Cronaca | Rechnungshof

Entscheidung im September

Das Verwaltungsgericht hat die Aussetzung der Ernennung von Daniela Morgante abgelehnt. Dafür aber sehr schnell die Hauptverhandlung festgesetzt.
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Foto: upi
Am Mittwochvormittag, den 27. September 2017 geht der Streit um die Ernennung der leitenden Staatsanwältin am Rechnungshof Daniela Morgante in die entscheidende Runde. An diesem Tag wird am Bozner Verwaltungsgericht die Hauptverhandlung über den Rekurs von Alessia Di Gregorio über die Bühne gehen.
Di Gregorio, stellvertretende Staatsanwältin am Bozner Rechnungshof hatte sich am Auswahlverfahren im vergangenen Herbst beteiligt und war von der zuständigen Kommission auch für geeignet erklärt worden. Ernannt wurde dann aber Daniela Morgante, eine römische Verwaltungsrichterin mit besten Kontakten in die höchsten politischen Kreise. Morgantes Problem: Sie besitzt keinen Zweisprachigkeitsnachweis. Doch dieser ist vom Gesetz für diese Stelle am Bozner Rechnungshof vorgesehen. Weil Alessia Di Gregorio alle Voraussetzungen hat, legte sie beim Verwaltungsgericht Rekurs gegen die Ernennung Rekurs ein.
Das Richterkollegium erklärte sich im Jänner für nicht zuständig und reichte die heiße Kartoffel an das Verwaltungsgericht Latium weiter. Gegen diese Interpretation gingen die Anwälte Di Gregorios vor den Staatsrat. Der Staatsrat hat unter der Federführung des Südtiroler Richters Bernhard Lageder entschieden, dass für den Rekurs sehr wohl das Bozner Verwaltungsgericht zuständig ist.
Am Dienstag wurde deshalb an der Bozner Gerstburg der Aussetzungsantrag von Alessia Di Gregorio behandelt. Bereits im Vorfeld hatte die überraschende Ernennung von Gerhard Brandstätter als Morgante-Verteidiger für eine kontroverse Diskussion gesorgt. Vor allem die Rolle als Durnwalder-Verteidiger bei den noch laufenden Verfahren am Bozner Rechungshof, lassen die Wahl Morgantes doch etwas skurril erscheinen.
Das Richterkollegium Edith Engl, Terenzio del Gaudio, Margit Falk-Ebner und Berichterstatterin Lorenza Pantozzi Lerjefors haben am Mittwoch Nachmittag ihre Entscheidung hinterlegt. Wie vorhersehbar wurde die Aussetzung abgelehnt. Gleichzeitig hat man - wenn man die sommerlichen Gerichtsferien mit einrechnet -  die Hauptverhandlung aber auf den frühest möglichen Termin festgelegt.
Ende September wird sich damit diese autonomiepolitische Streitfrage entscheiden.