Ambiente | Interview

“Kommt nicht aus heiterem Himmel”

Andreas Riedl über die Schwergeburt Gewässerschutzplan, den Protest von Land- und Energiewirtschaft und die Frage, ob Klima- und Gewässerschutz vereinbar sind.
Andreas Riedl
Foto: (c) Privat

Als einer der wachsamsten und zugleich ungeduldigsten Beobachter hat der Geschäftsführer des Dachverbands für Natur- und Umweltschutz Andreas Riedl die Entstehungsgeschichte des Gewässerschutzplanes verfolgt. Diese Woche hat ihn die Landesregierung genehmigt.

salto.bz: Herr Riedl, jahrelang hat der Dachverband für Natur- und Umweltschutz pünktlich zum Weltwassertag am 22. März darauf hingewiesen, dass Südtirol noch immer keinen Gewässerschutzplan hat, wie er im Gewässerschutzgesetz von 2002 vorgeschrieben ist. Eigentlich hätte er bis 2003 vorliegen sollen, am Ende wurde es der 15. Juni 2021. Was lange währt, wird endlich gut?

Andreas Riedl: Ich hätte mir gewünscht, dass, wenn ich schon so lange auf den Gewässerschutzplan warten muss, wirklich der Rolls Royce vor der Tür steht und nicht der Cinquecento. Was der Plan schlussendlich geworden ist, liegt sicherlich im Auge des Betrachters. Ich verstehe, dass die Landesregierung und -verwaltung den Plan sehr wohlwollend präsentieren und die eigene Leistung in den Vordergrund stellen möchte. Ich muss aber auch sagen, wenn man 17einhalb Jahre zu spät dran ist, weiß ich nicht, ob man sich so feiern kann.

Der Grundstein für den Gewässerschutzplan wurde bereits im Jahr 2000 gelegt.

Genau. Ausgangspunkt ist die Wasserrahmenrichtlinie 60/2000 der EU (in Folge: WRRL, Anm.d.Red.) – ein Meileinstein für den Gewässerschutz. Die EU-Mitgliedsstaaten wurden verpflichtet, die Vorgaben bis spätestens Dezember 2003 in nationales Recht zu überführen. So wurde es auch im 2002 ausgearbeiteten Gewässerschutzgesetz des Landes festgeschrieben. In Art. 24 heißt es, das Land arbeitet bis Dezember 2003 einen Entwurf aus. Passiert ist nichts. Daran ist nicht allein die Landesverwaltung Schuld. Italien war mit der Überführung in nationales Recht sehr lange säumig, das geschah erst 2006. 2007 startete in Südtirol schließlich die lokale Umsetzung des Wassernutzungsplans.

Warum war man damit im Gegensatz zum Gewässerschutzplan so zügig?

Weil mit Ende 2010 die Konzessionen für eine ganze Reihe von hydroelektrischen Großkraftwerken verfiel. Über den Wassernutzungsplan – und das behauptet jetzt nicht Andreas Riedl, sondern das ist mittlerweile in mehreren Verfahren zum SEL-Skandal akten- und urteilskundig – wollte man, dass am Ende der Richtige den Zuschlag für die Konzessionen bekommt und zugleich lästige Konkurrenten ausschalten. In der Landesverwaltung und -politik hat man wichtige Passagen und Abschnitte von einem Bewerber schreiben bzw. korrigieren lassen. Am 26. April 2010 wurde der Wassernutzungsplan verabschiedet – als Provisorium. Zur endgültigen Verabschiedung kam es dann erst 2017. Aber man sagte, man hält sich inzwischen einfach daran. Interessant am Wassernutzungsplan ist unter anderem, dass er selbst fordert, dass die beiden Pläne gleichzeitig ausgearbeitet werden müssen. Das steht heute noch drin, in Band 2 auf Seite 17. Und das ist nicht passiert.

Ich kann die Proteste nachvollziehen. Aber: war abzusehen, dass dieser Plan mit all seinen Einschränkungen kommen wird, er kommt ja nicht aus heiterem Himmel.

Bei der Präsentation des Gewässerschutzplans am Dienstag wurde mehrfach betont, wie groß die Beteiligung an der Ausarbeitung war. Immerhin 215 schriftliche Stellungnahmen sind eingegangen.

