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Abgesagte Abstimmung

Der Rücktritt von Jasmin Ladurner hat einen absurden Widerspruch zwischen dem neuen Wahlgesetz und der Geschäftsordnung des Landtages zu Tage gebracht.
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Foto: Landtag/Martin Werth
Wir werden diese Änderung auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Geschäftsordnungskommission setzen“, sagt der Generalsekretär des Südtiroler Landtages Florian Zelger.
Am Dienstag steht im Südtiroler Landtag der Rücktritt der SVP-Abgeordneten Jasmin Ladurner und die Angelobung der Nachrückerin auf der SVP-Liste Paula Bacher auf der Tagesordnung. Es wird eine Veranstaltung, mit der der Landtag erstmals in seiner Geschichte, bewusst und offen gegen die eigene Geschäftsordnung verstößt.
In der geltenden Geschäftsordnung des Südtiroler Landtages heißt es in Artikel 13 bis unter dem Titel „Rücktritt eines/einer Landtagsabgeordneten und Ersetzung“:
 
  • Die Annahme des Rücktritts eines Abgeordneten/einer Abgeordneten muss durch den Landtag erfolgen und die entsprechende unwiderrufliche Mitteilung und die Ersetzung werden auf die Tagesordnung der nächstfolgenden Landtagssitzung gesetzt. Jeder/Jede Abgeordnete kann für höchstens fünf Minuten das Wort ergreifen. Der Landtag stimmt im Sinne von Artikel 75 Absatz 1 geheim über die Annahme des Rücktrittes ab.
  • Der Rücktritt wird ab seiner Annahme durch den Landtag wirksam
 
 
Am Dienstag wird es im Landtag aber dennoch keine Abstimmung im Landtag über den Rücktritt von Jasmin Ladurner geben. Der Grund:
2017 wurde eine neues Südtiroler Wahlgesetz genehmigt. Dort heißt es in Artikel 64:
 
„Der Rücktritt der Landtagsabgeordneten ist unwiderruflich und erlangt mit Hinterlegung desselben beim Präsidenten des Landtages Wirksamkeit. Der Rücktritt kann nicht in Form eines digitalen Dokuments hinterlegt werden.“
 
Das heißt: Jasmin Ladurner ist am 5. Januar 2022 bereits als Landtagsabgeordnete zurückgetreten.
Weil das Wahlgesetz eindeutig über der Geschäftsordnung des Landestages steht, kommt dieses Bestimmung heute erstmals zur Anwendung.