Economia | Sparkasse

Orchestrierte Bestätigung

Die Strafen der Börsenaufsicht, die Frage der Haftungsklage und der Dreh mit dem man die Bankengremien bestätigen will. Richtigstellung der Sparkasse.

Am Ende kommen die ehemaligen Verwalter der Sparkasse mit einem blauen Auge davon. Wenigsten in Sachen Aktien und Obligationen.
Seit zehn Tagen ist klar, wie hoch die Verwaltungsstrafen sind, die die ehemaligen Mitglieder des Verwaltungs-, sowie des Aufsichtsrates der Südtiroler Sparkasse zu zahlen haben. Dazu kommen noch drei Mitglieder der Geschäftsführung. Insgesamt 112.000 Euro muss die Bank zahlen und das Geld dann von den Betroffenen zurückfordern.
Am 22. Jänner 2016 hat der Präsident der Börsenaufsicht Consob, Giuseppe Vegas, den Beschluss 19497 unterzeichnet. In dem Dekret werden die Verstöße festgehalten, die die Sparkasse begannen hat. Gleichzeitig werden die Strafen festgelegt.
Je 5.000 Euro müssen der ehemalige Präsident der Sparkasse Norbert Plattner, sein Stellvertreter Enrico Valentinelli, sowie die Ex-Verwaltungsräte Walter Ausserhofer, Heinrich Dorfer, Gerhard Gruber, Helmut Gschnell, Marina La Vella, Hans Peter Leiter, Maria Niederstätter, Mauro Pellegrini, Werner Schönhuber, Anton Seeber, Andreas Josef Sanoner, Alberto Zocchi und Siegfried Zwick zahlen. Mit ebenfalls 5.000 Euro werden auch die Mitglieder des ehemaligen Aufsichtsrates sanktioniert: Peter Gliera (Präsident), Andrea Maria Nesler und Heinrich Müller.
Am Härtesten aber trifft es die operative Bankenspitze. Ex-Generaldirektor Peter Schedl muss 10.000 Euro zahlen. Simon Kofler (war verantwortlich für das Privat Banking und den Produktverkauf), sowie die Leiterin des Investmentdienstes Paola Volkan werden mit jeweils 6.000 Euro zur Kasse gebeten.

Das Strafdekret: 112.000 Euro an Strafen

Die Verstöße

Die Sanktionen sind die direkte Folge einer Prüfung der Börsenaufsicht, die vom 27. Mai bis zum 26. November 2014 lief. Die Consob prüfte dabei den Wertpapier- und Aktienhandel der Sparkasse und ermittelte schwerwiegende Verstöße gegen die staatlichen Bestimmungen zum Wertpapierhandel. Sie beanstandete, dass die Sparkasse ihre eigenen Aktien trotz eindeutigen Risikos seit Februar 2010 in der Risikoklasse „mittel“ eingestuft hat. Diese Einstufung ändert die Bank auch nicht, als sie von Moody’s ein schlechteres Rating bekommt. Erst am 23. Dezember 2014, nachdem die Börsenaufsicht der Sparkassenspitze die Verfehlungen mitgeteilt hat, beschließt der Verwaltungsrat die Einstufung der eigenen Aktie auf „hoch“ zu setzen: jene Risikoklasse, die für die Sparkassenaktien angemessen ist.
Vor allem aber kommt die Consob in ihrem Abschlussbericht zum Schluss, dass die Sparkasse bei der Bewertung gleichwertige Wertpapiere mit zweierlei Maß misst. Eigene Ausgaben werden weit besser bewertet, als gleichwertige Produkte dritter Anbieter. Ein klarer Verstoß gegen die Bestimmungen.
Im Consob-Bericht heißt es:

„Die Erhebungen während der Inspektion haben ergeben, dass bei der Profilvergabe für eigene Aktien und Obligationen sowie für jene dritter Anbieter unterschiedliche Modalitäten angewandt werden, die keineswegs nachvollziehbar sind. [...] Die Folge daraus: Das Risikoprofil und die Ebene der Komplexität der eigenen Obligationen und Aktien erscheinen systematisch niedriger als jene, die man vergleichbaren Produkten Dritter zugeordnet hat.“

Zudem ahndet die Börsenaufsicht auch Unregelmäßigkeiten bei der Profilierung der Klienten.
Deshalb jetzt die Geldstrafen.

