Politica | Wohnbauförderung

Das lange Warten

Wer einen Antrag auf Wohnbauförderung stellt, muss Geduld mitbringen. Doch es besteht Aussicht auf Besserung, wie aus einer Antwort von Landesrätin Deeg hervorgeht.
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Foto: Salto.bz
Bereits aus den vorhergehenden Anworten auf Anfragen bezüglich der Wartezeiten für eine Wohnbauförderungen ging hervor, dass die Antragsteller mitunter mit langen Wartezeiten rechnen müssen. Maria Elisabeth Rieder vom Team K richtete nun vor Kurzem erneut eine Anfrage an die zuständige Landesrätin Waltraud Deeg. In der Antwort heißt es unter anderem, dass 191 Gesuche aus dem Jahr 2020 um Kauf, Neubau oder Wiedergewinnung der Erstwohnung auf Zulassung warten, wovon 167 in Bearbeitung sind. Weitere 1.444 Gesuche aus dem Jahr 2021 warten auf die Zulassung, davon sind 97 in Bearbeitung. Bis Ende Mai 2022 wurden 649 eingereicht und sind noch nicht in Bearbeitung.
 
In den letzten zwanzig Jahren sind in der Summe insgesamt etwa 3,5 Miliarden Euro an Wohnbauförderungen ausbezahlt worden.
 
Wie Landesrätin Deeg in ihrem Antwortschreiben jedoch festhält, belegt „ein Blick auf die Zahlen, insbesondere auf die Beiträge, welche in den letzten zwanzig Jahren an die Südtiroler Bürgerinnen und Bürger ausbezahlt worden sind, dass mit der Wohnbauförderung sehr viele Bügerinnen und Bürger erreicht und mit dieser Unterstützung den Traum vom Eigenheim verwirklichen konnten.“ Die Wohnungseigentumsquote sei vom Jahr 1951 (51 Prozent) bis heute auf über 70 Prozent angestiegen. Im internationalen Vergleich stelle das einen sehr hohen Wert dar und sei für die Bürgerinnen und Bürger eine bedeutende Absicherung in vielerlei Hinsicht. In den letzten zwanzig Jahren sind in der Summe insgesamt etwa 3,5 Miliarden Euro an Wohnbauförderungen ausbezahlt worden. Daraus sei ersichtlich, dass diesem Bereich auch von politischer Seite ein sehr hoher Stellenwert eingeräumt wird.
 
 
 

Rund eineinhalb Jahre Wartezeit

 

Auf die Frage nach den Bearbeitungszeiten erklärt Landesrätin Deeg, dass diese – von der Abgabe des Gesuches bis zum Erlass der Zulassungs- oder Ablehnungsmaßnahme – derzeit rund 19 Monate betragen. Es müsse allerdings berücksichtigt werden, dass es sich dabei nicht um „reine“ Bearbeitungszeiten der Verwaltung handelt. Dazwischen liegen nämlich auch Fristen, die von der Umsetzung der Bau- oder Kaufvorhabens von Seiten des Antragstellers abhängen. In diesem Zusammenhang weist Landesrätin Deeg darauf hin, dass die im Rahmen des Omnibus-Gesetzes vorgeschlagenen Maßnahmen zu einer Beschleunigung der Bearbeitungszeiten beitragen würden, da einige laut Gesetz heute notwendigen Schritte in der Bearbeitungsprozedur wegfallen würden.
 
Die im Rahmen des Omnibus-Gesetzes vorgeschlagenen Maßnahmen würden zu einer Beschleunigung der Bearbeitungszeiten beitragen, da einige laut Gesetz heute notwendigen Schritte in der Bearbeitungsprozedur wegfallen würden.
 
Von der Genehmigung bis zur Auszahlung vergehen rund drei Monate. Allerdings nur, wenn die Sozialbindung bereits eingetragen ist. Muss diese hingegen vonseiten des Amtes erst durchgeführt werden, vergehen insgesamt rund zwölf Monate. Auch hier würden die im Rahmen des Omnibus-Gesetzes vorgeschlagenen Maßnahmen zu einer Beschleunigung der Bearbeitungszeiten beitragen.
 

Verfahren werden beschleunigt

 

Was die derzeitige Personalsituation im Amt für Wohnbauförderung betrifft, so konnten von 6,24 Stellen, die am 31.12.2021 noch unbesetzt waren, in der Zwischenzeit 4,48 Stellen nachbesetzt werden. Aktuell ist die Besetzung von 1,66 Stellen am Laufen. Was etwaige Maßnahmen für eine Beschleunigung des Verfahrensweges anbelangt, erklärt die Landesrätin, dass in den letzten beiden Jahren der Pandemie die Schalter für 200 Tage gesperrt werden mussten. Das hat den Aufwand für die Beratung, die via Telefon und E-Mail durchgeführt werden musste, beträchtlich erhöhte. „Gleichzeitig sind mit Landesgesetz 5/2021 und dem Dekret des Landeshauptmanns vom 27. September 2021, Nr. 30, Vereinfachungen vorgesehen worden, um eine Verkürzung der Bearbeitungszeiten zu erreichen. In diesem Zusammenhang sind die nicht mehr notwendigen Kontrollen der Rückzahlungsfähigkeit und der Höhe von hypothekarischen Darlehen zu erwähnen. Eine weitere Vereinfachung und damit Beschleunigung des Verfahrens sind mit der Abschaffung der Kontrolle des Finanzierungsplanes sowie des gesamten Immobiliarvermögens der Eltern, Schwiegereltern bzw. Kinder erfolgt. Mit der Bearbeitung der Gesuche, die ab August 2021 vorgelegt worden sind, d.h. gegen Ende des Jahres 2022, entfalten diese gesetzlichen Neuerungen ihre gesamte Wirkung und werden somit zu einer Reduzierung der Bearbeitungszeiten führen“, heißt es in der schriftlichen Antwort von Landesrätin Deeg, in welcher zudem darauf hingewiesen wird, dass in der Zwischenzeit das Online-Programm für die Vormerkungen für den Schalterdienst gestartet ist. Die Wahrnehmung der Termine auf Vormerkung habe bewirkt, dass die Antragstellenden besser vorbereitet zu den Beratungen erscheinen, was ebenfalls zu einer schnelleren Bearbeitung der Ansuchen führt.
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Johann Georg B… Gio, 07/07/2022 - 12:54

Angestellte die lieber schlafen als Anträge zu bearbeiten, in der freien Wirtschaft würden solche Angestellte entlassen, das Land kann sich diese Luxus leisten , überforderte Beamte zu bezahlen.
Ein Antrag sollte in maximal 30 Tagen beantwortet werden.
Das Blatt hat sich gewendet , heute sagt der Angestellte wos lang geht und nicht der Chef.

Gio, 07/07/2022 - 12:54 Collegamento permanente