Società | Verbraucherschutz

Verschwiegene Anwälte

Nur 20 von über 1000 Südtiroler Anwälten haben auf Anfrage der VZS ihre Karten offen gelegt. Dort hat man einen Verdacht und will nun die Antitrustbehörde einschalten.

“Das Echo schlichtweg enttäuschend”, so das Fazit der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) nach ihrem Aufruf an die Südtiroler Anwälte, ihre Karten offen zu legen. “Immer häufiger fragen Verbraucher unsere Berater, ob sie ihren Fall vor Gericht bringen sollen, und wenn ja, an welchen Anwalt sie sich wenden können beziehungsweise wie viel die Kosten betragen würden”, erklärt man in der VZS. Um den Verbrauchern zu helfen, wurde daher die Initiative “Anwaltskosten: transparente Preise online” ins Leben gerufen.


Zwanzig von über Tausend

Ziel war es, ein Verzeichnis zu erstellen, aus welchem die Verbraucher die in den jeweiligen Fachgebieten erfahrenen Anwälte herauslesen können. Zugleich soll das Verzeichnis auch Auskunft über die von den Anwälten für die jeweilige Tätigkeit verrechneten Kosten geben. “Wir haben also jeden Anwalt und jede Anwältin in Südtirol angeschrieben”, so die VZS, “und das sind mehr als 1.000”. Die Aufgabenstellung war klar: “Wir fragten nach spezifischen Erfahrungsbereichen und nach dem Prozentsatz, um welchen die Anwälte ihre Vergütungen für Verfahren vor dem Friedensgericht und vor dem Landesgericht zu verringern bereit waren.” Nach Ablauf der gesetzten Frist waren aber gerade einmal 20 Antworten bei der VZS eingegangen. “Dabei wäre dies eine gute Gelegenheit gewesen, sich in Streitigkeiten im Bereich des Verbraucherschutzes zu beweisen”, heißt es in der VZS.


Ein Verdacht und die Antitrustbehörde

Doch die Verbraucherschützer haben einen Verdacht, was zur niedrigen Teilnahmerate unter den Anwälten beigetragen haben könnte. Denn es gab auch einen Fall, in dem der Anwalt, der zuerst seine Teilnahme zugesichert hatte, diese dann aber für die VZS überraschend zurückzog. “Man muss beinahe davon ausgehen, dass dies aufgrund eines Rundschreibens des Ausschusses der Rechtsanwaltkammer erfolgt ist, in welchem – Zitat – ‘die begründete Befürchtung, dass durch die Teilnahme die Qualität der Leistung in erheblichem Ausmaß beeinträchtigt werden könnte’ , geäußert wurde”, so die VZS. Weiter soll es in dem Schreiben geheißen haben, dass dies in der Folge “einen Nachteil, nicht nur für die Anwaltschaft, sondern auch für die Verbraucher selbst darstellt”.

“Vielleicht erklärt dies die mangelnde Begeisterung der Anwaltschaft für unsere Initiative”, mutmaßt die VZS. Doch sie stellt klar: “Wir teilen die Interpretation des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer überhaupt nicht, und sind der Meinung, dass diese auf die Entscheidungen der einzelnen Anwälte bezüglich ihrer Teilnahme eingewirkt haben könnte.” Aus diesem Grund werde man sich auch an die Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt wenden, “damit diese prüfe, ob hier ein konkurrenzschädigendes Verhalten vorliegt”, teilt man mit. Darüber hinaus sei es möglich, auch nachträglich an der Initiative “Anwaltskosten: transparente Preise online” teilzunehmen.

Übrigens, das Verzeichnis der teilnehmenden Anwälte mit allen Informationen ist hier einsehbar.

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Alfonse Zanardi Ven, 10/23/2015 - 13:10

Mir erscheint diese Initiative reichlich wirr.
Es geht darum, für Mitglieder der Verbraucherzentrale einen Skonto herauszuholen. Schön und gut, aber kein Anwalt ist verpflichtet darauf zu antworten oder gar einen Preisnachlass zu gewähren.
Warum nur 20 mitmachen? Zum Anwalt - wie zum Arzt - geht man immer aus dringender Notwendigkeit, d.h. idR braucht sich der Anwalt wenig Sorgen um Nachfrage zu machen. Wieso also soll er mit pauschalen Nachlässen, die in der Praxis wohl kaum zu halten sein werden und nicht besonders seriös wirken, seinen Preis ohne Not senken?
Der beleidigte Ruf nach der Antitrustbehörde erscheint da ziemlich kindisch – und ohne die geringste Aussicht auf Erfolg.

Ven, 10/23/2015 - 13:10 Collegamento permanente
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Max Ernst Ven, 10/23/2015 - 15:25

In risposta a di gorgias

bitte dringend lesen lernen: im artikel steht

“Wir teilen die Interpretation des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer überhaupt nicht, und sind der Meinung, dass diese auf die Entscheidungen der einzelnen Anwälte bezüglich ihrer Teilnahme eingewirkt haben könnte.” Aus diesem Grund werde man sich auch an die Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt wenden, “damit diese prüfe, ob hier ein konkurrenzschädigendes Verhalten vorliegt”

konkurrenzschädigend war das schreiben der rechtsanwaltskammer, nicht die geringe teilnahme der anwälte.

Ven, 10/23/2015 - 15:25 Collegamento permanente
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Alfonse Zanardi Ven, 10/23/2015 - 15:33

In risposta a di Max Ernst

"Konkurrenzschädigend" heisst nun mal schon gar nichts, das ist kein Fachbegriff. Ich glaube die VZS meinten "wettbewerbsverzerrend".
So oder so liegen sie daneben, Preisabsprachen sind wettbewerbsverzerrend, keine Preise zu nennen nicht.
Im Übrigen frage ich mich ob es vielversprechend ist mit 1000 Anwälten einen Rechtsstreit zu beginnen :-).

Ven, 10/23/2015 - 15:33 Collegamento permanente