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Anhörung zu Adan

Zum Fall Adan hört der Monitoringausschuss für Menschen mit Behinderung die Landesrätin an. “Öffentliche Hand nicht für jedes Verhalten Einzelner verantwortlich machen.”
Adans Rollstuhl am Magnago-Platz
Foto: Salto.bz

Der Fall Adan beschäftigt das Land weiter. Vor wenigen Tagen fand die Obduktion des Leichnams des 13-jährigen kurdischen Flüchtlingskindes statt, der in der Nacht vom 7. auf den 8. Oktober im Bozner Krankenhaus verstorben war. Seine Familie ist inzwischen in Trient untergebracht. Dort untersuchten die Mediziner am Donnerstag (16. November) den kleinen Körper. Anwesend waren auch die Gutachter, die sowohl jene zehn Ärzte, gegen die die Bozner Staatsanwaltschaft Ermittlungen eingeleitet hat, als auch der zuständige Richter für die Voruntersuchungen, Emilio Schönsberg, beauftragt haben. Das Ergebnis der Autopsie lässt noch keine eindeutigen Rückschlüsse auf die Todesursache von Adan zu, weitere Untersuchungen sind notwendig. Inzwischen hat die Staatsanwalt den Leichnam freigegeben. Adan kann beerdigt werden.

Darüber berichtete auch Landesrätin Martha Stocker am Freitag vor dem Monitoringausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung. Dieser hatte, unter dem Vorsitz von Gleichstellungsrätin Michela Morandini, die Landesrätin zur Anhörung zum Todesfall von Adan und zum Umgang mit behinderten Flüchtlingen geladen hatte. “Zur Todesursache gibt es noch keine gesicherten Erkenntnisse”, bestätigte Stocker. Und verwies auf weitere Unklarheiten, die immer noch bestünden: Etwa, warum die Familie von Adan bereits vor Abschluss des Asylverfahrens Schweden verlassen habe und was auf der Reise von dort bis Südtirol passiert sei. Zu klären sei auch noch der Grund, warum die Familie in Südtirol nicht in einer öffentlichen Struktur untergekommen war – sie wurde wie berichtet von Freiwilligen untergebracht. “Laut dem Rundschreiben des Landes, das derzeit in der Kritik steht, hätte die Familie aufgenommen werden können”, betonte die Landesrätin. Aber “die öffentliche Hand kann nicht für jedes Verhalten Einzelner verantwortlich gemacht werden”.

Stocker machte dem Ausschuss ein Kompliment dafür, “dass er das Gespräch gesucht hat anstatt sich sofort mit einer Stellungnahme an der Stimmungsmache zu beteiligen”. Auch die Meiden verbreiteten zum Fall Adan “viele Ungereimtheiten”, so Stocker. Im Übrigen müsse sie sich beim Thema Flüchtlinge “überall”, wo sie hinkomme, Kritik anhören. Im Fall von Adan “auch von Vereinen, die sich davor geweigert haben, sich am Aufnahmeprogramm des Landes zu beteiligen”. Welche Vereine Martha Stocker meint, geht aus der Presseaussendung, die im Anschluss an die Anhörung verschickt wird, nicht hervor.

Die Mitglieder des Monitoringausschusses wiesen die Landesrätin auf die besonderen Bedürfnisse von Flüchtlingen mit Behinderung hin. Erst diese Woche wurde in Bozen eine Initiative des Vereins für Sachwalterschaft präsentiert, die darauf abzielt, Menschen mit Migrationshintergrund über den Schutz und die Rechte der Menschen mit Behinderungen zu infomieren und dafür zu sensibilisieren. “Immigration und Behinderung” heißt das Projekt, das auch Flyer in 13 Sprachen und eine Webseite in englischer Sprache umfasst.
Vor dem Monitoringausschuss betonte Landesrätin Stocker, dass Menschen mit anerkanntem Asylstatus dasselbe Recht auf Gesundheitsversorgung hätten wie Einheimische, während Asylwerber zumindest das Recht auf Grundversorgung hätten. Die Ausschussmitglieder bemängelten im Gegenzug, dass in der Flüchtlingshilfe des Landes Gebärdendolmetscher fehlten. Das erschwere die Verständigung. Solche Dolmetscher seien “derzeit kaum zu finden”, gestand Stocker, man bemühe sich aber, solche heranzubilden.

Abschließend verkündete Michela Morandini, dass “Wohnen” das Schwerpunktthema des Monitoringausschusses 2018 sein wird. “Außerdem werden wir uns bemühen, den Ausschuss bekannter zu machen, damit er eine Anlaufstelle wird, für Menschen mit Behinderung wie auch für jene, die in diesem Bereich tätig sind.” Den Ausschuss, der beim Landtag angesiedelt ist, gibt es seit 2016. Seine Aufgaben sind unter anderem: Beobachten, wo in Südtirol die Rechte der Menschen mit Behinderung gewahrt werden und wo nicht, Gutachten und Empfehlungen für Verbesserungen abgeben, die Bevölkerung über die (von der UN-Konvention von 2006 vorgegebenen) Rechte von Menschen mit Behinderung aufklären.

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Mensch Ärgerdi… Sab, 11/18/2017 - 12:08

Stocker machte dem Ausschuss ein Kompliment dafür, “dass er das Gespräch gesucht hat anstatt sich sofort mit einer Stellungnahme an der Stimmungsmache zu beteiligen”
Da kann man der Landesrätin nur beipflichten!

Sab, 11/18/2017 - 12:08 Collegamento permanente