Economia | Lehmann-Pleite

Wegweisendes Urteil

Das Berufungsgerichts Bozen hat die Südtiroler Volksbank zum Schadenersatz an zwei betagte Sparerinnen verurteilt, die in der Lehmann-Pleite viel Geld verloren haben.
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Foto: salto
„Wenn die vorgebrachten Gründe eine solide Grundlage haben, ist ein weiterer Gang durch die Instanzen das einzige Mittel, um Recht zu erhalten, auch weil die Rechtsprechung als solche nicht mit einer Instanz abgeschlossen ist“, sind Massimo Cerniglia und Walter Andreaus überzeugt. 
Der Geschäftsführer der Südtiroler Verbraucherzentrale (VZS) und der Anwalt aus Rom, spezialisiert auf Klagen gegen Banken und Großunternehmen, haben Grund zu Freude.
Denn das Berufungsgerichts Bozen hat vergangene Woche ein Urteil gefällt, mit dem zwei Sparerinnen in zweiter Instanz Recht gegeben wird und die Bank zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt.
Es handelt sich um einen Streit im Schatten der Lehmann-Pleite  Zwei Südtiroler SparerInnen, beide über 90 Jahre alt haben 2014 die Südtiroler Volksbank verklagt, um Schadenersatz für 120.000 Euro, die in Lehmann-Bonds investiert waren und sich in Luft aufgelöst haben.
Die beiden Kunden erklärten vor Gericht, die Bank habe ihnen erlaubt, ihre gesamten Ersparnisse in ein einziges Wertpapier zu investieren, ohne die Anlagen zu diversifizieren. Dadurch sei aber das Anlagerisiko wesentlich verstärkt worden.
2017 hatte das Landesgericht Bozen die Klage der SparerInnen abgewiesen und sie auch zur Zahlung der Rechtskosten verurteilt. Die SparerInnen bzw. deren Erben, da einer von ihnen in der Zwischenzeit verstorben ist, haben jedoch nicht aufgegeben, und haben auf Anraten von Anwalt Massimo Cerniglia Berufung eingelegt.
In weniger als eineinhalb Jahren hat das Berufungsgericht Bozen nun das Urteil auf den Kopf gestellt. Mit dem am 13. April hinterlegten Urteilsspruch wurde die Volksbank dazu verurteilt, den SparerInnen und Erben den entstandenen Schaden zu ersetzen. Gleichfalls muss die Bank für die Rechtsspesen beider Instanzen aufkommen.
„Das Gericht hat festgestellt, dass die Bank einen offensichtlichen Fehler begangen hat, als sie es den SparerInnen ermöglichte, sämtliche Ersparnisse in ein einziges Wertpapier fließen zu lassen, was eine abnorme Konzentration der Geldanlage und mit daraus folgender Zunahme des Risikos nach sich zog“, sagt Rechtsanwalt Cerniglia.
Für ihn und die VZS ist dieses Urteil wegweisend für gleichgelagerte Fälle.
 
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Frei Erfunden Mar, 04/16/2019 - 13:41

Erfreulich für die Kläger, jedoch kontraproduktiv im Diskurs Finanzwelt und soziale Gerechtigkeit, finde ich. Es entsteht nämlich der Eindruck , dass dem kleinen Mann/Frau doch noch Gerechtigkeit widerfahren kann. Das Problem dabei ist , dass immanente Themen, welche das demokratische System und die Realwirtschaft zerstören, dadurch in den Schatten gestellt werden, um ein Beispiel zu nennen: die Finanztransaktionssteuer (HER DAMIT!)

Mar, 04/16/2019 - 13:41 Collegamento permanente