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Landesgeld fürs Versteckspiel

Kann das Land zwei Südtiroler Radiosender großzügig finanzieren, die zu 49 Prozent einem Innsbrucker Treuhänder gehören? Landeshauptmann Arno Kompatscher meint Jein.
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Foto: upi
Transparenz ist bei der Beitragsvergabe des Landes eines der wichtigsten Kriterien.
Sucht ein Bürger beim Land um einen Beitrag an, muss er sich freiwillig durchleuchten lassen. In manchen Fällen bis zum Bankkonto. Ebenso geht es vielen Südtiroler Unternehmen, die Förderungen oder Beihilfen des Landes in Anspruch nehmen.
Dass dieser Grundsatz nicht in allen Bereichen gilt, zeigt das Medienförderungsgesetz des Landes.
Es ist nicht vorgesehen, dass Unternehmen, die in ihrer Gesellschafterstruktur Treuhandgesellschaften haben, von diesen Förderungen ausgeschlossen werden“, antwortet Landeshauptmann Arno Kompatscher jetzt auf eine Landtagsanfrage von Paul Köllensperger.

Der Landtagsabgeordnete der 5-Sterne-Bewegung kann dieser Antwort wenig abgewinnen: „Für jede Konzession muss in Südtirol richtigerweise der Konzessionsnehmer dem Land seine Treugeber offenlegen. Das sollte im Kommunikationssektor erst recht gelten, zumindest wenn man am Förderkuchen mitnaschen will.“

 

Der Treuhänder

 
Paul Köllensperger hat am 3. Juli 2017 in einer Landtagsanfrage die Frage aufgeworfen, ob es rechtens sei, dass das Land Medienunternehmen unterstützt, die von Treuhändern mitverwaltet werden. Köllensperger nennt in seiner Anfrage keine Namen von Unternehmen. Doch es dürfte klar sein, um wen und was es geht.
Die beiden Radiosender „Südtirol 1“ und „Radio Tirol“ haben 2016 342.256,47 Euro an Landesförderungen allein aus dem neuen Medientopf erhalten. Für 2015 waren es knapp 250.000 Euro und für 2014 195.590,78 Euro. Macht in drei Jahren knapp 800.000 Euro. Rechnet man die Werbegelder des Landes hinzu, die die Radios zusätzlich bekommen, kommt am Ende ein Betrag heraus, der weit über einer Million Euro liegt.
Die Besitzerverhältnisse der beiden Radiostationen sind verschachtelt. Südtirol 1 gehört der „On Air GmbH“, Radio Tirol der „RTT Radio Television Tirol GmbH“. Beide Unternehmen sind Töchter der „Funkhaus Südtirol GmbH“. Die Funkhaus Südtirol GmbH mit einem Gesellschaftskapital von 20.000 Euro hat wiederum zwei Gesellschafter.
51 Prozent der Funkhaus gehört der „Radio Media Service GmbH“ einer 90prozentigen Tochter „Radiomedia International GmbH“ (RMI). RMI arbeitet als Radioagentur und produziert auch das „Südtirol Journal“. Das Unternehmen gehört zu 80 Prozent den beiden Radiomachern Heiner Feuer und Karl Kleinrubatscher.
 
Bis hierher ist alles klar. Doch wem gehören die anderen 49 Prozent der „Funkhaus Südtirol GmbH“?
Offiziell hält diese Anteile die „Barenth & Freisinger Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH“ in Innsbruck (inzwischen in Barenth, Hilber & Partner umbenannt). Peter Barenth und Elisabeth Freisinger sind Wirtschafts- und Steuerberater, die als Dienstleistung treuhänderische Unternehmensverwaltung anbieten. Die renommierten Steuerberater verwalten auch die 49 Prozent an der Funkhaus GmbH treuhänderisch.
Bis heute weiß niemand, wer die eigentlichen Besitzer dieser Beteiligung sind. Allgemein wird diese Treuhand-Beteiligung in Südtirol seit Jahren dem Athesia-Konzern zugeschrieben. Offiziell kommen die Radios in der Bilanz des Ebner-Konzern allerdings nicht vor.
 

Kompatschers Wink

 
Im 2015 erlassenen Mediengesetz gibt es eine Reihe von Gründen, die Unternehmen von der Förderung ausschließen. So werden Medien, die gegen grundlegende Bestimmungen der Arbeits-, Steuer- oder Pressegesetze verstoßen, ebenso nicht zur Förderung zugelassen, wie Medien, die sich nicht an den Schutz der Kinder und Minderjährigen halten. Ebenso ausgeschlossen sind Medien, die Parteien, Berufsgemeinschaften, Gewerkschaften oder religiösen Gruppierungen bzw. Institutionen gehören.
Damit stellt sich eine weitere Frage: Wie kann man all das bei einer Treuhandbeteiligung ausschließen? Der Innsbrucker Anwalt könnte die Anteile an den Radios durchaus auch für eine Partei halten.
Paul Köllensperger geht davon aus, dass diese Regelung so nicht ganz koscher ist. Deshalb hat der Landtagsabgeordnete der 5-Sterne-Bewegung in seiner Anfrage auch konkret danach gefragt, ob man nicht das Verbot von Treuhandbeteiligungen in das Gesetz aufnehmen könnte.
Kompatschers Antwort: Man habe beschlossen, das Gesetz nach den ersten Anwendung zu verbessern. In diesem Sinne seien alle Anregungen der Landtagsparteien willkommen.
Damit wird sich zeigen, ob sich Kompatscher & Co ausgerechnet im Wahljahr getrauen werden, dieses heiße Eisen anzufassen.