Politica | Corona-Maßnahmen

Open Air und ohne Maske

Die neue Corona-Verordnung bringt Lockerungen und erlaubt Dorffeste, Festivals und andere Freiluft-Events. Sie gilt von 21. Juni bis 31. Juli.
Lederhose
Foto: Othmar Seehauser

Wie angekündigt, hat Landeshauptmann Arno Kompatscher eine neue Verordnung unterzeichnet, die ab Montag, 21. Juni weitere Lockerungen bei den Corona-Maßnahmen bringt. Ab dem Datum wird auch Südtirol von Rom als “weiße Zone” eingestuft. Für die EU wird Südtirol ab Montag “grün”.

 

Was ab 21. Juni 2021 gilt

 

  • die Verordnung Nr. 25/2021 tritt in der Nacht von Sonntag, 20. Juni, auf Montag, 21. Juni, um Mitternacht in Kraft tritt und gilt bis 31. Juli
  • die Ausgangssperre ist aufgehoben, alle Personen können sich auch nachts im Freien uneingeschränkt bewegen
  • es gilt weiterhin, immer eine (zumindest chirurgische) Maske bei sich zu haben: dieser Atemwegsschutz ist außerhalb der eigenen Wohnung in allen geschlossenen Räumen zu tragen; im Freien besteht die Maskenpflicht immer dann, wenn der zwischenmenschliche Abstand nicht eingehalten werden kann (z.B. bei Menschenansammlungen)
  • für die Dienstleistungen an Personen, in Friseursalons oder Kosmetikstudios, bleibt das Tragen der FFP2-Maske für den Dienstleistenden und den Kunden Pflicht; wer einen gültigen CoronaPass besitzt, kann auch lediglich eine chirurgische Maske tragen.
  • Dorf- und Wiesenfeste, Feiern, Festivals und andere Events im Freien, bei denen Speisen und Getränken verabreicht werden, können wieder veranstaltet werden:
    • die Teilnehmenden müssen einen gültigen CoronaPass vorweisen
  • der CoronaPass ist auch die Voraussetzung für die Teilnahme an Festen im Anschluss an zivile oder religiöse Zeremonien, wie Hochzeiten sowie für den Zugang zu Hallenbädern, Fitnessstudios, Gesundheitszentren und Wellnessanlagen
  • es wird nachdrücklich empfohlen, auch in Wohnungen und privaten Räumlichkeiten beim Zusammentreffen von Personen, die nicht zusammenleben, Masken zu tragen

Der Landeshauptmann rät dazu, “private Treffen mehrerer Menschen im Freien abzuhalten”. In jedem Falle sei es ratsam, vor allem aus Rücksicht auf besonders gefährdete Personen, sich mit einem CoronaPass auszustatten.
“Mit dieser neuen Verordnung setzen wir einen weiteren Schritt in Richtung Rückkehr zur Normalität”, meint Kompatscher, “was nicht bedeutet, die Wachsamkeit zu senken”. Darüber hinaus ruft er dazu auf, sich impfen zu lassen.