Economia | Sanitätsbetrieb

Quartett in Lauerstellung

Irene Pechlaner, Pierpaolo Bertoli und Luca Armanaschi haben sich in das neue nationale Verzeichnis der Generaldirektoren eintragen lassen. Eine verspätete Aktion?
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Foto: Ministero della Salute
Am 24. Mai 2023 hat das Gesundheitsministerium das „Elenco nazionale dei soggetti idonei alla nomina di direttore generale delle aziende sanitarie locali, delle aziende ospedaliere e degli altri enti del servizio sanitario nazionale“ veröffentlicht.
Es ist das nationale Verzeichnis aller jener, die an der Spitze eines öffentlichen Sanitätsbetriebes stehen wollen. Laut Gesetz können nur Personen zum Generaldirektor oder zur Generaldirektorin berufen werden, die in dieses Verzeichnis eintragen sind.
Bisher gab es davon nur zwei mit einem direkten Südtirol-Bezug: Thomas Schael und Christian Kofler. Doch im neuen nationalen Verzeichnis scheinen jetzt insgesamt sechs potenzielle Generaldirektoren für Südtirol auf.
Denn im vergangenen Jahr haben sich gleich vier weitere Sabes-Angestellte in das Verzeichnis eintragen lassen. Es sind Luca Armanaschi, Verwaltungsleiter des Krankenhauses Bozen, Pierpaolo Bertoli, Sanitätskoordinator am Krankenhaus Bozen und Irene Pechlaner, Direktorin des Gesundheitsbezirks Bozen. Dazu kommt noch die Leiterin der Abteilung Basismedizin im Gesundheitsbezirk Bozen, Isabella Mastrobuono.
 
 
 
Wer immer noch im nationalen Verzeichnis fehlt, ist der amtierende Generaldirektor Florian Zerzer. Obwohl Zerzer alle Voraussetzungen hätte, scheint er sich nichts aus der Eintragung in dieses Verzeichnis zu machen.
Der Vertrag von Florian Zerzer als Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebes läuft mit 15. Oktober 2023 aus. Der Sanitätsbetrieb wird deshalb in den kommenden Monaten eine Interessenbekundung und ein Auswahlverfahren machen müssen.
Laut dem Südtiroler Landesgesetz können dazu aber nur Kandidaten und Kandidatinnen antreten, die auch in das eigene Südtiroler Landesverzeichnis eingetragen sind. Jene, die im nationalen Verzeichnis der Generaldirektoren stehn, müssen dazu nicht von einer Kommission angehört werden, sondern sie können direkt um die Eintragung in dieses Landesverzeichnis ansuchen. Die Eintragung ist vier Jahre lang gültig.
Laut Landesgesetz ist der Stichtag, um das Gesuch für die Eintragung abzugeben, der 2. Mai. Bis zu diesem Tag haben aber nur Thomas Schael und Christian Kofler ihre Ansuchen abgeben. Damit kommt die Eintragung in das nationale Verzeichnis für Luca Armanaschi, Pierpaolo Bertoli, Irene Pechlaner und Isabella Mastrobuono um drei Wochen zu spät.
Das Gesundheitsassessorat hat 30 Tage Zeit, um per Dekret das Südtiroler Landesverzeichnis zu veröffentlichen. Dieser Termin verfällt mit dem 31. Mai. Dann müssen die Namen der potenziellen Südtiroler Generaldirektoren und -direktorinnen veröffentlicht werden.
Wenn man die vier neuen Anwärter jetzt in das Verzeichnis nachträgt, wäre das eine grobe Verletzung der Bestimmungen“, sagt Thomas Schael zu Salto.bz. Der ehemalige Südtiroler Generaldirektor will dann nach eigener Aussage vor Gericht ziehen.