Ambiente | Landesregierung

Parkplatz vor Gericht

Die Landesregierung hat den Rekurs von Josef Ploner gegen den Parkplatz am Pragser Wildsee abgelehnt. Nun ist das Verwaltungsgericht am Zug.
Pragser Wildsee
Foto: web

Andreas Riedl hatte es bereits Anfang November 2016 vorausgesagt. “Ich gehe davon aus, dass die Landesregierung gegen das Gutachten der Kommission stimmen wird und damit ihren Kopf aus der Schlinge zieht”, war sich der Geschäftsführer des Dachverbands für Natur- und Umweltschutz im Gespräch mit salto.bz damals sicher. Und er sollte Recht behalten. Die Landesregierung hat nun nämlich den Rekurs gegen den Bau des Parkplatzes beim Pragser Wildsee abgelehnt.

Eingereicht hatte den Rekurs gegen das Projekt, das einen mehr als fragwürdigen administrativen Weg hinter sich hat, Josef Ploner im Sommer des Vorjahres. Ploner hatte vor einigen Jahren selbst Interesse an der Errichtung eines Parkplatzes bekundet, um dem wilden Parken und der problematischen Verkehrssituation am Wildsee Herr zu werden. Bei der Gemeinde Prags blitzte Ploner ab. Am 10. Juni 2016 stellte Bürgermeister Friedrich Mittermair schließlich eine Baukonzession für den Bau eines Parkplatzes aus – für die Besitzer des Seehotels am Wildsee und ohne Genehmigung der zuständigen Ämter, aber mit dem Segen der Landesregierung im Rücken.

Gegen diese Baukonzession legte Josef Ploner am 4. Juli 2016 im Sinne des Artikels 105 des Raumordnungsgesetzes bei der Landesregierung und beim Verwaltungsgericht Rekurs ein. Inzwischen hatte die Landesabteilung für Natur, Landschaft und Raumentwicklung ein Verfahren eingeleitet, um zu überprüfen, ob Verletzungen des Landschaftsschutzgesetzes vorlagen. Im August 2016 wurde das Projekt in der Fachkommission gutgeheißen. Um die Nacht- und Nebelaktion, in der der Parkplatz am Wildsee gebaut worden war, im Nachhinein auf eine legale Basis zu stellen, suchte die Gemeinde Prags zudem um die Änderung des Bauleitplanes an. Diese Änderung wurde von der Landesregierung mit Beschluss vom 30. September 2016 gutgeheißen. Auf der Grundlage des abgeänderten Bauleitplanes stellte Bürgermeister Mittermair am 24. Oktober 2016 eine neue Baukonzession aus – für einen Parkplatz, der bereits den ganzen Sommer über in Betrieb war.

Gericht entscheidet

Josef Ploners Rekurs verschwand indes in der Schublade, die Kommission für Natur, Landschaft und Raumentwicklung, die ihn gemeinsam mit dem Parkplatzprojekt hätte behandeln müssen, bekam ihn nie zu Gesicht. Erst Monate später und nachdem auch die Bozner Staatsanwaltschaft begonnen hatte, in der Sache zu ermitteln, wurde Ploners Rekurs der Kommission vorgelegt, die ihn Anfang November 2016 – überraschenderweise – annahm. Der Ball ging damit wieder an die Landesregierung. “Sie wird den Ploner-Rekurs entgegen dem Gutachten der Fachkommission ablehnen müssen. Denn sonst fällt die gesamte politische Sanierung der Aktion Parkplatz Pragser Wildsee wie ein Kartenhaus zusammen”, schrieb salto.bz-Journalist Christoph Franceschini am 9. November 2016. Und tatsächlich, gut zwei Monate später hat die Landesregierung den Rekurs zurückgewiesen, und zwar mit folgender Begründung:

“Erstens, weil sich der Rekurs gegen eine Baukonzession richtet, die in der Zwischenzeit durch eine neue Baukonzession ersetzt worden ist, und zweitens, weil Josef Ploner zur gleichen Zeit auch beim Verwaltungsgericht in Bozen einen Rekurs eingereicht hatte. Für den Fall, dass derselbe Rekurswerber zeitgleich Rekurs bei der öffentlichen Verwaltung und beim Verwaltungsgericht einreicht, gilt das konsolidierte Prinzip der Rechtssprechung, dass die Zuständigkeit der Gerichtsbarkeit berücksichtigt werden muss.”

Mit dem negativen Gutachten der Kommission vom November, das zudem noch einstimmig ausgefallen ist, hat Josef Ploner jedoch einen nicht unbeachtlichen Trumpf im Ärmel.