Politica | Gastkommentar

Südtirol - ein Herzensanliegen?

Die Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler wurde von Wien auf die lange Bank geschoben.
Avvertenza: Questo contributo rispecchia l’opinione personale dell’autore e non necessariamente quella della redazione di SALTO.
Otto Mahlknecht Die Staatsbürgerschaften der Südtiroler
Foto: Otto Mahlknecht

Die Staatsbürgerschaft ist das rechtliche Band, das den Bürger mit einem Staat verbindet und ihn vom Fremden unterscheidet. Sie wirkt stark identitätsbildend und identitätsfestigend.

Viele Südtiroler haben zwischen 1918 und 1948 vier Mal ihre Staatsbürgerschaft gewechselt, obwohl sie immer am gleichen Ort gewohnt haben.

Besonders traumatisch war die Option 1939, als die Südtiroler vor die unmenschliche Entscheidung gestellt wurden, entweder einen Antrag auf Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft zu stellen und ins Deutsche Reich abzuwandern oder die italienische Staatsbürgerschaft zu behalten und ihre Sprache und Kultur aufzugeben.

Italien betrachtete 1945 die in Südtirol verbliebenen Optanten als Ausländer und wollte sie ausweisen. Daran und generell an einer Vertreibung wurde es von der US-amerikanischen Besatzungsmacht gehindert. Die Staatsbürgerschaftsfrage wurde zu einer der wichtigsten Fragen, die mit dem Gruber-Degasperi-Abkommen vom 5. September 1946 behandelt wurden. Wie es im Text heißt, verpflichtete sich die italienische Regierung mit diesem Abkommen, die Frage der Staatsbürgerschaftsoptionen, welche sich aus dem Hitler-Mussolini-Abkommen vom Jahre 1939 ergibt, „im Geiste der Billigkeit und Weitherzigkeit“ zu revidieren. 1948 wurde dem entsprechend das Optantendekret erlassen, mit dem die große Mehrheit der Optanten die italienische Staatsbürgerschaft wiedererlangen konnte.

In den Jahren danach standen dann nicht die österreichische Staatsbürgerschaft, sondern vitalere Interessen wie die muttersprachliche Schule und die Selbstverwaltung auf der Tagesordnung. Erst 2006 wurde die Staatsbürgerschaft zum Thema, als Italien sein Staatsbürgerschaftsgesetz zugunsten der Italienischstämmigen in Istrien, Fiume und Dalmatien novellierte.

Seither gibt es Bemühungen um eine Abänderung des österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetzes in dem Sinne, dass den Südtirolern auf Antrag die österreichische Staatsbürgerschaft zusätzlich zur italienischen ermöglicht wird. Alle Deutschsüdtiroler Parteien haben sich dafür ausgesprochen, ebenso die Südtiroler Landesregierung.

Seit 2010 hat die österreichische Regierung dem Südtiroler Wunsch mit der Begründung, es müsse zuvor ein intensiver juristischer Prüfungsprozess in Gang gesetzt werden, nicht entsprochen. In Wirklichkeit sind die Rechtsfragen seit Langem geklärt: in Österreich müsste die Verfassung nicht geändert werden, sondern es würde eine einfache Novellierung des Staatsbürgerschaftsgesetzes ausreichen. Zu diesem Ergebnis kam der Südtirol-Unterausschuss des Nationalrates bei seinem Expertenhearing am 22. März 2011, nicht zuletzt aufgrund eines ausführlichen Gutachtens von Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer.

Welche Folgen hätte eine solche Novellierung? Damit würde den österreichstämmigen Südtirolern, die sich mit Österreich verbunden fühlen, die Möglichkeit gegeben, die österreichische zusätzlich zur italienischen Staatsbürgerschaft zu beantragen.

Das hätte keine Auswirkungen auf Steuern und Pensionen, weil diese unabhängig von der Staatsbürgerschaft dort zu zahlen sind, wo die betreffende Person ihren Hauptwohnsitz hat (183-Tage-Regel im Doppelbesteuerungsabkommen). Es wäre auch keine Besserstellung gegenüber anderen Südtirolern, weil die Rechte innerhalb Südtirols nicht vom Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft abhängen.

Österreich könnte sein Staatsbürgerschaftsgesetz jederzeit novellieren, um den Südtirolern – also den Angehörigen der österreichischen Volksgruppe in Italien – die österreichische Staatsbürgerschaft zu gewähren.

