Cronaca | Palace

Römisches Downgrade

Das Kassationsgericht hat einen Anklagepunkt gegen Massimiliano Sturaro und Carmen Salvatore als verjährt erklärt und den anderen ans Oberlandesgericht zurückgewiesen.
Hotel Palace
Foto: Facebook/Palace Merano
Für Massimiliano Sturaro war der vergangene Mittwoch ein guter Tag. Das Kassationsgericht in Rom hat seinen Rekurs gegen eine Verurteilung durch das Oberlandesgericht Trient angenommen. Die Höchstrichter hatten über die Verurteilung des ehemaligen Geschäftsführers des Meraner Nobelhotels Palace und Ex-Verwaltungsratspräsidenten der Etschwerke AG in zwei Anklagepunkte zu urteilen. Sie erklärten einen Anklagepunkt als verjährt. Zum anderen Anklagepunkt verwiesen sie das Verfahren ab das Oberlandesgericht zurück. Der Prozess muss wiederholt werden. „Ich bin mit der Entscheidung durchaus zufrieden“, sagt Sturaro zu Salto.bz.
 

Die Schlammschlacht


Seit Herbst 2014 läuft eine halböffentliche Schlammschlacht um das Meraner Palace. Die Finanzwache und die Staatsanwaltschaften von Bozen und Bologna haben gegen den damaligen Direktor Massimiliano Sturaro und die in Meran praktizierende Schönheitschirurgin Carmen Salvatore ermittelt und schwerwiegende Anklagen erhoben.
Der zentrale Vorwurf: Das Duo Salvatore/Sturaro hätte Gelder schwarz kassiert und an Eigentümer Pietro Tosolini vorbei in die eigene Tasche gewirtschaftet. Laut Anklage soll Salvatore besondere Behandlungen, etwa sogenannte Eigenbluttherapien nicht über das Hotelkonto, sondern über ein privates Konto verrechnet haben. Die Finanzwache spricht von einer Gesamtsumme von 1,3 Millionen Euro. Massimiliano Sturaro hingegen wird vorgeworfen monatlich 10.000 Euro aus der Hotelkasse bekommen zu haben.
 
 
Sowohl Salvatore als auch Sturaro behaupten, dass dieses System mit Henry Chenot abgesprochen war. Der Ex-Direktor erklärte vor Gericht, dass er das Geld monatlich an Chenot Frau ausgehändigt habe. Es sei dabei um Steuerumgehung gegangen. Carmen Salvatore hat ihre Steuervergehen schon über fünf Jahren durch Strafzahlungen in Bologna beglichen.
Gleichzeitig gingen aber auch mehrere Eingaben bei der Staatsanwaltschaft und der Finanzwache gegen Henry Chenot ein. In den detaillierten Eingaben wird der inzwischen verstorbene Gesundheitspapst beschuldigt, durch ein ausgeklügeltes Firmenkonstrukt Gewinne ins Ausland zu verschieben. Nach Informationen von Salto.bz hat es auch hier Nachzahlungen gegeben.
 

Die Anklage

 
Seit 2005 gehört das Hotel Palace dem Bozner Bauunternehmer Pietro Tosolini. Tosolini hat sich als Nebenkläger und mutmaßlich Geschädigter in das Verfahren gegen Sturaro und Salvatore eingelassen.
Die vom damaligen Staatsanwalt Markus Mayr erhobene Anklage lautete auf Betrug und Unterschlagung. Laut dem ersten Anklagepunkt solle sich Carmen Salvatore und Massimiliano Sturaro durch die nicht verrechneten Leistungen einen rechtswidrigen Profit von 1.307.391,40 Euro erwirtschaftet haben. Der zweite Anklagepunkt betrifft nur Sturaro: Er soll über die monatlichen aus der Kasse genommenen 10.000 Euro insgesamt 330.000 Euro veruntreut haben.
 

