Ambiente | Anfrage

In den Stall geschaut

Ingesamt 109 Verstöße wurden von Amtstierärzten bei Tierschutzkontrollen zwischen 2015 und 2017 festgestellt. Auch Hinweise aus der Bevölkerung führen zu Kontrollen.
Stall
Foto: Pixabay

Es waren erschreckende Bilder, die sich den Einsatzkräften Anfang Mai an einem Hof in Wiesen/Pfitsch boten: 18 Kühe und ein Kalb wurden tot aus Bergen von Mist geborgen. Die restlichen Tiere des auf Schlachtvieh spezialisierten Hofes, in erbärmlichem Zustand. “Ein äußerst extremer Einzelfall, der uns bestürzt und traurig macht”, kommentierte der Obmann des Südtiroler Bauernbundes Leo Tiefenthaler den Vorfall. “Hoffentlich”, meint Hans Heiss. Nach dem Fund der verendeten und verwahrlosten Rinder hat der Grüne Landtagsabgeordnete gemeinsam mit seinen Parteikollegen eine Anfrage eingereicht. Denn: Tierhaltung und -transport seien “allzu oft eine offene Frage”, schreibt Heiss in der Anfrage. Und weiter: “Während viele besorgt der Wolfs-Saison 2018 und den drohenden Tierrissen entgegenblicken, sind die haus- bzw. stalleigenen Probleme nicht zu übersehen”.

 

Kontrollen und Verstöße

“Ist die Verwahrlosung von Kühen in Wiesen/Pfitsch ein Einzelfall?”, so der Titel der Grünen Landtagsanfrage. Konkret wollte man vom zuständigen Landesrat Arnold Schuler wissen, wie oft Amtstierärzte in den vergangenen drei Jahren in Ställen Fälle von nicht artgerechter Tierhaltung festgestellt haben und welche Sanktionen verhängt wurden.
Insgesamt 81 von 1.600 Tierschutzkontrollen wurden zwischen 2015 und 2017 mit dem Ergebnis “nicht konform” durchgeführt. Das heißt, dass Amtstierärzte 81 Mal, also in fünf Prozent der Fälle “irgendeinen Verstoß gegen eine Vorschrift in Bezug auf die Tierhaltung festgestellt haben”, erklärt Dr. Christian Piffer auf Nachfrage von salto.bz. Piffer ist als Direktor beim Tierärztlichen Dienst im Südtiroler Sanitätsbetrieb für den Bereich “Tiergesundheit, Hygiene und Tierzucht in der Tierproduktion” zuständig und hat für die Antwort auf die Landtagsanfrage eine entsprechende Tabelle erstellt. Zu den 81 Fällen, in denen Verstöße in der Tierhaltung festgestellt wurden, kommen 28 Verstöße, die Amtstierärzte bei Tiertransporten festgestellt haben. Bei insgesamt 307 Kontrollen sind das neun Prozent.

Was bei der Betrachtung der Daten aus dem Tierärztlichen Dienst im Sanitätsbetrieb auffällt: Die Zahl der Kontrollen ist in den vergangenen drei Jahren gesunken – dafür wurden verhältnismäßig mehr Verstöße festgestellt:

Zufall und Risiko

“Das sind ausschließlich die Kontrollen durch Amtstierärzte. Tierschutzkontrollen können aber auch von anderen Behörden durchgeführt werden”, präzisiert Piffer. Etwa von den Forstwachen oder den Carabinieri der NAS. Auf die Frage, wie die von den Amtstierärzten kontrollierten Betriebe und Transportfahrzeuge ausgewählt werden, antwortet Piffer: “Fahrzeuge werden normalerweise nach dem Zufallsprinzip kontrolliert – außer es besteht ein Verdacht, dem gezielt nachgegangen wird. In den Betrieben hingegen gibt es eine erste Gruppe, die nach Risikokriterien ausgewählt wird und eine zweite Gruppe, die nach dem Zufallsprinzip ausgewählt wird. Diese Betriebe werden von einer anderen Behörde – der Zahlstelle der Autonomen Provinz Bozen – ausgelost und dann dem Tierärztlichen Betrieb mitgeteilt.”

Zwischen 2015 und 2017 wurden insgesamt 27 Verwarnungen ausgesprochen und neun Verwaltungsstrafen verhängt.
(aus der Antwort von Landesrat Schuler)

Zu den Risikokriterien, auf deren Basis eine Tierschutzkontrolle veranlasst werden kann, zählen unter anderem vorangegangene Verstöße, Mitteilungen vom Schlachthof über Verdachtsmomente, die eine nicht artgerechte Tierhaltung vermuten lassen können, Verstöße oder Verdachtsmomente in anderen Bereichen der Tierhaltung – etwa die Nicht-Einhaltung von Terminen bei der Tierkennzeichnung oder bei der Registrierung –, Qualitätsmängel bei den Produkten. “Aber auch Mitteilungen vonseiten der Bevölkerung oder Tierschutzorganisationen führen zu einer risikobezogenen Kontrolle”, betont Piffer.
Angekündigt werden Kontrollen in den Betrieben “normalerweise nicht”. “Wenn aber eine Ankündigung notwendig ist, da ansonsten oft in den Betrieben niemand vorzufinden ist”, ergänzt er, “geschieht dies maximal 48 Stunden vorher, wobei Datum und Uhrzeit der Vorankündigung im Inspektionsprotokoll verzeichnet wird”.