehen und zu hohen Ausgaben führen.

Sab, 06/18/2016 - 17:40 Collegamento permanente
Bild
Profile picture for user Stephan Lausch
Stephan Lausch Gio, 06/23/2016 - 23:47

Den treuen Parteisoldaten Ingo Dejaco erinnere ich daran, dass es die Landesregierung ist, die über Projekte jeder Größe entscheidet und normalerweise nicht der Landtag, der für die gesetzlichen Grundlagen (z.B. Haushalt, urbanistische Planung usw.) zuständig ist. Wenn man also über Projekte abstimmen lassen will, dann muss im neuen Gesetz zur Direkten Demokratie das Referendum über Verwaltungsakte vorgesehen werden.
Was die Unterstützung dieser Forderung durch all die Organisationen betrifft, muss Herr Ingo Dejaco zur Kenntnis nehmen, dass im vorliegenden Fall alle 35 Organisationen gefragt worden sind, ob sie diese Argumentation, Schlussfolgerung und Forderung teilen und unterstützen. Und weshalb bitte, soll das Verwaltungsreferendum eine radikale Forderung sein? Verwaltungsakte, also Beschlüsse der Landesregierung, sind doch wohl niederrangiger als Landesgesetze, oder? Herr Ingo Dejaco gehört offensichtlich zu jenen SVP-Mandataren, für die es in Ordnung wäre, wenn die Bürgerinnen und Bürger darauf warten müssten, dass die Landtagsmehrheit (sprich, die SVP) ihnen, wie im Falle der Volksbefragung über die Flugplatzsanierung, das Recht gewährt, über ein Projekt abzustimmen, über das normalerweise die Landesregierung entscheidet. Wer also bitte versucht da in die Irre zu führen?

Gio, 06/23/2016 - 23:47 Collegamento permanente