Widersprechende Urteile

 
Vor Gericht gibt Sturaro die Entnahme des Geldes offen zu. „Ich habe jeden Montag eine inoffizielle Abrechnung der Vorwoche gemacht und dann diese Liste und das Geld an Dominique Chenot übergeben“, sagt der ehemalige Palace-Direktor im Zeugenstand. Und weiter: „Die Anweisung dafür kamen von Palace-Präsident Henri Chenot."
Im Verfahren am Landesgericht Bozen folgt Richter Michele Papparella dieser Leseart nur zum Teil. Salvatore und Sturaro werden im März 2019 zwar vom Strafbestand des Betrugs freigesprochen. Massimiliano Sturaro wird aber wegen Unterschlagung zu einem Jahr und 4 Monaten bedingter Haft verurteilt.
 
 
Im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Trient, Außenstelle Bozen, wird dieser Urteil dann völlig auf den Kopf gestellt. Der Richtersenat unter dem Vorsitz von Silvia Monaco verurteilt im Juli 2020 Carmen Salvatore wegen Betruges zu einem und Massimo Sturaro zu einem Jahr und 3 Monaten Haft. Außerdem sollen die beiden Angeklagten 140.000 Euro Schadenersatz an Pietro Tosolini zahlen.
Gegen dieses Urteil legten Salvatore und Sturaro über ihren Anwalt Carlo Bertacchi Rekurs am Kassationsgereicht ein. Dort fiel diese Woche das Urteil. Laut dem Höchstgericht ist der zweite Anklagepunkt gegen Sturaro inzwischen verjährt und damit das Verfahren erloschen.
Im ersten Anklagepunkt hingegen verwies die Kassation das Verfahren an das Oberlandesgericht zurück. Dort muss der Prozess jetzt noch einmal neu aufgerollt werden.
Schon jetzt aber ist klar, dass am Ende auch dieser Anklagepunkt mit einer Verjährung enden wird. Damit könnte das gesamte Strafverfahren um das Palace am Ende wie eine Seifenblase platzen.
 

Richtigstellung

 
im Namen und Auftrag von Frau Dominique Chenot sowie der Erben von Henri Chenot, Caroline und Nicolas Chenot, fordere ich Sie zu folgender Richtigstellung im Sinne des Pressegesetzes auf:
 
Im Artikel „Römisches Downgrade“ wird von Salto berichtet, dass Massimiliano Sturaro behauptet, dass das Ehepaar Chenot in die von ihm und Carmen Salvatore begangenen Straftaten verwickelt gewesen sei. Diese Behauptung wurde mit Urteil Nr.628/2019 des LG Bozen klar und unzweideutig widerlegt. Massimiliano Sturaro wurde in diesem Strafverfahren wegen Rufschädigung zu 3 Monaten Haft, der Veröffentlichung des Urteils für 15 Tage auf dem Nachrichtenportal Salto sowie zur Zahlung des Schadenersatzes und der Prozesskosten verurteilt. Dieses Urteil wurde vom OLG Bozen am 18.3.2021 bestätigt. Dieses Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, weil Sturaro Beschwerde beim Kassationsgericht eingelegt hat, doch  feststeht, dass bisher weder die Staatsanwaltschaft (das Verfahren gegen das Ehepaar Chenot wurde längst archiviert) und noch ein Richter, weder im Zivilverfahren (rechtskräftiges Urteil LG Bozen Nr.61/2019), noch im Strafverfahren, der Version   von Massimiliano Sturaro Glauben geschenkt hat. Massimiliano Sturaro hat alle bisherigen Gerichtsverfahren, in denen Henri und Dominique Chenot als Zivilparteien gegen ihn aufgetreten sind, verloren und wurde zum Ersatz der Prozesskosten sowie zur Schadenersatzzahlung verurteilt. Es ist unverständlich und bedauerlich, dass Salto weiterhin die rufschädigenden Behauptungen von Massimiliano Sturaro verbreitet. Die Familie Chenot behält sich gerichtliche Schritte gegen Salto vor.
 
Mit freundlichen Grüßen
RA Karl Zeller