Economia | Österreich

Neue Ermittlungen gegen René Benko

Ist René Benko in Lech auf illegale Weise zu einem Vorkaufsrecht gekommen? Ermittlungen der Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen den Tiroler Investor.

Erst im vergangenen August hatte der Oberste Gerichtshof in Österreich das Urteil im Korruptionsverfahren gegen René Benko bestätigt. Nun droht dem Tiroler Investor neues Ungemach. Denn, wie die Vorarlberger Nachrichten am Dienstag exklusiv berichteten, ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien seit Jahresbeginn rund um den Verkauf eines alten Gasthofes in Oberlech gegen den Tiroler Investor. Benko hatte das abbruchreife Gebäude laut dem Bericht vor vier Jahren erworben und daraus ein Luxus Chalet gemacht, in dem „Gäste wie Tina Turner, Wirtschaftsbosse auch ein Gouverneur aus den USA“ die Bergidylle genießen.

Die wurde jedoch nun durch eine genauere Überprüfung des Deals gestört, der zwischen dem Investor und der Gemeinde Lech lief. Um an den Gasthof namens Schlössele zu kommen, hätte Benko der Gemeinde ihr Vorkaufsrecht um 500.000 Euro abgekauft, heißt es. Ein Geschäft, das die Korruptionsstaatsanwaltschaft nun unter dem Verdacht auf Vorteilsannahme und Vorteilszuwendung  durchleuchtet, wie ihr Pressesprecher gegenüber den Vorarlberger Nachrichten bestätigte. Laut einem Gemeinde-Protokoll hätte Benko ursprünglich 250.000 Euro für das Vorkaufsrecht geboten. Weitere 250.000 Euro seien mit der Begründung, einen problemlosen Bau zu gewährleisten, an die Gemeinde geflossen. Ein Vorgehen, das laut einem von den Vorarlberger Nachrichten zitierten Juristen unbegreiflich ist. Noch dazu, weil auch die Art und Größe des Luxus-Chalets aufgrund der Zahlung noch zusätzlich erweitert worden sein soll, wie die Zeitung schreibt. 

Stellungnahmen des betroffenen Bürgermeisters oder des Investors liegen bislang nicht vor. Angesichts der heiklen Causa werden diese auch gut überlegt werden. Denn auf  Vorteilsannahme - und Zuwendung stehen bis zu fünf Jahre Haft. Und ein Jahr bedingt hat René Benko bereits auf seinem Strafkonto.