Politica | Bettenstopp

„Bin verärgert"

Wer die aktuelle Ausgabe des Südtiroler Landwirts aufschlägt, wird sich verwundert die Augen reiben. Landesrat Arnold Schuler ist jedenfalls merklich verärgert.
Schuler, Arnold
Foto: Asp
„Dieser Beitrag sorgt nun endgültig für Verwirrung“, kommentiert Riccardo dello Sbarba, Landtagsabgeordneter der Grünen, den Beitrag, der auf Seite 16 abgedruckt ist. Noch vor Veröffentlichung (und bevor Landwirtschafts- und Tourismuslandesrat Arnold Schuler davon erfahren hat), hatte der Grüne Abgeordnete bereits Kenntnis von diesem Beitrag. Die Frage sei an dieser Stelle erlaubt, seit wann die Fachzeitschrift des Bauernbundes den Grünen näher steht als dem Landwirtschaftslandesrat, der übrigens selbst Bauer ist?
Aber zurück zum Beitrag, um den es hier geht: Unter der Rubrik „Aus dem Landtag“ berichtet der Landtagsabgeordnete und SVP-Bauernvertreter Manfred Vallazza über die Vorschläge im Gesetzgebungsausschuss zum Bettenstopp bei den Urlaub-am-Bauernhof-Betrieben (UaB). Im Text heißt es: „Unser Vorschlag: Jede Wohneinheit soll vier Betten für Gäste über 14 Jahren anerkannt bekommen. Und alle Schlafgelegenheiten, die Gäste belegen, die älter als 14 Jahre sind, können nachträglich bei der Gemeinde gemeldet werden. Innerhalb 30. Juni 2023 kann man, falls die Voraussetzungen gegeben sind, bei der Gemeinde die Erhöhung der Bettenzahl beantragen.“
Dieser Vorschlag wurde von der Landesregierung allerdings nicht angenommen.
 
 
Die Details zur Durchführungsbestimmung wurden am vergangenen Dienstag (13. September) im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung vorgestellt. Im Rahmen der Präsentation, bei der auch Landeshauptmann Arno Kompatscher anwesend war, erklärte Landesrat Arnold Schuler, dass sowohl die Beherbergungsbetriebe in historischen Ortskernen als auch UaB von der Bestimmung ausgenommen wurden. Für letztere wird eine eigene Bestimmungen „zeitnah“ folgen. Aus diesem Grund seien auch die Vorschläge der Gesetzgebungskommission bzgl. Betten pro Wohneinheit verworfen worden. Ebenso fand der Vorschlag über die Meldefrist keinen Eingang in den Text der Durchführungsbestimmung. Nachmeldungen können nicht bis 30. Juni 2023 erfolgen, sondern müssen innerhalb 31. März 2023 an die zuständige Gemeinde gerichtet werden. Zwar wird im Kommentar darauf hingewiesen, dass es sich um die Vorschläge der Gesetzgebungskommission handelt, allerdings fehlt der Verweis auf die tatsächliche Durchführungsbestimmung, die Verwirrung dürfte also vorprogrammiert sein. Entsprechend verärgert reagiert Tourismuslandesrat Arnold Schuler auf diesen Beitrag: „Das war vollkommen unnötig und schafft nur wieder Missverständnisse.“ Schuler stellt dabei auch klar, dass in der nächsten Ausgabe des Südtiroler Landwirtes eine Richtigstellung folgen müsse. Doch wie ist es dazu gekommen?
 
 

„Wurden nicht informiert!"

 
Wie Manfred Vallazza Salto.bz gegenüber erklärt, gibt der Kommentar, der im Südtiroler Landwirt erschienen ist, die Vorschläge wieder, die im II. Gesetzgebungsausschuss diskutiert worden sind. Den Beitrag habe er rund eine Woche vor Erscheinen an die Redaktion gesandt. „Leider hat die Landesregierung unsere Vorschläge nicht angenommen und eine andere Entscheidung getroffen“, so Vallazza, der erklärt, dass er vor der offiziellen Präsentation der Durchführungsbestimmungen nicht über die Inhalte bzw. davon, dass UaB von der Regelung ausgenommen wird, informiert worden sei. Als er davon erfahren habe, sei es bereits zu spät gewesen, um die Veröffentlichung zu stoppen.
Einfach nur „ungeschickt“ oder alles nur ein Kommunikationsproblem?
 

Es hapert

 

Bereits im Vorfeld zum Omnibus-Gesetz, in welchem der Bettenstopp-Artikel enthalten ist, und den Durchführungsbestimmungen haben die Wortmeldungen der verschiedenen Akteure für erhebliche Verwirrung gesorgt. Dieses Beispiel folgt nur einem von vielen, das ein bezeichnendes Licht auf die Kommunikation sowohl nach innen als auch nach außen wirft. Gesprochen wird nicht miteinander, sondern in der Regel übereinander, dazu noch in den Medien, und zwar lautstark. Das reinste Gift für jedes Betriebsklima. Darüber hinaus scheinen in der SVP klare Regeln zu fehlen, wer worüber entscheidet und wer worüber informiert wird. Anders ist die Aussage Vallazzas nicht zu erklären, der sich schon beinahe beleidigt darüber beschwert, dass die Landesregierung leider die Vorschläge nicht angenommen und anders entschieden habe. Die Landesregierung wird sich ihrerseits wiederum die Frage gefallen lassen müssen, weshalb sie die Landtagsabgeordneten der eigenen Partei, die in den verschiedenen Gesetzgebungsausschüssen vertreten sind, wenn schon nicht einbezieht, dann doch zumindest informiert.
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Otmar Pattis Ven, 09/16/2022 - 11:45

Für Verwirrung sorgt vor allem, dass die Durchfürhrungsbestimmungen beschlossen, aber bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht veröffentlicht wurden. Wurde da vielleicht etwas beschlossen was es noch nicht gibt?

Ven, 09/16/2022 - 11:45 Collegamento permanente