Società | Pistentouren

Erlaubt oder nicht?

Der Alpenverein ruft die Politik auf, Pistentouren in Corona-bedingt geschlossenen Skigebieten zu ermöglichen.
Pistentour
Foto: Lukas Rastner

“Wir ersuchen im Sinne und auch in Vertretung aller bergbegeisterten Südtiroler um eine zeitnahe Lösung.” Mit diesen Worten wendet sich der Alpenverein Südtirol (AVS) an die Politik. Es geht um die Pistentouren bzw. um die strittige Frage, ob diese nun verboten sind, solange die Skipisten gesperrt sind.

Laut Dekret des Ministerpräsidenten vom 14. Jänner dürfen Skigebiete erst am 15. Februar für das Publikum öffnen. Zurzeit finden in vielen Skigebieten keine Präparierungs-, Sicherungs- oder Vorbereitungsarbeiten statt. “In diesen Skigebieten muss es möglich sein, dass Pistentourengeher ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen die Skipisten für ihre sportliche Tätigkeit nutzen können”, fordert der AVS. Dazu sei es notwendig, “dass der Gesetzgeber dringend eine in diesem Sinne bestätigende Interpretation des Skipistengesetzes erlässt”. Denn die geltenden gesetzlichen Bestimmungen ließen in der Frage, ob Pistentourengehen bei Nichtbetrieb der Skigebiete erlaubt und möglich ist oder nicht “einen erheblichen Interpretationsspielraum zu, der von den Kontrollorganen sehr unterschiedlich ausgelegt werden kann”.

“Als Interessensvertreter aller Tourengeher” ersucht der AVS “um ein rasches Handeln von Seiten der Politik, damit für die aktuelle Corona-bedingte Phase Pistentouren als individuelle Sportart möglich sind, ohne dass Skipistenbetreiber haftbar gemacht werden können und Sportler Angst vor Strafen haben müssen”.

Zum Thema Pistentouren läuft momentan ein Forschungsprojekt an der Universität Innsbruck. Mit einem Online-Fragebogen wollen die Forscher “die Konflikterfahrungen, Verhaltensweisen und die Zahlungsbereitschaft von Pistentourengeher/-innen genauer erfassen”. Die Teilnahme an der Umfrage dauert 15-20 Minuten.

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Schorsch Peter Gio, 01/21/2021 - 15:50

Da hätte ich gleich noch einen weiteren Aufruf:
Laut aktueller Verordnung dürfen öffentliche Verkehrsmittel derzeit von der "Bevölkerung" nur aus Gründer der absoluten Notwendigkeit verwendet werden.
Das heisst wohl strenggennommen, dass ich am Wochenende nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Natur fahren darf.
Ich verstehe die Regelung für Stoßzeiten, da die 50% Fahrzeugkapazität für diejenigen freigehalten werden sollte, die die Verkehrsmittel benötigen, um zur Arbeit oder in die Schule zu kommen. Aber am Wochenende oder aiußerhalb der Stoßzeiten sollte das Benutzen der Vekehrsmittel für alle erlaubt sein.
Könnte man das im Dekret nicht wieder in eine Empfehlung umwandeln, oder eine Präzisierung für das Wochenende/Randzeiten einbauen?

Denn wer kein Auto besitzt (ja, solche Menschen gibt es!), ist aufgrund dieser Regelung auf Bewegung in seiner Gemeinde (oder je nach Sportlichkeit, was von zuhause aus zu Fuss oder per Rad erreichbar ist) eingeschränkt, während alle Autobesitzer sich frei in Südtirol bewegen dürfen.

Gio, 01/21/2021 - 15:50 Collegamento permanente
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G. P. Gio, 01/21/2021 - 19:47

In risposta a di Schorsch Peter

"Laut aktueller Verordnung dürfen öffentliche Verkehrsmittel derzeit von der "Bevölkerung" nur aus Gründer der absoluten Notwendigkeit verwendet werden."
Das stimmt so nicht. Es steht nix von "dürfen" in der Verordnung, sondern es heißt "es wird in jedem Fall dringend empfohlen". Ein kleiner, aber feiner Unterschied.

Gio, 01/21/2021 - 19:47 Collegamento permanente
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Schorsch Peter Gio, 01/21/2021 - 20:28

In risposta a di G. P.

Ich glaube, man kann es sich aussuchen, in der Verordnung steht nämlich beides ;-)

Unter BEWEGUNGEN:
"Es wird In jedem Fall dringend empfohlen, für den Rest des Tages keine öffentlichen oder privaten Verkehrsmittel zu benutzen, es sei denn aus Arbeits- oder Studiengründen, aus gesundheitlichen Gründen, Umstände der Notwendigkeit oder zur Ausübung von Tätigkeiten oder zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die nicht ausgesetzt sind;"

Unter WEITERE BESTIMMUNGEN Punkt 25:
"Die Bevölkerung darf die öffentlichen Nahverkehrsmittel nur aus Gründen der absoluten Notwendigkeit oder aus Arbeits- Studien- oder Gesundheitsgründen verwenden."

Gio, 01/21/2021 - 20:28 Collegamento permanente