Eine davon habe ich geschrieben. Amtsdirektor Flavio Ruffini hat etwas Interessantes gesagt: In den Plan wurden Präzisierungen eingearbeitet, offensichtliche Fehler behoben, aber “logischerweise” habe man auf keinerlei sonstige Anregungen eingehen können. Das ist doch eine ganz eigene Interpretation von Partizipation. Die EU sieht in der WRRL eigentlich vor, dass nicht ein fertiger Plan vorgelegt wird, bei dem dann mitgeredet werden kann, sondern dass in verschiedenen Verfahrensschritten immer wieder Partizipation zugelassen wird. Und das ist weder beim Wassernutzungs- noch beim Gewässerschutzplan passiert.

Wer hat den Gewässerschutzplan dann geschrieben?

Verschiedene Ämter der Landesverwaltung. Am 19. Februar 2020 wurde der Entwurf präsentiert, den die Landesregierung im Dezember 2019 genehmigt hatte. Bei der Präsentation ist damals die versammelte Landwirtschaft aufmarschiert und hat dagegen protestiert. Vor allem in Bezug auf die Trockengebiete.

Der Bauernbund beharrt bis heute darauf, dass in solchen Gegenden, etwa dem Vinschgau oder Berggebieten, der Gewässerschutz gelockert werden und konkret für die landwirtschaftliche Nutzung eine geringere Restwassermenge möglich sein soll – um landwirtschaftliche Existenzen nicht zu gefährden. Damit ist man aber nicht durchgedrungen – es wurden keine Trockengebiete ausgewiesen.

Für mich ist die Diskussion um die Trockengebiete ehrlich gesagt eine ganz eigene Geschichte. Denn interessanterweise sind die Trockengebiete nicht Gegenstand des Gewässerschutzplanes, sondern des Nutzungsplanes. Der regelt sie in Art. 40 des normativen Teils. Laut Restwassermengen-Regelung müssen 2 Liter pro Sekunde pro Quadratkilometer Einzugsgebiet an Restwasser in den Gewässern belassen werden. Laut Wassernutzungsplan kann man von dieser Pauschalregelung abweichen. Trotzdem muss ich dafür – und diesen zweiten oder dritten Satz liest offensichtlich niemand von den Interessierten – nachweisen, dass die Ziele des Wassernutzungsplanes, ergo der WRRL erfüllt werden.

Die da wären?

Die WRRL hat zwei Ziele was den ökologischen Zustand der Gewässer betrifft: ein Verschlechterungsverbot und zugleich muss ich mindestens denselben guten ökologischen Zustand erreichen – ein Verbesserungsgebot. Um von der Restwassermengen-Regelung abweichen zu können, muss ich diese beiden Ziele belegen können. Und wie gesagt, die Trockengebiete werden mit dem Wassernutzungsplan geregelt. Darin steht auch, dass spätestens zwei Jahre nach dessen Veröffentlichung das zuständige Landesamt für nachhaltige Wassernutzung diese Trockengebiete ausweisen müsste. Bis dato ist mir davon nichts bekannt. Aber wenn man für den Gewässerschutzplan 17einhalb Jahre gebraucht hat, überrascht mich das nicht.

Bleiben wir beim Gewässerschutzplan.

Er ist sehr umfangreich, enthält aber leider nicht immer die aktuellsten Daten. Das zeigt sich etwa bei der Belastungsanalyse, dort stammen die allermeisten Daten von 2016. Bei einem so umfangreichen Dokument ist es vermutlich nicht ganz einfach, ständig neue Daten aufzunehmen. Das wäre aber wünschenswert. Denn mich interessiert nicht der Zustand der Gewässer 2008-2009 oder 2014-2016, sondern der jetzige. Davon abgesehen ist die Belastungsanalyse wirklich gut und sehr solide gemacht.

Wasserkraft wird immer als grüne Energie dargestellt. Wasserkraft verursacht Umweltprobleme.

Was ergibt die Belastungsanalyse?

Im Prinzip stellen sich drei große Themenfelder heraus, die in Südtirol zu potentiell signifikanten Belastungen bzw. dazu führen, dass gewisse Gewässerabschnitte den guten ökologischen Zustand nicht erreichen. Das sind immerhin 35 von 297 untersuchten Fließgewässern, also gut 10 Prozent. Die drei Faktoren sind: hydroelektrische Nutzung, Landwirtschaft, Längs- und Querverbauungen. Spannend wird jetzt zu sehen, was passiert: Denn bis 2027 – so die Vorgaben der WRRL – müssen alle Gewässer den guten ökologischen Zustand erreichen und zugleich darf sich keines verschlechtern.

