Economia | Leistbares Wohnen

Jetzt noch nicht

Die angekündigte Erhöhung der GIS für leerstehende Wohnungen soll überarbeitet werden. Tourismusbetriebe dürfen sich inzwischen über die Streichung der 1. Rate freuen.
Housing
Foto: Unsplash

Vor einigen Wochen kündigte die Landesregierung eine Erhöhung der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) für leer stehenden Wohnraum an. Damit wolle man – so Landeshauptmann Arno Kompatscher – Anreize für Vermieter schaffen und aktiv gegen die grassierende Wohnungsnot in einigen südtiroler Gemeinden ansteuern. Nun wurden die entsprechenden Passagen im Landesgesetzentwurf wieder zurückgezogen. Was bleibt, ist das Entfallen der ersten Rate der Gemeindeimmobiliensteuer für Tourismusbetriebe.

Auf 2,5 bis 3,5 % hätte die Gemeindeimmobiliensteuer für leer stehende Wohnungen, Zweitwohnungen und Baugrundstücke, deren Fertigstellung hinausgezögert wird angehoben werden sollen; und zwar in all jenen Gemeinden, die von akuter Wohnungsnot betroffen sind. Wer seine Wohnung hingegen langfristig vermietet, hätte von einer Senkung der Gemeindeimmobiliensteuer profitiert.

Nun hat die SVP die entsprechenden Passagen zurückgezogen. Wie der Vorsitzende des 3. Gesetzgebungsausschusses, Helmuth Renzler, erklärt, sei man sich innerhalb der SVP zwar einig, dass eine Reform der Gemeindeimmobiliensteuer notwendig sei – sprich eine höhere Besteuerung für leer stehende Wohnungen bei gleichzeitiger Entlastung von vermieteten Wohnungen – mit dem Ziel, Spekulation entgegenzutreten und Mieten in Südtirol wieder leistbarer zu machen. Man wolle sich aber noch etwas Zeit nehmen, um gemeinsam alle Szenarien dieses Entwurfes durchzudenken und die eine oder andere Änderung vorzunehmen.

 

Laut der Team K-Politikerin Maria Elisabeth Rieder, die selbst Teil des Gesetzausschusses ist, habe es innerhalb der SVP Meinungsverschiedenheiten zur geplanten Erhöhung der Gemeindeimmobiliensteuer gegeben: “Es wurden keine genauen Gründe genannt, aber es scheint, als habe die Landesregierung – allen voran der Landeshauptmann – den Gesetzesentwurf der Landtagsfraktion vorgelegt, ohne dessen Inhalte vorher genau abzusprechen. Die verschiedenen Interessengruppen werden sich nach dessen Veröffentlichung natürlich zu Wort gemeldet haben.”

Aber auch Rieder spricht sich prinzipiell für die Überarbeitung des Gesetzesentwurfes aus. Viele der möglichen Folgen seien außer Acht gelassen worden: “Es braucht eine genauere Unterscheidung zwischen Menschen, die ihre Zweitwohnung ein, zwei Jahre lang für ihre Kinder freihalten, und jenen Spekulanten, die hunderte Wohnungen besitzen”, gibt sie die Position des Team K wieder.

Der Gesetzentwurf soll nun rasch abgeändert und schon in einigen Wochen wieder auf die Tagesordnung des Gesetzgebungsausschusses gesetzt werden. 

 

Bedingungslos

 

In der Zwischenzeit hat der Gesetzgebungsausschuss die Streichung der ersten Rate der Gemeindeimmobiliensteuer für Tourismusbetriebe genehmigt. Während Tourismusbetriebe im Jahr 2020 zum selben Zweck eine Umsatzeinbuße von mindestens 20 % vorweisen mussten, wird die Steuer in diesem Jahr unabhängig von möglichen Umsatzeinbußen erlassen. Rieder, die sich bei der Abstimmung enthalten hat, findet das Vorgehen bedenklich: “Dass alle anderen die GIS zahlen müssen, Tourismusbetriebe aber nicht, ist vor allem mit Blick auf die Buchungslage im Juli, August und September fragwürdig”, so Rieder. Trotzdem stimmte die Team K-Abgeordnete im Gesetzgebungsausschuss nicht dagegen. Der Grund: Die dafür zur Verfügung gestellten Ausgleichsgelder für die Gemeinden kommen vom Staat und können nicht anderweitig eingesetzt werden. Trotzdem will das Thema im Landtag nochmals aufgegriffen und diskutiert werden.