Politica | Landtag

Hürdenreiche Bestätigung

Der Wahlbestätigungsausschuss des Landtages hat seine Arbeit abgeschlossen. Bei fünf Abgeordneten waren Unvereinbarkeiten vorhanden, die aber ausgeräumt werden konnten.
Landtagssitzung November
Foto: Othmar Seehauser
Am Ende des detaillierten 12seitigen Berichts, der vom Kommissionspräsidenten dem grünen Landtagsabgeordneten Riccardo Della Sbarba unterzeichnet ist, steht eine klare Empfehlung: Der Landtag möge die Wahl aller 35 Landtagsabgeordneten bestätigen.
Das ist dann auch die Beschlussvorlage, die Landtagspräsident Josef Noggler am kommenden Dienstagnachmittag dem Landtag zur Abstimmung vorlegen wird. Mit diesem Beschluss sollen jene 35 Volksvertreter, die im Oktober 2018 in den Südtiroler Landtag gewählt wurden endgültig in ihrem politischen Amt bestätigt werden.

Die Überprüfung

 
Laut dem Wahlgesetz gibt es eine Reihe von Nichtwählbarkeitsgründen für Mitglieder des Landtages, sowie Ämter und Positionen, die mit dem Amt eines Landtagsabgeordneten oder einer Landtagsabgeordneten unvereinbar sind.
Zu Beginn jeder Legislatur ernennt der Landtag einen Wahlbestätigungsausschuss, der akribisch die Situation aller Gewählten durchleuchtet und überprüft. Dabei werden mögliche Unvereinbarkeiten den Betroffenen mitgeteilt, die dann Zeit haben, etwa durch Rücktritt, die Unvereinbarkeiten aufzuheben. Der Ausschuss liefert am Ende seiner Ermittlungstätigkeit dann einen Bericht ab, in dem er die Situation jedes einzelne Abgeordneten und jeder Abgeordneten genau festhält und dem Landtag eine Bestätigung oder eine Nichtbestätigung vorschlägt.
 
 
Am 28. November 2018 setzte der Landtagspräsident per Dekret den Wahlbestätigungsausschuss ein. Im gehören Riccardo Dello Sbarba (Grüne), Maria Elisabeth Rieder (Team Köllensperger), Helmut Tauber, Magdalena Amhof, Jasmin Ladurner, Josef Noggler (alle SVP), sowie Carlo Vettori (Lega) an. Auf seiner ersten Sitzung wählte der Ausschuss Riccardo Dello Sbarba vom Vorsitzenden Maria Elisabeth Rieder zur stellvertretenden Vorsitzenden und Helmut Tauber zum Schriftführer.
Wie vom Gesetz vorgesehen wurden per Losentscheid die zu prüfenden Abgeordneten den Ausschussmitgliedern zugeteilt. Insgesamt acht Sitzungen absolvierte der Ausschuss bis zum Abschlussbericht.
Viele Jahre lang war die Arbeit des Wahlbestätigungsausschusses als lästige Pflichtübung angesehen worden. Spätestens mit der gerichtlich verfügten Absetzung Barbara Repettos einer amtierende Landesrätin und Dieter Stegers des amtierender Landtagspräsident aus Gründen der Nichtwählbarkeit, wird die Arbeit des Ausschusses völlig anders wahrgenommen.
Seitdem sind die Überprüfungen – auch zum Schutz der Abgeordneten – weit akribischer und genauer.
Nachdem eine ganze Reihe von Gewählten vorab und auch unmittelbar nach ihrer Wahl in den Landtag aus öffentlichen Ämtern und Mandaten zurückgetreten waren, blieben am Ende noch fünf konkrete Fälle offen, bei denen nach Ansicht der Kommission  Gründe einer Nichtwählbarkeit- oder Unvereinbarkeit bestanden. Es waren das: Daniel Alfreider, Gert Lanz, Herbert Tauber und Manfred Vallazza (alle SVP), sowie der Team Köllensperger Abgeordnete Ploner Franz.

