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Vermisste Transparenz

Die Verbraucherzentrale kritisiert die Zurückhaltung der Volksbank im Falle ihrer zurückgetretenen Aktionäre – und stellt der Bank ein Ultimatum.
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Seit wenigen Wochen steht fest, was mit den Aktien jener Volksbank-Mitglieder passiert, die von ihrem Rücktrittsrecht im Rahmen der Umwandlung der Bank in eine Aktiengesellschaft Gebrauch gemacht haben. Um die freigewordenen Aktien unter die Leute zu bringen, werden die Papiere nun den verbleibenden Aktionären angeboten. Bis 17. März können diese die Aktien zu einem Kaufpreis von 12,10 Euro pro Stück erwerben.

Doch wie sieht das Vorgehen der Bank im Falle der rund 1.300 zurückgetretenen Aktionäre aus? Kritik kommt von der Verbraucherzentrale (VZS). Bis zum heutigen Tag halte sich die Bank bedeckt und zeige sich “weitaus weniger kommunikativ”, klagen die Verbraucherschützer in einer Aussendung am Donnerstag Vormittag: “Sehr zum Unmut der zurückgetretenen Aktionäre: Diese fragen sich, ob und wann ihnen der Gegenwert ihrer Aktien ausbezahlt werden wird, und welche Folgen es haben könnte, wenn nicht alle freigewordenen Aktien von anderen Investoren aufgekauft werden.”

Rein rechtlich müsse die Auszahlung innerhalb von 180 Tagen ab Rücktritt erfolgen. “Dies gilt nicht nur für diejenigen Aktionäre, die mit dem Austrittspreis von 12,10 Euro einverstanden waren, sondern auch für all jene, die den Auszahlungspreis beanstandet haben”, heißt es aus der Verbraucherzentrale. Für letztere müsse ein Sachverständiger beauftragt werden, damit dieser einen unumstrittenen Auszahlungspreis festlege. “Aber auch diese, vom Zivilgesetzbuch vorgesehen Pflicht, wurde vonseiten der Bank mit keiner Silbe kommentiert”, klagen die Verbraucherschützer.

“Der Unmut der Aktionäre ist mehr als verständlich”, sagt daher VZS- Geschäftsführer Walther Andreaus. “Mit dieser Vorgangsweise wird den zurückgetretenen Aktionären die ihnen zustehende Klarheit und Transparenz vorenthalten. Dabei wäre es mehr als angebracht, dass die Volksbank endlich klare Worte für ihre Aktionäre fände und so Unsicherheiten aus dem Weg geräumt würden.” Die VZS stellt der Volksbank nun ein Ultimatum: Wird die Bank der Verbraucherzentrale Südtirol nicht innerhalb von 7 Tagen diesbezüglich eine Zusicherung zukommen lassen, “werden wir die zuständigen Behörden einschalten”, kündigen die Verbraucherschützer an.