Politica | Sanität

Erneut Suspendierungen?

Für den Sanitätsbetrieb gilt nach wie vor die Impfpflicht – auch für genesenes Personal. Die Freiheitliche Ulli Mair richtete dazu eine Anfrage an den Sanitätslandesrat.
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Foto: pixabay.com
Der Fachkräftemangel ist in jedem Sektor spürbar, gravierend wirkt er sich im Gesundheitssektor aus: Betten müssen „abgebaut“ und Dienste reduziert werden. Der Sanitätsbetrieb, der bereits vor der Pandemie unter einem erheblichen Fachkräftemangel gelitten hat, hat zusätzliches Personal aufgrund der Suspendierungen und freiwilligen Kündigungen verloren. Ulli Mair, Landtagsabgeordnete der Freiheitlichen, hat diesbezüglich kürzlich eine Anfrage an Landeshauptmann und Sanitätslandesrat Arno Kompatscher gestellt. Mair wollte darin unter anderem wissen, wann die COVID-19-Impfpflicht für Pfleger und Ärzte aufgehoben wird. Wie die Freiheitliche Landtagsabgeordnete in ihrer Anfrage ausführte, seien Pfleger und Ärzte, welche sich nicht der COVID-19-Impfung unterworfen haben, suspendiert worden und hätten nur nach einer Genesung für etliche Monate ihren Dienst im Sanitätsbetrieb ausüben können. Nach wie vor bestehe eine Impfpflicht auch für genesene Mitarbeiter des Sanitätsbetriebes, sodass etliche Kräfte erneut vor der Suspendierung stünden.
 
 
Wie Landeshauptmann Kompatscher in seinem Antwortschreiben erklärte, sei die obligatorische Impfung gegen Covid 19 für Angehörige der Gesundheitsberufe bis zum 31. Dezember 2022 verlängert worden. Mit Verweis auf diese Antwort, reagiert der Landeshauptmann auch auf die Frage, ob das bis dahin suspendierte Personal wiederum in den Dienst beim Sanitätsbetrieb zurückkehren könne. Der Grund, weshalb nach wie vor genesenes Personal – auch hinsichtlich des Personalmangels – suspendiert wird, sei, dass für die PflegerInnen und ÄrzteInnen, die in die Berufskammern eingetragen sind, die von den Kammern laut Gesetz angewandten Maßnahmen gelten. „Für das restliche nicht sanitäre Personal hat der Südtiroler Sanitätsbetrieb wie vom Gesetz vorgesehen, einen Aufschub der Impfpflicht für 180 Tage ab Datum des ersten positiven Tests angewandt“, so Kompatscher. Was die Möglichkeit, einer geringfügigen Tätigkeit nachzugehen, anbelangt, erklärt der Landeshautpmann, dass der Sanitätsbetrieb bei der Staatsadvokatur in Trient ein Rechtsgutachten eingeholt habe, um unter anderem zu klären, ob dem suspendierten Personal eine Nebentätigkeit genehmigt werden könne. „Nachdem die Staatsadvokatur die Ermächtigung einer Nebentätigkeit für das suspendierte Personal als nicht zulässig erachtet, hat die Betriebsführung beschlossen, solche Anträge nicht zu genehmigen“, erklärt Landeshauptmann Kompatscher.
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Gerold FIEDLER Lun, 09/19/2022 - 22:45

In risposta a di Dietmar Nußbaumer

Sie haben recht Herr Nussbaumer, es muss aber ergaenzt werden, dass ALLE Entscheidungstraeger, auch im Landtag, auch in den Berufskammern,
und nicht zu vergessen in den Gewerkschaften, welche ohne nachzudenken diesen Zwangsdekreten zugestimmt haben, ebenfalls katastrophal versagt haben. Bleibt zu hoffen, dass fuer dieses Desaster, irgendwann die dafuer Verantwortlichen vor Grericht landen und zur Rechenschschaft gezogen werden.

Lun, 09/19/2022 - 22:45 Collegamento permanente