Der Ingenieur

 
Im Falle von Landesrat Daniel Alfreider stellte die Kommission gleich eine ganze Reihe von möglichen Unvereinbarkeiten fest. Beanstandet wurden Alfreiders Mitgliedschaft im Komitee das die Gemeinnutzungsrechte Kolfuschgs verwaltet, sowie das Amt des Präsidenten der Stiftung Südtiroler Volkspartei. Zudem beleuchtete der Ausschuss Alfreiders Amt in der Gesellschaft „Alfreider GmbH“ und die Beziehungen des privaten Unternehmens zum Land.
Der Ausschuss nahm am 14. März 2019 den Rücktritt Alfreiders aus all diesen Ämter zur Kenntnis.
 
 
Damit blieb nur mehr ein umstrittener Punkt aufrecht. Seit Jahren ist der Gadertaler Bauingenieur Daniel Alfreider auch Mitglied der zwischenstaatlichen Kommission für den Brennerbasistunnel (CIG). Auch hier prüfte der Ausschuss mögliche Unvereinbarkeiten. Nach einer Anhörung Alfreiders war es der Generalsekretär der Landesregierung, Eros Magnago, der diese letzten Bedenken zerstreute. Magnago erklärte in einem Schreiben dem Ausschuss, dass Alfreider als Vertreter des Landes in das CIG berufen wurde und diese Funktion auch als zuständiger Landesrat weiterhin wahrnimmt. 
Damit konnte der Wahlbestätigungsausschuss die Überprüfung Alfreiders positiv beenden.

Der Handwerker

 
Auch beim amtierenden SVP-Fraktionssprecher Gert Lanz mokierte der Ausschuss mehrere mögliche Unvereinbarkeiten. Lanz war Mitglied des Verwaltungsrates der Gesellschaft „Lanz Metall GmbH“. Aus der vom SVP-Landtagsabgeordneten am 13. November 2018 eingereichten Erklärung zu den übernommenen Ämtern, Aufträgen und Stellen gingen Beziehungen vertraglicher und dienstrechtlicher Natur als auch finanzielle Beziehungen zur Region und zu den autonomen Provinzen hervor. 
 
 
Außerdem teilte der Ausschuss Lanz dem Abgeordneten die Unvereinbarkeit des von ihm bekleideten Amtes des Präsidenten des Verwaltungsrates und gesetzlichen Vertreters pro tempore der „LVH-Bildung & Service Genossenschaft“ mitzuteilen. Da vor dem Landesgericht Bozen und vor dem Oberlandesgericht Trient – Außenstelle Bozen insgesamt vier Zivilverfahren der LVH-Bildung & Service Genossenschaft gegen das Land behängen, bestand hier ein augenscheinlicher Unvereinbarkeitsgrund.
Nachdem Gert Lanz am 8. April 2019 aus allen diesen Ämtern und Mandaten zurücktrat, gab der Wahlbestätigungsausschuss auch hier ein positives Gutachten.

Der Primar

 
Auch der Abgeordnete des Team Köllensperger Franz Ploner sollte ursprünglich von Ausschuss angehört werden. Der Primar und Sanitätskoordinator im Krankenhaus Sterzing sollte in den Monaten nach seiner Wahl in den Landtag in Rente gehen. Doch fehlte monatelang die Bescheinigung des Sanitätsbetriebes zur Versetzung Ploners in den Wartestand wegen Übernahme eines politischen Mandates. Anfang April 2019 reichte der Sanitätsbetriebs Bezirk Brixen dieser Dokumentation nach.
 
 
Weil inzwischen eine öffentliche Polemik entstanden war, dass Franz Ploner gleichzeitig eine Entschädigung als Abgeordnete und eine weitere als Sanitätskoordinator und Primar beziehen würde, legte der oppositionelle Landtagsabgeordnete der Kommission auch das Dekret des Präsidenten des Regionalrates vom 7. Februar 2019 vor, aus dem hervorgeht, dass Ploner bis zum 31. März 2019 auf die gesamte Aufwandsentschädigung als Abgeordneter verzichtet. 
Damit konnte der Ausschuss auch hier alle Unvereinbarkeitsgründe ausschließen.

