Politica | Zurück zur Freiheit

Eine Argumentation

" Wenn ich weder mich selbst noch andere gefährde, ist die rechtliche Grundlage, um von der Verfassung garantierte Rechte zu beschränken, nicht mehr gegeben."
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Sehr geehrte Frau Senatorin Unterberger,

ich danke Ihnen für Ihr Interview vom 22.03.2021 mit Sra. Gianera auf dieser Plattform, welches mir eine fundamentale rechtliche Grundlage vermittelt:

Der Impfpass sichert die Bewegungsfreiheit Geimpfter, Genesener und Getesteter.

Sie erklären: " Wenn ich weder mich selbst noch andere gefährde, ist die rechtliche Grundlage, um von der Verfassung garantierte Rechte zu beschränken, nicht mehr gegeben."

Faktum.

Sofern die Beweislage tatsächlich bei mir als Genesenem, Geimoften oder Getesteten liegen sollte, reicht demnach zur sofortigen Rückerlangung aller von Staats wegen eingeschränkten Bürgerrechte der Nachweis einer durchstandenen Covid Infektion mit entsprechendem Antikörpernachweis, ein negativer Test oder entsprechender Impfnachweis.

Von Rechts wegen ist es aber nicht nachvollziehbar, dass dafür zwingend der Nachweis durch einen Impfpass erbracht werden muss, wenn dieser auf dem Nachweis per se basiert.

Ebenso steht es in keiner Relation, Bürgerrechte von Geimpften, Genesenen und Getesteten aus formellen Gründen - bis zum faktischen Vorhandenseins eines Impfpasses, zu beschneiden, wenn dieser Nachweis anderweitig erbracht werden kann.

Es können Bürgerrechte nicht lediglich aus dem Grunde eingeschränkt bleiben, weil über die formelle Form des Nachweises der Gefahrlosigkeit noch Uneinigkeit besteht.

Per Definitionem haben somit sämtliche genesenen, getesteten und geimpften Bürger Südtirols dadurch Ihre uneingeschränkte Bewegungsfreiheit wiedererlangt.