Politica | Parlament

Der Gewalt den Nährboden entziehen

Härtere Strafen und neue Straftatbestände sollen Frauen stärker vor Gewalt schützen. Nach dem Ok des Senats kann das neue Gesetz nun in Kraft treten.
violenza di genere, donne
Foto: Pixabay

Nach der Abgeordnetenkammer, die dem Gesetz bereits am 3. April mit einer breiten Mehrheit von 380 Ja und 92 Nein genehmigt hat, hat nun auch der Senat dem “Codice rosso” zugestimmt. 197 Ja, 47 Enthaltungen und keine Gegenstimme, so das Abstimmungsergebnis am Mittwoch Nachmittag. Damit kann das neue Gesetz zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in Kraft treten.

 

Höhere Strafen und neue Straftatbestände

 

Der “Codice rosso” sieht eine Reihe von Neuerungen im Strafgesetz und Strafprozessrecht vor, die Frauen, die von Gewalt bedroht sind, stärkeren Schutz bieten sollen.
“Vor allem die Bestimmung, dass eine Frau, die Anzeige erstattet innerhalb von 3 Tagen von der Staatsanwaltschaft angehört werden muss, finde ich sehr begrüßenswert. Damit kann die Staatsanwaltschaft unmittelbar feststellen ob eine Gefahr Verzug besteht und ob eine Gewaltschutzmaßnahme beantragt werden muss”, erklärt Julia Unterberger. Die SVP-Senatorin hat, wie die gesamte Autonomiegruppe im Senat, der sie angehört, für den Gesetzentwurf gestimmt.

Weiters wird künftig sexuelle Gewalt härter bestraft. Die dafür vorgesehenen Haftstrafen werden von heute fünf bis zehn auf sechs bis zwölf Jahre erhöht. Auch die Haftstrafen für Stalking werden angehoben – von derzeit sechs Monaten bis fünf Jahren auf ein bis sechs Jahre –, ebenso jene für Misshandlungen in der Familie (von zwei bis sechs auf drei bis sieben Jahre).
Zudem werden neue Straftatbestände eingeführt, wie die Pornorache (Haftststrafe von ein bis sechs Jahre und Geldstrafe von 5.000 bis 15.000 Euro), die Zwangsverheiratung (Haft von ein bis fünf Jahre) oder die Verätzung des Gesichtes (Haft von acht bis 14 Jahre bzw. lebenslänglich wenn das Opfer stirbt).

 

Frauen vermehrt Zielscheibe im Netz

 

“Auch, dass ein Verstoß gegen eine Gewaltschutzmaßnahme als eigener Straftatbestand eingeführt wird oder dass das Gericht die Aussetzung der Strafe auf Bewährung an eine Antigewalttherapie des Täters zu knüpfen hat, ist positiv”, findet Julia Unterberger. Das sei “richtig und notwendig, denn der Gesetzgeber muss rasch auf gesellschaftliche Veränderungen reagieren und die richtigen Antworten anbieten”.

Die SVP-Senatorin hatte einen Tagesordnungspunkt zur Bekämpfung der Anstiftung zum Hass und zum Verbrechen aufgrund des Geschlechtes vorgelegt, der von der gesamten Opposition mit unterzeichnet wurde – und von der Senatsmehrheit schließlich angenommen. “Zurecht”, zeigt sich Unterberger zufrieden. “Denn der Hass und die sexistischen Beschimpfungen in der Anonymität des Netzes haben sich zunehmend zu einem Problem entwickelt, das bekämpft werden muss. Außerdem ist diese maschilistische und frauenfeindliche Kultur der Nährboden für physische Gewalt.”

“Die Regierung hat sich in ihrem Tagesordnungspunkt verpflichtet jede Maßnahme zur Eindämmung dieses Phänomens zu unterstützen. Daher werde ich schnellstmöglich einen diesbezüglichen Gesetzesentwurf vorlegen”, kündigt Unterberger an.