Ambiente | Urbanistik

Zweite Runde in Rom

Der Rechtstreit um den geschlossen Hof Alpenrose von Paolo Pizzinini geht weiter. Die Nachbarn haben beim römischen Staatsrat Berufung gegen die Bozner Urteile eingelegt.
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Foto: salto
So schnell wollen wir uns auch nicht geschlagen geben“, erklären Luca und Christian Crazzolara und Vito Agreiter. Es geht um den Neubau des Gadertaler Hoteliers Paolo Pizzinini und die Urteile des Bozner Verwaltungsgerichtes.
Salto.bz hat mehrmals über die Geschichte berichtet.
Der Besitzer und Seniorchef des 5-Sterne-Hotels „Rosa Alpina“ Paolo Pizzinini hat Ende 2015 bei der Gemeinde Abtei um die Errichtung einer neuen Hofstelle für seinen geschlossenen Hof „Gasthaus zur Alpenrose“ angesucht. Im Mai 2016 erteilte die Gemeinde die Baugenehmigung. Dabei hatte der Gadertaler Hotelier in den vergangenen fünf Jahrzehnten bereits die gesamte Wohnkubatur des Hofes zu Wohnungen und Hotelanlagen verbaut.
Jetzt – so argumentierten der Gesuchsteller und die Gemeinde – habe der geschlossene Hof keine Hofstelle mehr und deshalb wird Pizzinini erlaubt, ein neues Wohnhaus und ein neues Wirtschaftsgebäude zu bauen. Zudem kann er das „Aparthotel Rosa Alpina“, das ursprüngliche Wohngebäude des geschlossenen Hofes, aussiedeln. All das obwohl unbestritten ist, dass die landwirtschaftliche Tätigkeit auf Pizzininis Hof bereits Ende der 1960er Jahre aufgeben wurde.
 

Die Rekurse

 
Luca Crazzolara, Nachbar von Paolo Pizzinini hat zusammen mit Christian Crazzolara und Vito Agreiter bei der Landesregierung gegen den Hofneubau Rekurs eingereicht. Am 25. November 2016 hat die Kommission für Natur, Landschaft und Raumentwicklung diesen Rekurs mit 5 zu einer Stimme angenommen. Die zwei Hauptgründe für die Entscheidung waren, die Tatsache, dass die Wohnkubatur eines geschlossenen Hofes nicht zweimal verbaut werden kann und Hotelier Paolo Pizzinini eindeutig kein Bauer ist.
 
Die Landesregierung hat über den Rekurs bis heute nicht entschieden. Man wollte das Urteil des Verwaltungsgerichtes abwarten. Denn die Schwester von Luca Crazzolara, Ingrid, sowie seine Tochter Ylenia haben vor dem Verwaltungsgericht gegen den Bauherrn Pizzinini und die Gemeinde Abtei geklagt. Im Februar 2017 schloss sich auch der Heimatpflegeverband Südtirol einer der beiden Klage als Nebenkläger an.
 
 

Das Bozner Urteil

 
Das Bozner Verwaltungsgericht hat beide Rekurse aber abgelehnt. Die zwei am 14. August veröffentlichten Urteil, geschrieben von Richterin Margit Falk-Ebner sind gleich eine doppelte Watschn für die Rekurssteller.
Denn beide Klagen wurde als unzulässig erklärt. Ylenia Crazzolara fehle die Aktivlegitimation, da sie nicht eine unmittelbare Nachbarin des Grundstück sei, wo Paolo Pizzinini seinen Neubau errichtet. Die Klage der direkten Nachbarin Ingrid Crazzolara wurde laut Urteil verspätet eingereicht.
Die Richterin geht im Urteil aber trotz der Unzulässigkeit inhaltlich auf den Fall und kommt zum Schluss, dass Paolo Pizzininis Hofbau rechtens sei. Der Hauptgrund: Das Gericht kommt zum Schluss, dass der geschlossene Hof „Gasthaus zur Alpenrose“ seit Jahrzehnten keine Hofstelle mehr habe. Die Hotelkubaturen rund um das Luxushotel „Rosa Alpina“ seien auf anderen Parzellen und unter anderen urbanistischen Zweckbestimmungen errichtet worden.
 
 

Römische Berufung

 
Mit diesem Doppelsieg von Paolo Pizzinini sollte der Fall eigentlich abgeschlossen sein. Doch die Familie Crazzolara will sich so nicht geschlagen geben. Man hat beim Staatsrat in Rom Berufung gegen die Urteile des Bozner Verwaltungsgerichtes eingelegt. Mitgezogen sind dabei auch der Heimatpflegeverband und die anderen Mitkläger. „Wir wollen, dass der Fall ausjudiziert wird“, sagen die Rekurssteller. Ganz anders reagiert Pizzininis Anwalt Hartmann Reichhalter: „Ich bin verwundert, ob der Hartnäckigkeit“.
Die Kläger haben über ihren Anwalt Alessandro Ezechieli vor dem Staatsrat auch eine sofortige Baueinstellung gefordert. Der Präsident der 6. Sektion des Staatsrates Luigi Maruotti hat diese Eilforderung per Dekret am Dienstag abgelehnt. Der Grund: Wegen der Komplexität des Falles, sei eine monokratische Entscheidung nicht richtig, sondern es bedarf einer Verhandlung bei der auch die Gegenseite ihre Argumente vorbringen kann.
Diese Eilverhandlung wurde auf den 21. September festgesetzt. Dann wird ein dreiköpfiger Richtersenat entscheiden, ob Pizzinini an seinem Hof weiterbauen darf oder bis zum Abschluss des Verfahrens warten muss. Die eigentliche Berufungsverhandlung im Fall wird erst im kommenden Jahr über die Bühne gehen.
Damit dürfte auch die Landesregierung noch zuwarten, bevor sie über den Rekurs der drei Bauern entscheidet.