Cronaca | Rote Liste

Südtirol für Deutschland Risiko

Die deutsche Bundesregierung hat Südtirol erneut zum Risikogebiet erklärt. Die damit einhergehende Reisewarnung gilt ab Samstag, 24. Oktober. Es gibt 247 Neuinfektionen.
Grenzgänger Brenner
Foto: Othmar Seehauser

Es war nur mehr eine Frage der Zeit. Seit Tagen steigen die Corona-Neuinfektionen italienweit an. Daher hat die deutsche Bundesregierung Ligurien und Kampanien bereits vergangene Woche zum Risikogebiet erklärt. Seit Samstag, 17. Oktober gelten für die beiden Regionen Reisewarnungen. Jetzt trifft es auch Südtirol. Am Donnerstag Morgen um 9 Uhr wurde auf der Webseite des Robert Koch Instituts die aktualisierte Liste der Risikogebiete veröffentlicht: Auch die Autonome Provinz Bozen ist darunter. In Südtirol wurden in den vergangenen 24 Stunden 247 Neuinfektionen festgestellt. Die Anzahl der Corona-Patienten auf den Normalstationen der Krankenhäuser steigt auf 106, jene auf den Intensivstationen auf 8. 5.549 Personen befinden sich in Quarantäne bzw. häuslicher Isolation.

Neben Südtirol werden auch die Regionen Lombardei, Toskana, Venetien, Latium, Piemont, Emilia-Romagna, Umbrien, Aosta, Abruzzen, Friaul-Julisch Venetien und Sardinien als neue Risikogebiete ausgewiesen. Die Einstufung und die damit einhergehende Reisewarnung sind ab Samstag, 24. Oktober wirksam.

Eine Hiobsbotschaft für den hiesigen Tourismus im Hinblick auf die bevorstehende Wintersaison. Denn “für Einreisende in die Bundesrepublik Deutschland, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, kann gemäß den jeweiligen Quarantäneverordnungen der zuständigen Bundesländer, eine Pflicht zur Absonderung bestehen”, wie es vom RKI heißt.

Auf dessen Webseite wird auch erklärt, wie die Einstufung als Risikogebiet durch die deutschen Behörden vonstatten geht:

“Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Die Einstufung als Risikogebiet basiert auf einer zweistufigen Bewertung. Zunächst wird festgestellt, in welchen Staaten/Regionen es in den letzten sieben Tagen mehr als 50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner gab. In einem zweiten Schritt wird nach qualitativen Kriterien festgestellt, ob für Staaten/Regionen, die den genannten Grenzwert nominell unterschreiten, dennoch die Gefahr eines erhöhten Infektionsrisikos vorliegt. Für Bewertungsschritt 2 liefert insbesondere das Auswärtige Amt auf der Grundlage der Berichterstattung der deutschen Auslandsvertretungen sowie ggf. das Bundesministerium für Gesundheit sowie das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat qualitative Berichte zur Lage vor Ort, die auch die jeweils getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beleuchten. Maßgeblich für die Bewertung sind insbesondere die Infektionszahlen und die Art des Ausbruchs (lokal begrenzt oder flächendeckend), Testkapazitäten sowie durchgeführte Tests pro Einwohner sowie in den Staaten ergriffene Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens (Hygienebestimmungen, Kontaktnachverfolgung etc.).”