Economia | Mobilität

Siegesgeheul aus der SAD

Zwei Gerichtsentscheide veranlassen Ingemar Gatterer zum Ratschlag an den Landeshauptmannn, sich “am Völser Weiher ein Zeltrefugium für letzte Notfälle” einzurichten.
Ingemar Gatterer
Foto: Salto.bz

Gleich zwei Mal setzte Ingemar Gatterer vergangene Woche zum Triumphgeheul an. Das Landesgericht in Bozen hat in zwei Fällen zugunsten der SAD AG entschieden, deren Mehrheitseigentümer Gatterer ist. Zum einen wurde ein Antrag der Südtiroler Transportstrukturen AG STA vom April dieses Jahres abgewiesen. Darin war die SAD aufgefordert worden, die Busdepots in Bozen, Meran, Bruneck und Corvara umgehend zu räumen. Die Richter in Bozen haben den Antrag abgelehnt und das Hauptverfahren eingeleitet – “mit besten Erfolgsaussichten für SAD”, zeigt sich Ingemar Gatterer zuversichtlich. Ende der Woche dann die nächste frohe Botschaft, der “nächste SIEG für die SAD AG”, wie der Pfalzner Unternehmer im Betreff der Mail schreibt, die er am Freitag an die Medien verschickt. Das Urteil, das Gatterer zum jubeln veranlasst, lässt aufhorchen – und sorgt bei so manchem für Sorge.
Das Land Südtirol hatte – in Person von Landeshauptmann Arno Kompatscher – die SAD wegen Nicht-Einhaltung der Proporzbestimmungen verklagt. In ihrem Urteil vom 21. Juni kommt Richterin Elena Covi nun zum Schluss, dass ein privates Eisenbahnunternehmen (die SAD befindet sich zu 100 Prozent in Privateigentum) den Proporz nicht einhalten muss. Darüber hinaus wurde das Land Südtirol zur Zahlung von 10.730 Euro an Prozesskosten verurteilt.

Als “massiven Einschnitt in eine der wichtigsten Grundsäulen der Autonomie” wertet die Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit, Myriam Atz Tammerle, das Urteil des Bozner Landesgerichtes. Sie findet klare Worte: “Es darf in Südtirol keine Rolle spielen, ob ein Unternehmen vom Land oder privat geführt wird. Solange Dienstleistungen für die Öffentlichkeit erbracht werden ─ so wie dies im Falle des Personentransports der Fall ist ─ muss der Proporz gelten!”
Der jüngste Schiedsspruch des Landesgerichtes beweise “zum wiederholten Male, dass die Autonomiebestimmungen lückenhaft sind und immer öfter außer Kraft gesetzt werden”, zeigt sich Atz Tammerle besorgt. Diese Entwicklung gehe auf Kosten der deutsch- und ladinischsprachigen Bevölkerung im Land. Der Proporz sichere in Südtirol “nicht nur Arbeitsplätze für die deutsch- und ladinsichsprachige Bevölkerung, sondern ist auch ein Garant für das Recht auf Gebrauch der deutschen Muttersprache im öffentlichen Leben”, betont Atz Tammerle. Sie zeige sich empört, dass “mit Hilfe von italienischen Gerichtsurteilen nun aber nach Mitteln und Wegen gesucht wird, um diese elementaren Bestimmungen der Südtirol-Autonomie scheibchenweise außer Kraft zu setzen”.

Von der Signalwirkung des Urteils unbeeindruckt, bläst Ingemar Gatterer indes ein weiteres Mal zum Angriff. Bei der SAD sei man “überzeugt, sich auch in den weiteren Rechtsstreitigkeiten mit der Landesverwaltung durchsetzen zu können”. Gatterer empfiehlt “den drei Akteuren Kompatscher, Burger (Günther Burger ist Abteilungsdirektor der Landesabteilung für Mobilität, Anm.d.Red.) und Mussner im Fall von Rückforderungen durch den Rechnungshof sich bereits ein kleines Grundstück am Völser Weiher als Zeltrefugium für letzte Notfälle anzuschaffen”. Diese Empfehlung werde er dem Landeshauptmann “jedenfalls auch persönlich am 27. Juni beim anstehenden Treffen mit den Gewerkschaften aussprechen”.

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rotaderga Lun, 06/25/2018 - 11:22

Muss es denn wirklich ein Grundstück im Naturpark Schlern sein zu dem auch der Völser Weiher gehört? Da müsste dann ein Wolfs und Bärenzaun errichtet werden und vielleicht sogar Colli zu Rate gezogen werden. Gatterer lebt auf einer Burg, warum sollte dem amtierenden LH nicht standesgemäß ein kleines Plätzchen auf Schloss Prösls vergönnt sein. Katzen sollte Kompatscher allerdings, mit Gatterer als aufmerksamen Beobachter, nicht halten.

Lun, 06/25/2018 - 11:22 Collegamento permanente
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gorgias Lun, 06/25/2018 - 22:40

>Der Proporz sichere in Südtirol “nicht nur Arbeitsplätze für die deutsch- und ladinsichsprachige Bevölkerung, sondern ist auch ein Garant für das Recht auf Gebrauch der deutschen Muttersprache im öffentlichen Leben”, betont Atz Tammerle.<

Könnte nicht der bessere Garant für den Gebrauch der deutschen Muttersprache sein, wenn man nach einem System suchen würde um effektiv festzustellen, ob die Personen, die sich für eine öffentliche Stelle bewerben WIRKLICH BEIDER LANDESSPRACHEN MÄCHTIG SIND?

DIE REALITÄT SIEHT SO AUS:
- ITALIENER "KAUFT" ZERTIFIZIERUNG DER SPRACHKOMPETENZ BEI EINEM EXTERNEN INSTITUT
- ITALIENER ERKLÄRT SICH DEUTSCHER MUTTERSPRACHE
- ITALIENER WÄHLT BEIM WETTBEWERB ITALIENISCH ALS PRÜFUNGSSPRACHE (DAS GEHT OBWOHL ER SICH ALS DEUTSCH ERKLÄRT HAT!!!!!!)
- ITALIENER ERHÄLT EINE ÖFFENTLICHE STELLE
- ITALIENER SPRICHT INTERN UND IM PARTEIENVERKEHR NUR ITALIENISCH, WEIL ER KEINEN GRAMATIKALISCH KORREKTEN DEUTSCHEN SATZ AUFSAGEN KANN.
ENDE.

P.S. Das geht natürlich auch umgekehrt, ist wahrscheinlich aber nicht so oft der Fall.

WENN FRAU TAMMERLE ATZ UND DIE SÜDTIROLER FREIHEIT WIRKLICH DIE MUTTERSPRACHE GARANTIEREN MÖCHTE, DANN MÜSSTE SIE SICH DAFÜR EINSETZTEN DASS DIE WETTBEWERBE MÜNDLICH UND SCHRIFTLICH ZWEISPRACHIG ABGEHALTEN WERDEN UND DIE SPRACHKOMPETENZ MUSS NATÜRLICHI NOCHMAL GESONDERT GEPRÜFT WERDEN.

Das wird aber kaum der Fall sein, denn ich kann mir gut vorstellen, dass die Italienischmuffel gehäuft sich in der eignen Kernklientel wiederfinden. Und der möchte man schließlich auch nicht aufs Bein pinkeln.

Lun, 06/25/2018 - 22:40 Collegamento permanente