Die Haftungsklage

Dabei könnte auf die jetzt von der Consob-Bestraften schon bald noch weit größerer Unbill zukommen. Die amtierende Bankenspitze hat bereits vor Monaten bei einer renommierten Mailänder Kanzlei ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Der Inhalt: Eine Haftungsklage gegen den früheren Verwaltungs- und Aufsichtsrat der Sparkasse.
Das Ergebnis des Gutachten liegt jetzt vor. Nach Informationen von salto.bz kommen die Fachleute zum Schluss, dass die Haftungsklage gemacht werden muss. Ansonsten könnte der amtierenden Sparkassenführung Amtsunterlassung vorgeworfen werden.
Der Verwaltungsrat der Sparkasse wird sich in den nächsten Wochen mit der Haftungsklage befassen und einen Beschluss dazu fassen.
Formal muss die Haftungsklage gegen die früheren Verwalter aber von der Gesellschafterversammlung beschlossen werden. Damit aber spielt man den Ball einer anderen Mannschaft zu.
Faktisch entscheidet dann der Hauptaktionär der Sparkasse ob es zu dieser Haftungsklage kommt oder nicht. Und das ist mit 65,81 Prozent die Stiftung Südtiroler Sparkasse. Sagt die Stiftung Nein, ist die Haftungsklage ein für allemal gestorben.

Perfekte Regie?

Dass man in diesen harten Zeiten in der Sparkasse aber nichts dem Zufall überlässt, sondern die Gangart von einigen Wenigen vorgeben wird, zeigt der perfekt austarierte Plan bei der Neuwahl des Gremien in Bank und Stiftung.
Im April endet die drei- bzw. fünfjährige Amtszeit der Organe in der Bank und in der Stiftung. Traditionell gibt es eine klare Vorgangsweise bei der Neubesetzung. Zuerst werden zwischen Anfang und Mitte April die Gremien der Stiftung neu ernannt und dann ernennen die neuen Stiftungsgremien ihre Vertreter im Verwaltungsrat der Bank. Aus diesem Grund findet die Gesellschafterversammlung und die Neuwahl der Verwaltungsräte der Sparkasse seit vielen Jahren immer an demselben Tag statt: Dem letzten Donnerstag im April.
Das war bisher so. Doch diesmal wird alles auf den Kopf gestellt. Es bleibt dabei, dass die Organe der Stiftung im April neu gewählt werden. Weil Präsident Karl Pichler nicht mehr kandidieren kann, wird es dabei einen neuen Stiftungspräsidenten geben. Als Favorit gilt Unipräsident und Boku-Professor Konrad Bergmeister.
Ganz gleich wie der neue Stiftungsrat aber ausschauen wird, auf jeden Fall wird er vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Denn alle wichtigen Entscheidungen fallen davor. Die Sparkasse hat ihre ordentliche und außerordentliche Gesellschafterversammlung erstmals um einen Monat vorverlegt. Der Termin: Donnerstag. 31. März 2016.

Sparkassen-Homepage: Gesellschafterversammlung bereits Ende März.

