Società | Gesetz Art.732 ZGB

"Danielhof" - Löwen- oder Schlangengrube

wie kann dem Sachwalter Recht zugesprochen werden Immobilien-Anteile zu verkaufen NOCH BEVOR den leiblichen Geschwistern das Kaufangebot mit Preisangabe zugestellt wurde?
Avvertenza: Questo contributo rispecchia l’opinione personale dell’autore e non necessariamente quella della redazione di SALTO.

Zivil-Gesetz Art.732 ZGB (Vorkauf) :

                                       732. Diritto di prelazione.

1.  Il coerede, che vuole alienare a un estraneo (terzo) la sua quota o parte di essa (c.1542 ss.), deve notificare la proposta di alienazione, indicandone il prezzo, agli altri coeredi, i quali hanno diritto di prelazione. Questo diritto deve essere esercitato nel termine di due mesi dall’ultima delle notificazioni. 

(weder eine Erste, noch eine „ultima“ „notificazione" wurde den Geschwistern je  zugestellt!)

      In mancanza della notificazione, i coeredi hanno diritto di riscattare la quota dall’acquierente e da ogni succesivo avente causa, finché dura lo stato di comunione ereditaria.

2.   Se i coeredi che intendono esercitare il diritto di riscatto sono piú, la quota é assegnata a tutti in parti uguali (c.230-II5).

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In welchem Land, außer im Hl.-SVP-Land Südtirol sind „Machenschaften“, wie die Nachfolgende, möglich ? ein Land, wo Missgunst, Gier, Korruption und Mafia-Methoden sichtlich an der Tagesordnung sind?

  • Wie sonst ist es möglich, daß ein Immobilienspespekulant (weder verwandt noch verschwägert, eben nur Nachbar, nicht mehr und nicht weniger!) von einem vereidigten Rechtsanwalt/Sachwalter das Recht zugesprochen bekommt, Immobilien-Anteile des besachwalteten Anteilseigner zu kaufen

!!  NOCH  BEVOR  !!

  • den rechtlich-u. leiblichen Geschwistern, Anteilseigner des mat.A.1 der Immobilie „Danielhof“Lana„ das Kaufangebot mit Preisangabe“zugestellt  wurde? - die gemäß Art.732 ZGB das VORKAUFSRECHT  haben, bzw. es gehabt hätten!
  • Weil jedoch der Bruder, mit der Akzeptanz der Sachwalterschaft entmündigt ist,  obliegt es „anscheinend“ dem Sachwalter/Rechtsanwalt mit Lügen und gegen Gesetze Entscheidungen zu treffen die mit der Ermächtigung der zuständigen Vormundschaft-Richterin besiegelt werden? ... DIE, „mit sofortiger Wirksamkeit“ und gespickt mit horrenden Falscherklärungen im Gerichts-Protokoll vom 05.12.2017, sichtlich große Eile hatte, die „Aktion“ beim Notar, so rasch als nur möglich, zu vollenden.
  • Heute, am … 5.Jahrestag seit dem 28.11.2017, an dem die perfide „Hau-Ruck-Verkaufs-Machenschaft“ über die Bühne gebracht wurde, will ich, als die betroffene, leibliche Schwester des Besachwalteten, die Öffentlichkeit informieren,
  • daß seither, bei bisherigen Verhandlungen in der o.a. Streitsache, das Vorkauf-Recht: Art.732 ZGB NICHT behandelt wurde, wohl aber andere Argumente gesucht und gefunden wurden? - vielleicht um das, nun „für die Verursacher" unangenehm gewordene Vorkaufsrecht“ aus den Weg zu räumen? Warum sonst ? oder vielleicht um den Sachwalter sowie die Richterin als auch den Käufer/Nachbarn vor, möglicherweise auf sie zukommende „Probleme“, zu schützen?
  • Bereits bei der ersten Gerichts-Verhandlung nach der Anzeige dieser Machenschaft, hätte das Gericht vom Sachwalter die Vorlage DER, von den Anteilseignern der verkauften Immobilie, unterschriebene Rückantwort der zugestellten „Kaufangebote mit Preisangabe“ verlangen können. - Kann der Sachwalter, bzw. keiner der Beteiligten die Rückantwort "als Beweisunterlage" ... also „NICHT“ vorlegen, weil diese NIE zugestellt wurde, hätte der notarielle Kaufvertrag, laut o.a.Gesetzestext, umgehend rückgängig gemacht werden können.
  • Stattdessen wurde den "leiblichen Kindern", die einzig als rechtmäßige Erbberechtigte des Erblasser-Ehepaares, d.h. die Geschwister des „Begünstigten“, mit: Mediation, Gerichtsverhandlungen, Honoraren und Spesen bis heute, über einen Zeitraum von 5 Jahren u. großem Zeitverlust auch bezüglich Inflation u. Baukosten ecc. die sie in Zukunft zu tragen haben werden, ... wurde die Entscheidung/Urteilsfindung, gemäß dem Art.732 ZGB  absichtlich nicht behandelt? bzw. wird sie in die Länge gezogen, obwohl eine Klärung der Situation ...
  • „hätte man gewollt“ … einfach gewesen wäre.  
  • Auf die Geschwister des „Begünstigten“, wie der „Besachwaltete“ so schön genannt wird, wurde keine Rücksicht genommen, wohl aber auf die Verursacher der perfiden „Hau-Ruck-Aktion“, wobei nicht klar ersichtlich ist, ob mit „Begünstigter“ im Gerichts-Protokoll, vielleicht der Sachwalter anstelle der „Besachwalteten“ gemeint ist, der letztendlich (und nicht nur er), Vorteile aus solchen Machenschaften zieht?
  • Funktioniert so Gier, Korruption, Vetternwirtschaft ?
  • Thema: „Wie Sachwalter sachwalten“ - Achtung VOR Akzeptanz einer Sachwalterschaft:

    Die „besachwaltete Person“ ist mit der Sachwalterschaft entmündigt ! d.h. der Besachwaltete, genannt „Begünstigter“, hat nur noch über das Gericht die Möglichkeit, sich gegen „Machenschaften“ seines Sachwalters zur Wehr zu setzen. ... Sie ist dem Sachwalter „ausgeliefert“