Politica | Wohnbau

Das Reförmchen

Immer wieder aufgeschoben, hat die Reform des Wohnbaugesetzes nicht das erwünschte Ergebnis gebracht. Am Ende hat man nur ein Reförmchen, kritisieren die Grünen.
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Foto: Salto.bz
Im Landtag wird diese Woche der Gesetzesentwurf 116/22 diskutiert, der den geförderten Wohnbau reformieren soll. An die Stelle des alten Gesetzes trat jedoch nicht ein neues, auf die heutigen Bedürfnisse angepasstes, sondern das bestehende erfuhr einen Umbau: Während rund 50 Artikel aus dem Wohnbaugesetz Nr. 13/1998 ausgegliedert und in das sogenannte WOBI-Gesetz gegossen wurden, welches Anfang Juli verabschiedet wurde, blieb der Gesetzes-Koloss von 1998, wie die Grünen ihn bezeichnen, bestehen. Nur in kleinen Details und Randbereichen ändert sich das Gesetz durch den vom Abgeordneten Helmuth Renzler unterzeichneten Gesetzesentwurf Nr. 116/22, über den in Kürze abgestimmt werden soll.
 
 
 
„Die Landesregierung hat die Gelegenheit verstreichen lassen, eine wirkliche Reform des Wohnbaugesetzes umzusetzen“, so das Urteil von Brigitte Foppa und Riccardo Dello Sbarba im Rahmen der heutigen (29. November) Pressekonferenz. Tragisch sei dies angesichts der derzeitigen Krise und der dramatischen Situation im Wohnsektor. Wie die Fraktionssprecherin der Grünen auch in ihrem Minderheitenbericht betonte, habe sich das Wohnen zu einem immer gravierenderen Problem in Südtirol entwickelt. „Die Wohnungen in Bozen sind mittlerweile unbezahlbar“, erklärte auch Dello Sbarba. Dass das Wohnen inzwischen den höchsten Posten bei den Ausgaben ausmacht, wird auch von einer ASTAT-Studie untermauert, derzufolge 41 Prozent der Haushaltsausgaben auf das Wohnen entfallen. „Aufgrund der aktuellen Energiekrise dürften wir bei über 50 Prozent liegen“, so Foppa, die weiters darauf hinwies, dass nicht nur der Ernst der Lage Grund zur berechtigten Sorgen ist, sondern auch wie die Mehrheitspartei mit diesem Thema umging und umgeht.
 
Der gesamte Prozess war von Konflikten und Spaltungen innerhalb der SVP durchsetzt.
 
„Der gesamte Prozess war von Konflikten und Spaltungen innerhalb der SVP durchsetzt, angefangen bei der Vallazza-Affäre bis hin zum letzten Akt, als sich Landeshauptmann Arno Kompatscher überraschend nicht imstande sah, die finanzielle Deckung des Gesetzes vorzusehen, das von seiner Mehrheit stammt“, betonte die Grünen-Chefin, die nur wenige positive Ansätze in dieser Gesetzesvorlage, die von vielen als Schwergeburt bezeichnet wird, erkennen kann. Dazu zählen die Entbürokratisierung bei Auflösung der Sozialbindung sowie die Möglichkeit für die Landesregierung, im Falle der Untätigkeit einer Gemeinde von Amts wegen Bauland für den geförderten Wohnbau auszuweisen. „Das wichtigste Ergebnis, das im Ausschuss erzielt wurde, war die Senkung der Punktezahl für den Zugang zur Wohnbauförderung von 23 auf 20 Punkte“, so Foppa. Damit sollen in Zukunft mehr Personen Zugang zu einer Förderung erhalten.
 
Das wichtigste Ergebnis, das im Ausschuss erzielt wurde, war die Senkung der Punktezahl für den Zugang zur Wohnbauförderung von 23 auf 21 Punkte.
 
In eine völlig falsche Richtung hingegen gehe die Einführung eines Garantiefonds zum Schutz von Vermieter und Vermieterinnen. Anders als ursprünglich gedacht, würden nicht mehr die Mieter in den Vordergrund gerückt bzw. ihnen in einer finanziellen Notlage geholfen, sondern den Vermietern – „und diese sind mit dem Entwurf noch nicht einmal einverstanden.“ Das Fazit der Grünen lautet somit, dass das Gesetz weiterhin nur für Experten verständlich bleibt. Der Zugang zu den Förderungen wird zwar erleichtert, wie die Mehrkosten finanziert werden sollen, steht allerdings noch nicht fest. Es dürfte also spannend werden und wie Foppa erklärte, erwarte sie sich eine heiße Diskussion in Landtag. Denn es sei jedem bewusst, dass das Thema Wohnen die soziale Frage schlechthin sei. Deshalb sei auch davon auszugehen, dass jeder intervenieren wird, „trotz der schwierigen Materie“. Und vor allem stehe die ungeklärte Frage der Finanzierung im Raum.

 

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Josef Fulterer Mer, 11/30/2022 - 07:28

In risposta a di Dietmar Nußbaumer

Vor 70 Jahren (der Zweit-Wohnungskauf / Wert-gesicherte Anlage kam wegen der unsicheren politischen Verhältnisse kaum vor) konnte sich einfacher fleißiger Arbeiter zusätzlich zu seiner Familie mit mehreren Kindern ein eigenes Haus errichten.
10 Jahre später wurde der Zweit-Wohnungskauf von der Landesregierung zur Ankurbelung der Konjuktur gern gesehen und die bremsenden Versuche der Gemeinden mit starkem Zweit-Wohnungs-Druck, wurden von der Gemeinde-Aufsichts-Abteilung der Landesregierung abgeschmettert. Für die Baufirmen war der Bau von Zweit-Wohnungen mit Kosten von 150.000 Lire und einem Mehrerlös von + 100 Mio. Lire sehr einträglich. Die Möglichkeit der höheren Besteuerung von Zweitwohnungen um die Infrastruktur-Kosten abzudecken gab es nicht.
Inzwischen wurde das Bauen mit derart vielem bürokratischem Schwachsinn belastet, dass der Bau eines eigenen Hauses trotz der Förderungen der Landesregierung, kaum mehr möglich ist.
Und die Wohnungsvermieter von Steuern unangemessen geschröpft, versuchen verständlicher-Weise die Gier der Behörden dem Mietzins anzulasten.

Mer, 11/30/2022 - 07:28 Collegamento permanente