Cronaca | Justiz

Der nächste Rekurs

Die Anwälte der Erlebnishaus GmbH fechten nun auch die Ausschreibung des “Benko-Projekts” an. Es ist der sechste Rekurs der Konkurrenz-Gesellschaft der KHB.
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Foto: KHB

Für die Rechtsanwälte der Erlebnishaus GmbH führte kein Weg daran vorbei: Sie haben nun auch Rekurs gegen die Ausschreibung zur Ausführung des “Benko-Projekts” eingelegt. Nach wochenlanger Verzögerung hat die Gemeinde Bozen am 18. Oktober das vollständige Dokument veröffentlicht, das die Anwälte Dieter Schramm, Daniel Rudi Ellecosta und Hans-Magnus Egger anfechten. Vergangenen Mittwoch (26. Oktober) war am Bozner Verwaltungsgericht die Verhandlung zu den bisherigen Rekursen gegen die Kaufhaus Bozen GmbH und ihr Projekt beziehungsweise das Vorgehen der Gemeinde Bozen in der Sache über die Bühne gegangen. Insgesamt fünf Rekurse mit 52 Rekursgründen hatten die Anwälte der Konkurrenzgesellschaft Erlebnishaus GmbH eingereicht. “Und da wir das gesamte bisherige Verfahren angefochten haben, war es klar, dass wir den abschließenden Akt dieses Verfahrens auch anfechten würden”, erklärt Dieter Schramm im Gespräch mit dem Corriere dell’Alto Adige.

Über die Gründe für die Berufung wahren die Erlebnishaus-Rechtsberater Stillschweigen. Ihr Anliegen sei es, “die Gesetzmäßigkeit wieder herzustellen”, betonen sie. Bei der Konkurrenz stößt der weitere Rekurs erwartungsgemäß auf Unverständnis und scharfe Töne. “Georg Oberrauch (Sportler) und Kollegen gehen weiterhin mit Monster-Rekursen gegen das Benko-Projekt vor! Gegen den Willen von 2/3 der Bozner Bürger, die beim Referendum für den Aufschwung und die Requalifizierung gestimmt haben!”, schreiben die Vertreter von “Zukunft Bozen – Bolzano domani”, dem Unterstützer-Verein des “Benko-Projekts” auf ihrer Facebook-Seite.