Was geschieht, wenn das bis 2027 nicht passiert?

Im Prinzip könnte die EU ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten und gegen den Staat vorgehen, der sich nicht an die WRRL hält bzw. deren Ziele nicht erreicht hat. sagen: Ich habe die Vorgaben im Jahr 2000 beschlossen, 2003 hätten sie umgesetzt werden müssen. Für das Erreichen der Ziele wurden zwölf Jahre Zeit gegeben, bis 2015. Bis 2015 hat in Europa de facto niemand die Ziele erreicht, daraufhin hat man diese Zwölf-Jahres-Frist noch einmal verdoppelt. Aber zum letzten Mal. Und wer bis 2027 nicht erreicht hat, dann besteht im Prinzip die Möglichkeit, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Die EU könnte gegen einen Staat vorgehen, der sich nicht an die WRRL hält bzw. deren Ziele nicht erreicht hat. In den vergangenen Jahren hat man versucht, die WRRL aufzuweichen, weil Staaten säumig oder andere Nutzungsinteressen stärker waren.

Es ist gut, dass es den Gewässerschutzplan jetzt gibt, denn so weiß jeder, wo Handlungsbedarf besteht. Aber eine Frage, die wir aufgeworfen haben und die bislang nicht beantwortet wurde, ist: Wer ist nun für die Umsetzung verantwortlich? Wer führt den Gewässerschutzplan aus, wer finanziert die Maßnahmen und wer ist für die Kontrolle und eventuelle Sanktionierung zuständig? Man wird nicht immer den Wildbachverbauung heranziehen können. Auch weil nicht jede Belastung oder Beeinträchtigung baulicher Natur ist: Belastungen in Obstbaugebieten; Überkonzessionierung kleiner Gewässer; punktuelle oder diffuse Einträge. Man wird nicht umhin kommen, auch bei bestehenden Konzessionen Abstriche machen zu müssen. Insofern verstehe ich den Protest vonseiten der Landwirtschaft absolut. Allerdings muss sich aber fragen: Wogegen richtet sich der Protest jetzt? Man wusste, dass der Gewässerschutzplan kommen wird und welche Ziele er verfolgt. Nur weil man fast zwei Jahrzehnte zu spät dran ist und vorher fleißig Ableitungskonzessionen ausgestellt hat und nun draufkommt, vielleicht war es zu viel des Guten, jetzt sagen, die Ziele der EU, die allgemein gültig sind, sollten in Südtirol nicht angewandt werden, ist einfach nicht realistisch.

35 von 297 untersuchten Gewässern erreichen laut Daten von 2016 den guten ökologischen Zustand nicht – wer weiß, ob das heute nicht anders ist.

In Band F des Gewässerschutzplans werden die Gewässer in vier Sensibilitätskategorien eingeteilt. 217 der 431 gelisteten Wasserkörper sind “besonders sensibel” und von einer neue hydroelektrischen Nutzung ausgeschlossen.

Diese Klassifizierung wurde als erster Teil des Gewässerschutzplanes erarbeitet – für das Landesgesetz 2/2015 zu den “kleinen und mittleren Wasserableitungen zur Erzeugung elektrischer Energie” –, aber nicht, weil man sich hätte besonders beeilen müssen. Sondern weil auch hier wieder die Nutzung geregelt werden sollte. Man hat über diese Einteilungskategorien festgelegt, welche Fließgewässer für die künftige hydroelektrische Nutzung noch genutzt werden dürfen. Koordiniert und geleitet hat den Energietisch 2015 Landesrat Richard Theiner. Vom ursprünglichen Vorschlag zu den Sensibilitätsklassen, der damals vom Amt für Gewässerschutz ausgearbeitet wurde, ist relativ wenig übrig geblieben. Im Vorfeld der Verabschiedung des Gesetzes gab es drei Sitzungen, bei denen die Einteilung der sensiblen Gewässer sukzessive aufgeweicht, sprichwörtlich verwässert, wurde

Die Energiewirtschaft hat mit dem Gewässerschutzplan keine Freude. Der Präsident des Südtiroler Energieverbands (SEV) Rudi Rienzner spricht von einem “Schlag gegen die Wasserkraft” und kritisiert, dass der Bau neuer Wasserkraftwerke in Südtirol “nur noch sehr eingeschränkt möglich” sei.

