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Volkssport Klagen

Immer öfters ziehen Eltern gegen die Schule oder gegen Lehrer vor Gericht. In einer Landtagsanfrage werden jetzt erstmals Zahlen genannt.
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Foto: USP
Philipp Achammer lässt keinen Zweifel offen. 
Es kann mit Sicherheit behauptet werden, dass die Klagen in den vergangenen Jahren stark zugenommen haben“, schreibt der Bildungslandesrat in seiner Antwort auf eine Landtagsanfrage von Andreas Leiter-Reber.
Der freiheitliche Obmann stellte unter dem Titel „Den Lehrer verklagen“ im Landtag eine Anfrage zu den Porzessen gegen Lehrer und Schulen. Einleitend schreibt Leiter Reber:
 
„Südtiroler Schulen und Kindergärten, einzelne Lehrkräfte und Kinderpädagogen werden mitunter von Eltern gerichtlich angezeigt. Neben durchaus konkreten und berechtigten Beschwerden sind aber auch subjektive Gründe und eine mangelnde Eigenverantwortung zu beobachten. Bei kleineren Prellungen während des Sportunterrichts, einer als ungerecht empfundenen Benotung oder bei der Nicht-Versetzung ihrer Kinder in die nächste Schulklasse drohen manche Eltern mit Klage oder wenden sich direkt an das Bozner Verwaltungsgerichte.
 
Die beiden Schullandesräte Giuliano Vettorato und Philipp Achammer haben jetzt geantwortet und erstmals genaue Zahlen und Daten geliefert.
 
 
Der häufigste Grund für Klagen gegen Kindergärten und Schulen sind Schadenersatzklagen“, heißt es in der Antwort. In den vergangenen fünf Jahren (2015-2019) hat es insgesamt acht Klagen in der Grundschule, fünf in der Mittelschule und acht in der Ober- oder Berufschule gegen. 2019 wurden auch erstmal zwei Klagen im Kindergarten eingereicht.
13 Verfahren sind derzeit noch vor Gericht anhängig. Zwei wurden geschlichtet und acht Fälle sind per Urteil entschieden.
Von den acht ergangenen Urteilen gingen drei zu Gunsten der Verwaltung aus, in fünf Fällen wurde die Verwaltung zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt. In einem einzigen Fall wurde auch die Lehrperson geklagt und auch verurteilt.
In einem Nebensatz wird auch auf mögliche persönliche Folgen für die Landesbediensteten eingegangen.
Für die eventuellen Konsequenzen für das Lehr- und Kindergartenpersonal ist der Rechnungshof zuständig. Der Landesverwaltung sind folglich keine diesbezüglichen Urteile bekannt“, heißt es in der Antwort auf die freiheitliche Anfrage.
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Stereo Typ Mer, 01/29/2020 - 10:36

"Von den acht ergangenen Urteilen gingen drei zu Gunsten der Verwaltung aus, in fünf Fällen wurde die Verwaltung zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt." Ich folgere daraus, dass über die Hälfte der Klagen berechtigt war?!

Mer, 01/29/2020 - 10:36 Collegamento permanente