Der Bauernfunktionär

 
Auch bei der Überprüfung des Gadertaler SVP-Abgeordneten und Regionalassessors Manfred Vallazza stellte der Ausschuss mehrer Unvereinbarkeitsgründe fest. So bekleidete Vallazza das Amt des Präsidenten des Vereins „Lokale Aktionsgruppe Pustertal“. Da der Verein der Aufsicht und der Kontrolle des Landes unterliegt, ist das Amt mit einem Landtagsmandat unvereinbar.
 
 
Ebenso als unvereinbar stufte die Landtagskommission auch Vallazzas Mitgliedschaft im Führungsausschusses des Naturparks Fanes-Sennes-Prags ein. Es handelt sich dabei um ein beratendes Fachgremium der Landesverwaltung. Eine Mitgliedschaft ist mit einem Landtagsmandat ist auch hier unvereinbar.
Nach dem Manfred Vallazza im März 2019 aus diesen Ämtern zurückgetreten ist, gab der Ausschuss auch hier grünes Licht.

Der Hotelier

 
Helmut Tauber ist der einzige Abgeordnete, der in die Verlängerung gehen musste und im wahrsten Sinne des Wortes im allerletzten Moment augenscheinliche Unvereinbarkeitsgründe ausräumen konnte.
Auch beim Eisacktaler SVP-Abgeordneten konstatierte der Ausschuss gleich eine ganze Reihe von Unvereinbarkeiten. Tauber beendet im Laufe der Voruntersuchung und nach der Anhörung im Ausschusses zwei Unvereinbarkeitsgründe durch den Rücktritt als Mitglied des Verwaltungsrates des Tourismusvereins Klausen sowie als Mitglied des Vorstandes des „Landesverband der Tourismusorganisationen Südtirols“ (LTS). 
Aufrecht blieben aber Unvereinbarkeiten in mindesten fünf weiteren Ämtern. Tauber sitzt zu diesem Zeitpunkt in Vertretung des Hoteliers- und Gastwirteverbandes (HGV) im Beirat der IDM „Innovation und Export“ sowie im Beirat „Marketing Mitte“.  Zudem bekleidet er das Amt als des HGV-Vizepräsident und jenes des Präsident des Verbandes Vitalpina Hotels, der mit dem HGV verbunden ist. Ebenso ist der SVP-Politiker Mitglied des Verwaltungsrates der HGV Service Genossenschaft. Nach Meinung des Ausschusses bestehen in allen diesen Ämtern klare Unvereinbarkeiten mit dem Landtagsmandat.
 
 
Nach der formellen Beanstandung trat Helmut Tauber vom Amt des Präsidenten des Verbandes Vitalpina Hotels zurück und ersuchte um eine Anhörung an. Diese Anhörung ging am 16. Mai 2019 im Rahmen einer ganztägigen Sitzung über die Bühne. Dabei beschloss der Ausschuss, weitere Untersuchungen zu zwei weiteren Ämter Taubers durchzuführen: Das Amt als HGV Ortsobmann Feldthurns und jenes als HGV- Bezirksobmann Eisacktal. 
Auf seiner letzten Sitzung hat der Wahlbestätigungsausschluss einstimmig beschlossen 34 Abgeordneten in Sachen Wählbarkeit ein positives Gutachten auszustellen
Mit den Unvereinbarkeitsgründen Helmut Taubers in Bezug auf die Ämter als HGV-Vizepräsident und als Mitglied des Verwaltungsrates der HGV Service Genossenschaft sollte  sich hingegen der Landtag beschäftigen.
Darauf wollte sich der Betroffen aber anscheinend nicht einlassen. Am 14. Juni 2019 trat Helmut Tauber von seinen Ämtern als HGV-Vizepräsident und als Mitglied des Verwaltungsrates der HGV Service Genossenschaft zurück.
Deshalb hat der Ausschuss in seinem Endbericht jetzt auch die Bestätigung alle Abgeordneten vorschlagen. Sie wird am kommenden Dienstag erfolgen.