Den Protest der Energiewirtschaft kann ich nachvollziehen. Aber noch einmal: Es war abzusehen, dass dieser Plan mit all seinen Einschränkungen kommen wird. Er kommt ja nicht aus heiterem Himmel. Auch die Zielsetzungen der WRRL sind bekannt – und der Gewässerschutzplan macht nichts anderes, als die WRRL auf nationaler, dann auf Einzugsebene und dann auf lokaler Ebene umzulegen. Daher ist für mich eher die Frage: Ist die bisherige laxe Handhabung im Gewässerschutzbereich oder eben Nicht-Regelung auch aufgrund dieses sehr stark verspäteten Gewässerschutzplan Schuld am Protest? Und warum hat man in den letzten 17 Jahren diese Entwicklung zugelassen, forciert oder zumindest nicht verhindert?

Aus Umweltschützer-Kreisen wird bemängelt, dass im Gewässerschutzplan ganzheitliche Maßnahmen fehlen, dass der Schutz des Lebensraumes, den Gewässer darstellen, und der Artenvielfalt, die dort vorkommt, nicht berücksichtig wurde. Teilen Sie diese Kritik? Oder schießt sie übers Ziel hinaus?

Beim Vergleich Rolls Royce-Cinquecento, den ich eingangs gemacht habe, habe ich an solche Argumente gedacht. Mein Ansinnen geht genau in diese Richtung: Wenn ich schon so lange warte, dann möchte ich am Ende einen wirklich innovativen Gewässerschutzplan haben. Darf ich ein Beispiel machen?

Bitte.

In der Durchführungsverordnung zum Gewässerschutzgesetz von 2008, auf die in Band F des Gewässerschutzplans verwiesen wird, heißt es, dass “mit dem Gewässerschutzplan Fließgewässer oder Abschnitte davon bestimmt werden (können), an denen die Uferschutzstreifen mit einer standorttypischen Vegetation zu revitalisieren sind, um das Umweltziel zu erreichen”. Damals bin ich davon ausgegangen, dass die Gewässer untersucht werden und bestimmt wird, wo es Schutzstreifen braucht, um zum Beispiel Abdrift oder diffuse Einträge zu mindern. Umweltziele können durchaus Biodiversitäts-Ziele sein, es muss ja nicht nur der chemische Zustand der Gewässer berücksichtigt werden. Der nächste Satz aus Band F ist für mich deshalb, nun ja, ernüchternd: “Derzeit” – wir sprechen von 2021 – “gibt es kaum Erhebungen und spezifische Studien zur Überprüfung der Qualitätsverbesserung durch die Einrichtung eines Schutzstreifens. Es ist deshalb auch nicht möglich, jene Abschnitte zu definieren, wo neue Schutzstreifen einzurichten wären”. Also ich weiß seit mindestens 13 Jahren, dass ich in Sachen Schutzstreifen etwas tun muss, aber danach gebe ich zu, dass ich bis dato leider nichts getan habe und ich nicht einmal weiß, wo ich diese Gewässerschutzstreifen einrichten müsste. Das finde ich, ganz ehrlich gesagt, schwach. Ich hätte mir mehr erwartet.

Die wertvollste Energiequelle ist immer die Energie, die ich überhaupt erst nicht brauche.

Wie fällt Ihr endgültiges Urteil über den Gewässerschutzplan nun aus?

Mit manchen Bereichen bin ich sehr zufrieden, etwa die Belastungsanalyse. Wenn man jetzt fortlaufend aktuelle Daten sammelt, wäre das super. Wer weiß, vielleicht sind es ja mittlerweile nicht mehr diese 35 Gewässer, die den guten ökologischen Zustand nicht erreichen. Andere Abschnitte hingegen sind…naja… Da hat man sich bei der Präsentation schon in sehr hellem Licht gesonnt.

Ist für Sie der Ausbau, die Forcierung von Wasserkraft zum Erreichen von Klimaschutzzielen mit Gewässerschutz vereinbar? Man könnte nämlich sagen: Je mehr Wasserkraft, desto besser fürs Klima.