Wenn es juristisch so leicht ginge, nichts kostet und ein Herzensanliegen vieler Südtiroler ist, warum wurde es dann nicht schon längst im Nationalrat beschlossen? Der Grund liegt im politischen Zaudern der österreichischen Bundesregierung. Sie kann sich nicht dazu entschließen, weil mit diesem Schritt die Südtiroler stärker ans österreichische Vaterland gebunden und ihr Selbstverständnis geändert würde: von österreichstämmigen, italienischen Staatsbürgern deutscher und ladinischer Muttersprache hin zu österreichisch-italienischen Doppelstaatsbürgern. Dies würde den unausgesprochenen Plan Italiens durchkreuzen, die Südtiroler trotz Autonomie möglichst bald zu Italienern zu assimilieren und in zwei, drei Generationen eine Situation so wie in Aosta oder im Elsass zu schaffen.

Italien arbeitet hinter den Kulissen in diesem Sinn. So kam es im November 2009 zu einem äußerst ungewöhnlichen diplomatischen Vorfall, als Dr. Massimo Spinetti, der italienische Botschafter in Wien, die Südtirol-Sprecher der ÖVP und der FPÖ in ihren Amtsräumen im Nationalrat besuchte und ihnen ein Positionspapier der italienischen Regierung übergab, mit dem sie aufgefordert wurden, von der Idee der österreichischen Staatsbürgerschaft für Südtiroler Abstand zu nehmen. Dies, obwohl Italien den Italienischstämmigen im Ausland großzügig und ohne Absprache mit den betroffenen Staaten die Staatsbürgerschaft gewährt hat.

Durch die Staatsbürgerschaftsfrage wurde seit Beginn der öffentlichen Diskussion Ende 2009 der bis dahin in Österreich herrschende politische Allparteienkonsens in Südtirolfragen beendet und insbesondere die früher in der Südtirolpolitik federführende ÖVP auf dem falschen Fuß erwischt, weil durch dieses Thema die jahrelange politische Rhetorik (Stichwort „Herzensangelegenheit“) als inhaltsleer entlarvt wurde. Erst durch das Insistieren der Freiheitlichen wurde die Staatsbürgerschaft für Südtiroler am 15. Dezember 2017 in das ÖVP-FPÖ-Regierungsprogramm 2017–2022 aufgenommen. Durch das Ausscheiden der FPÖ aus der Bundesregierung ist das Vorhaben derzeit auf Eis gelegt.

Doppelstaatsbürgerschaften sind heute in ganz Europa normal und tragen zur Verwirklichung der europäischen Idee bei. Menschen sind heute viel mobiler als früher, studieren und arbeiten oft im Ausland. Eine im Oktober 2019 veröffentlichte Umfrage ergab, dass vor allem junge, hochgebildete und zweisprachige Südtiroler sich die Doppelstaatsbürgerschaft wünschen, sodass die Neue Südtiroler Tageszeitung am 26./27. Oktober 2019 von einem „Zukunftsthema Doppelpass“ schrieb.

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Greta Karlegger Ven, 10/29/2021 - 19:09

"Wenn es juristisch so leicht ginge, nichts kostet und ein Herzensanliegen vieler Südtiroler ist, warum wurde es dann nicht schon längst im Nationalrat beschlossen?"
Fragwürdige Prämissen.
Es geht juristisch nicht leicht, kostet viel und das mit der Herzensangelegenheit vieler Südtiroler lass mer mal dahingestellt.

Trotzdem, sehr aufschlussreicher und interessanter Beitrag, Herr Dr. Otto Mahlknecht!

Ven, 10/29/2021 - 19:09 Collegamento permanente
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△rtim post Ven, 10/29/2021 - 22:53

In risposta a di Greta Karlegger

Es gibt eine Entschließung des Nationalrats betreffend Wiederverleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft für Südtiroler-innen, da diese ab 12.11.1918 Bürger-innen der Republik Österreich waren.
Geklappt hat bislang die Umsetzung der Wiederverleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft nur bei Vertriebenen von 1938 und deren Nachfahren. Sie haben nun zumindest die Möglichkeit die österreichische Staatsbürgerschaft auf erleichtertem Wege zu erlangen.

Ven, 10/29/2021 - 22:53 Collegamento permanente