Società | Mobilität

Galgenfrist für Schüler

Die Landesregierung hat im allerletzten Moment die 2G-Pflicht für Schülerfahrten aufgeschoben. Sie tritt damit erst am 10. Februar in Kraft.
Schülertransport
Foto: Hannes Niederkofler
30 Tage Galgenfrist. So könnte man es nennen.
Für Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule und nach Hause müssen Jugendliche bis 10. Februar keinen 2G-Nachweis (Genesen oder Geimpft) vorzeigen. Dieser Aufschub, den der italienische Gesundheitsminister Roberto Speranza am Sonntag in einer Verordnung festgeschrieben hat, wurde vom Land übernommen und auf alle Schülerfahrten der öffentlichen Verkehrsmittel ausgeweitet. Landeshauptmann Arno Kompatscher hat dazu am Montagnachmittag dazu eine Dringlichkeitsmaßnahme erlassen. 
Mit dieser zweiten Anti-Corona-Verordnung des heurigen Jahres wird die 2G-Pflicht für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel für Schülerfahrten für alle Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren bis zum 10. Februar 2022 aufgeschoben, und zwar begrenzt auf die Bewegungen vom eigenen Wohnort bis zur Schule und für die Rückfahrt.
Diese Änderung der usprünglichen staatlichen Verordnung war nötig, weil man sonst nach den Weihnachtsferien, das absolute Chaos für Schülerbusse vorhergesagt hatte.
 

3G-Nachweis und Maske

 
Der 3G-Nachweis bzw. Green Pass (genesen, geimpft oder getestet) bleibt weiterhin für alle Fahrgäste ab 12 Jahren verpflichtend für die Schülerfahrten. „Es wäre für den Großteil unserer Schüler und Schülerinnen ab 12 Jahre nicht möglich gewesen, sich innerhalb 10. Jänner 2022 impfen zu lassen und die ursprünglich vorgesehene 2G-Pflicht ab 12 Jahren einzuhalten“, sagt Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider, der sich für den Aufschub eingesetzt hatte.
 
 
Mit diesem Aufschub haben die Familien nun die notwendige Vorlaufzeit, um sich entsprechend organisieren zu können. In öffentlichen städtischen und außerstädtischen Verkehrsmitteln gilt grundsätzlich die Pflicht, eine FFP2- oder gleichwertige Maske zu tragen.
Für Aufstiegsanlagen gelten die gesamtstaatlichen Richtlinien.
Die Verordnung Nr. 2/2022 ist wie alle bisherigen Verordnungen, Dokumente und Informationen zum Coronavirus im Corona-Portal des Landes Südtirol veröffentlicht
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G. P. Mar, 01/11/2022 - 10:44

Ein großes Problem ist, dass es seit Beginn der Pandemie praktisch kaum pandemiegerechte Entscheidungen gibt, sondern nur politische. Hier ein kleines Beispiel von vielen:
1. Die 2G-Pflicht für den Schülertransport wird einfach ganz schnell auf 10. Februar verschoben.
2. In Südtirol gelten einfach alle (!) Linienbusse auch als Schülerbusse. Problem gelöst …

Mar, 01/11/2022 - 10:44 Collegamento permanente