An diesem Tag wird es auch zur Neuwahl des Sparkassen-Verwaltungsrates kommen. Dass man damit zum ersten Mal in der Geschichte die Reihenfolge der Neuwahlen zwischen Bank und Stiftung umkehrt, hat einen einfachen Grund. Gerhard Brandstätter & Co haben mit der Stiftungsspitze ausgemacht, dass der gesamte amtierende Verwaltungsrat der Bank, wie auch der Aufsichtsrat für weitere drei Jahre bestätigt werden. Das offizielle Argument: Die Gremien sind erst seit eineinhalb Jahren im Amt.
Diese Bestätigung soll aber unbedingt noch die alte Stiftungsführung machen. Weil man einer neu gewichteten Stiftung nicht ganz traut? 
Deshalb hat man die Gesellschafterversammlung der Sparkasse kurzerhand vorverlegt.
Der angenehme Nebeneffekt dabei: Die alte Stiftungsführung entscheidet damit auch über die brisante Frage einer Haftungsklage gegen die früheren Verwalter. 
Weiß man, dass Karl Pichler & Co die Zeitbombe Haftungsklage entschärfen werden? 
Es wird sich zeigen, ob und wie am Ende über eine mögliche Haftungsklage entschieden wird.
Sicher aber jetzt schon eines. Diese plötzliche Änderung der Spielregeln macht deutlich, wer in der Sparkasse inzwischen das Sagen hat. Und das ist ganz sicher nicht der Hauptaktionär, die Stiftung.

Die Südtiroler Sparkasse begehrt folgende Richtigstellung:

Haftungsklagen gegenüber früheren Verwaltungsräten

Es entspricht nicht den Tatsachen, dass ein Ergebnis des Gutachtens hinsichtlich möglicher Haftungsklagen gegenüber früheren Verwaltungsräten vorliegt. Die diesbezüglichen Prüfungen sind noch im Gange.

Strafen Börsenaufsichtsbehörde

Die Sparkasse nimmt die von der Börsenaufsichtsbehörde CONSOB verhängten Strafen gegenüber ehemaligen Mitgliedern des Verwaltungs- und Aufsichtsrates sowie Mitgliedern der Geschäftsführung zur Kenntnis, hält aber gleichzeitig fest, dass die Beträge weit geringer sind, als jene die ursprünglich vom Autor des Artikels kolportiert worden sind.

Gremien

Die Verabschiedung der Bilanz und die gleichzeitige Nominierung der neuen Gremien der Südtiroler Sparkasse muss innerhalb von 120 Tagen ab Jahresbeginn, also binnen 29.April 2016 erfolgen, wobei die Listen mindestens 10 Tage vorher, also spätestens innerhalb
19.April, hinterlegt werden müssen. Die Organe der Stiftung Südtiroler Sparkasse bleiben indessen bis Ende April bzw. geschäftsführend bis Anfang Mai im Amt. Auf jeden Fall sind die Gremiennominierungen seitens der Stiftung immer vom amtierenden, wenn auch scheidenden Verwaltungsrat der Stiftung vorgenommen worden.

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Steuer Zahler Mar, 02/02/2016 - 06:41

Angesichts der Kursverluste von 50% und mehr bei Sparkasse-Aktien und Dolomit-Fonds ist die Höhe der Strafe lächerlich.
Noch einmal der Beweis, dass sich unkorrektes, skurpelloses und betrügerisches Verhalten an der Spitze einer grossen Firma auszahlt. Denn die Strafe ist für die Betroffenen nur ein leichtes Jucken.

Der einzige Wert so einer Strafe ist die formale Bestätigung, dass die alte Führung gesetzeswidrig gearbeitet hat. Das könnte bei einer Klage gegen die alte Führung entscheidend sein.
Aber auch hier hat die pseudo-neue Führun schon vorgesorgt. Denn wie der Artikel eindeutig aufzeigt, wird schon versucht, so eine Klage möglichst zu vermeiden.
Es ist mehr als fraglich, ob Brandstätter persönlich daran Interesse hat, dass bei einem Prozess gegen den alten Verwaltungsrat und gegen Schedl der ein oder andere nicht doch Hintergründe aufdeckt, die er lieber nicht öffentlich machen würde.
Noch ein paar Monate, dann werden wir's wissen...

Mar, 02/02/2016 - 06:41 Collegamento permanente