Grundsätzlich stimme ich dem zu. Ich fordere nicht, alle Wasserkraftwerke abzureißen. Das wäre undifferenziert und würde dem Thema nicht gerecht werden. Wir haben irgendwo auch eine Verpflichtung: Mit der günstigen Topographie und dem Wasser, das Südtirol hat, soll man es auch nützen. Wasserkraft wird immer als grüne Energie dargestellt. Wasserkraft verursacht Umweltprobleme. Das muss man leider immer wieder sehen – auch wenn es bei uns nicht gerne gesehen und noch weniger kommuniziert wird. Wer weiß schon, dass am Abend vor der Vorstellung des Gewässerschutzplanes die Plima (ein Bach im Vinschgau, Anm.d.Red.) bei der hydroelektrischen Ausleitung in Morter komplett trocken gefallen ist und ein paar hundert Fische verreckt sind? Diese Meldung findet sich nirgendwo. Es wäre natürlich extrem kontraproduktiv, wenn man zugeben müsste: Auch Wasserkraft hat ihre ökologischen Probleme.

Wie könnten die verringert werden?

Bei den Auswirkungen gibt es eine relativ große Spannbreite zwischen Kosten (für die Umwelt) und (energetischem) Nutzen. Viele Südtiroler E-Werke zwischen 2005 und 2010 wurden nur deshalb gebaut, weil es damals die Grünzertifikate gab. Man hätte sie weder vorher noch danach gebaut. Und ich sehe vor allem bei den kleinen Kraftwerken, die nur zu einem sehr geringen Teil zur Stromproduktion beitragen, dass sie im Verhältnis zu ihrem Beitrag zum energetischen Nutzen sehr hohe Umweltkosten verursachen. Von den insgesamt knapp über 1.000 E-Kraftwerken in Südtirol sind 860 Kleinkraftwerke, die gerade einmal 3 Prozent des Stroms produzieren. Dadurch, dass sie keine Speicher haben, produzieren sie immer dann, wenn das Wasser da ist – und das ist nicht immer dann, wenn die Energie gebraucht wird. Als Dachverband für Natur- und Umweltschutz fordern wir schon lange, dass die beiden E-Werke Töll und Marling zusammengeschlossen und ausgebaut werden. Dort möchte ich, salopp gesagt, ein größeres E-Werk haben. Dadurch würde unter anderem eine Mehrproduktion von 40 Gigawattstunden im Jahr möglich sein – das entspricht bis zu 250 Kleinkraftwerken. Und das bei geringeren ökologischen Auswirkungen. Dieselbe Situation gibt es in vielen kleineren Nebentälern, wo jede Fraktion und jedes Beregnungskonsortium ein eigenes E-Werk hat. Dort wäre es manchmal viel besser, zwei, drei, vier kleine zu einem mittleren E-Werk zusammenzuschließen: Das würde der Ökologie der Gewässer besser tun und wahrscheinlich wäre es unterm Strich sogar auch noch produktionstechnisch effizienter. Aber man will das nicht, das wäre dann eine neue Konzession, man würde eventuell die Grünzertifikate verlieren…

Also, ich bin absolut nicht grundsätzlich gegen Wasserkraft. Sie hat aber, wie andere Energiequellen, Auswirkungen auf die Umwelt. An erster Stelle müsste daher stets Energieeffizienz stehen. Die wertvollste Energiequelle ist immer die Energie, die ich überhaupt erst nicht brauche.

Bild
Profile picture for user Karl Gudauner
Karl Gudauner Dom, 06/20/2021 - 12:34

Danke für die kompetente Erläuterung der fachspezifischen Sachverhalte und Hintergründe. Es braucht viel Zeit und einen langen Atem, um die Planungsstationen im Blick zu behalten. Nun sollte zügig daran gegangen werden, die Verbesserungsvorschläge zu überprüfen und umzusetzen. Ein engagiertes Input wie das von Andreas Riedl könnte ja anstatt als Kritik als Ermutigung zum Bessermachen aufgefasst werden. Eine transparente Diskussion dazu ist ein Beitrag, um mehr Bewusstsein zu den Umweltthemen zu schaffen und eine Anerkennung des Einsatzes. Unsere Gesellschaft muss endlich eine interaktive Dynamik entwickeln, wenn es um ökologische Zukunftsthemen geht.

Dom, 06/20/2021 - 12:34 Collegamento permanente