Ambiente | Wildruhezonen

Naturschutz als Begleiterscheinung

In einem offenen Brief an Landesrat Arnold Schuler kritisiert der Südtiroler Alpenverein die Vorgangsweise der Landesregierung. Es zählt nur der Druck der Jäger.
gams_pixabay.jpg
Foto: upi
Es ist nicht das erste Mal, dass der Südtiroler Alpenverein seine Stimme kritisch erhebt. Der offene Brief den der AVS-Vorsitzende Georg Simeoni am Montag an Landesrat Arnold Schuler geschrieben hat, macht aber deutlich wie tief die Gräben zwischen Südtirols größtem Naturschutzverein und der Landespolitik inzwischen sind.
In dem Schreiben geht es um die geplante Ausweisung von Wildruhezonen in den Südtiroler Naturparken. Die Landesregierung und die zuständigen Ämter arbeiten seit gut eineinhalb Jahren an einem neuen Gesetzentwurf. In die Ausarbeitung sollen auch die wichtigsten Akteure im Umwelt- und Naturschutz einbezogen werden.
Der offene Brief des AVS ist ein klares Zeichen, dass dieses Ansinnen vollkommen gescheitert ist. Auch weil es bereits die dritte kritische Stellungnahme des AVS zu diesem Thema ist.
Georg Simeoni schreibt:
 
"Der Alpenverein wartet schon seit geraumer Zeit auf den aktuellen Stand der Dinge zu den geplanten Wildruhezonen. Schließlich soll am 1. Mai die Jagd eröffnet werden, die in Südtirol auch in Naturparken weiterhin gestattet bleiben soll. Von offizieller Seite wurde uns eine enge Zusammenarbeit bei der Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs zu den Wildruhezonen zwar versprochen, doch findet diese immer nur auf Nachhaken des Alpenvereins statt.
Der Alpenverein hat sich nach der Bekanntgabe der Flächen eingehend mit rund 50 vorgeschlagenen Wildruhezonen auseinandergesetzt. Diese wurden hinsichtlich ihres wildökologischen Nutzens und ihres Konfliktpotentials für den Bergsport analysiert. Die Landesämter haben unsere Ergebnisse im Dezember erhalten.
Aus der Presse erfahren wir nun, dass das negative Gutachten der Wildbeobachtungsstelle zum ersten Entwurf bereits seit Ende Februar vorliegt. Laut Medien deckt sich die Kritik der Wildbeobachtungsstelle zum wildökologischen Wert der beanstandeten Zonen weitestgehend mit den Rückmeldungen des Alpenvereins. Somit folgern wir, dass bei der Auswahl der Zonen, die zur Begutachtung an die Wildbeobachtungsstelle weitergeleitet wurden, nicht Erwägungen des Naturschutzes sondern der Druck von Interessensgruppen im Vordergrund standen.
 
Dem Alpenverein ist das neue Gutachten bislang nicht offiziell bekannt. Gibt es inzwischen abgeänderte Zonenvorschläge oder vielleicht gar einen entsprechenden Gesetzesentwurf? Als Naturschutzverband und im Interesse aller Freizeitnutzer erwarten wir uns, sowohl bei der Ausarbeitung des Landesgesetzes zur Definition der Wildruhezonen, als auch bei der Auswahl dieser Zonen aktiv mitzuwirken, wie von offizieller Seite versprochen wurde.
Der AVS als Interessensvertreter von über 67.000 Mitgliedern ist in dieser Thematik mindestens ebenso ernst zu nehmen wie die rund 6000 Südtiroler Jäger. Schließlich sind auch unsere Bemühungen hauptsächlich darauf ausgerichtet, ein gänzliches Jagdverbot in Naturparken zu vermeiden.
 
Das Resümee des AVS-Vorsitzenden fällt am Ende vernichtend aus:

„Bei der Ausweisung von Wildruhezonen in Naturparks geht auch diesmal leider klar hervor, dass der Naturschutz nicht das Hauptziel, sondern nur eine Begleiterscheinung ist.“