Politica | Partizipation

Auf der Zielgeraden

Der Gesetzentwurf zur Direkten Demokratie kehrt zu den Bürgern zurück. An sechs Terminen soll er präsentiert und diskutiert werden. Was drin steht – und was noch fehlt.

Magdalena Amhof, Brigitte Foppa und Josef Noggler. Das sind die Mitglieder der Arbeitsgruppe, die im Auftrag des I. Gesetzgebungsausschusses des Landtages einen Entwurf für ein neues Gesetz zur Direkten Demokratie erstellt hat. Ursprünglich saßen auch Ulli Mair und Myriam Atz Tammerle mit im Boot. Jedoch sind beide im Laufe des Arbeitsprozesses ausgetreten. Nun haben die verbleibenden drei Mitglieder die Grundzüge und einige Details des Gesetzentwurfs vorgestellt. In den kommenden Wochen soll dieser “dahin zurück, wo er gestartet ist”, kündigt Magdalena Amhof an. Und zwar zu den Bürgerinnen und Bürgern, die in zahlreichen Treffen in allen Bezirken des Landes ihre Ideen zur Ausarbeitung des Entwurfs eingebracht hatten.

Ein Gesetz zusammen mit den Bürgern zu schreiben war eine spannende Erfahrung, genauso wie die gute Zusammenarbeit zwischen Mehrheit und Opposition.
(Brigitte Foppa)

“Die Bürger haben die Inhalte geliefert, wir, mit Unterstützung von Rechtsexperten, die Form”, erklärt Amhof. An insgesamt sechs Terminen soll das Ergebnis nochmals mit der Bevölkerung besprochen werden, um den Entwurf noch vor der Sommerpause dem Landtag vorlegen zu können.


Was drin ist

Der Entwurf sieht laut Amhof, Foppa und Noggler im vergleich zum bisherigen Gesetz “einige wesentliche Neuerungen und Vereinfachungen” vor. So soll etwa die Zahl der Unterschriften, die für die Einleitung sämtlicher im Gesetz vorgesehenen Instrumente der direkten Demokratie (Volksbegehren, beratende Volksabstimmung, einführende Volksabstimmung, Referendum) von 13.000 auf 8.000 gesenkt werden – was ungefähr den Stimmen für ein Landtagsmandats entspricht. Reduziert werden soll auch das Beteiligungsquorum, das für ein gültiges Ergebnis von Volksabstimmungen (mit Ausnahme der beratenden Volksabstimmung, die auch ohne Quorum gültig sein soll) notwendig ist: von derzeit 40 auf 25 oder 20 Prozent. Auch wurden die Fristen für die Abhaltung einer Volksabstimmung verkürzt: In den sechs Monaten vor Ablauf der Legislatur des Landtages und im ersten Monat nach den Landtagswahlen darf keine solche veranlasst werden.

Außerdem können Mitglieder des Südtiroler Landtages (mindestens drei) über einen Antrag beim Landtagspräsidium alle direktdemokratischen Instrumente in die Wege leiten. Neu ist ein Bürgerrat, der von Fall zu Fall ein Gesetz oder ein aktuelles Problem diskutieren und Empfehlungen abgeben soll. “Der Bürgerrat bietet die Möglichkeit, Bürgerinnen und Bürger besser in den politischen Prozess einzubinden”, heißt es im offiziellen Dokument der Arbeitsgruppe. Ebenso neu ist ein Büro für politische Bildung und Bürgerbeteiligung. Dieses soll unter anderem auch den Initiatoren eines Referendums beratend zur Seite stehen.


Was noch fehlt

“Es schaut nicht schlecht aus”, zeigt sich Stephan Lausch optimistisch. Der Koordinator der Initiative für mehr Demokratie hatte bereits am 22. März die Gelegenheit, bei einer Aussprache mit der Arbeitsgruppe den Entwurf zu begutachten und kritische Anmerkungen vorzubringen. Folgende Punkte sind laut Initiative noch ausständig: Die Möglichkeit, auch Beschlüsse der Landesregierung und nicht nur Gesetzesvorschläge eines (bestätigenden) Referendums zu unterziehen. Dadurch wäre es für die Bürger unter anderem möglich, über Großprojekte, die von der Landesregierung beschlossen werden, zu entscheiden. In diesem Zusammenhang sollen auch nur einzelne Gemeinden beziehungsweise Bezirke über einen Beschluss der Landesregierung abstimmen können – wenn diese nur eine Gemeinde oder ein paar wenige interessiere. “Eine Lösung für diese Forderungen wird gesucht”, versprechen Amhof, Foppa und Noggler.

Weiters verlangt die Initiative für mehr Demokratie, dass die Unterschriftensammlung vereinfacht wird. Konkret sollen Bürgermeister Bürgerinnen und Bürger mit der Beglaubigung von Unterschriften beauftragt werden können. Und schließlich dürfte die Möglichkeit, Volksabstimmungen über Vorschläge zur Regelung der Demokratie – darunter das Wahlrecht oder das Gesetz zur direkten Demokratie – “auf keinen Fall explizit ausgeschlossen werden”, so die Initiative. Eine Klärung, ob dies möglich ist oder nicht sei mit der Reform des Autonomiestatuts herbeizuführen. “Es ist wichtig, dass wir mit Nachdruck dahinter bleiben”, lädt Stephan Lausch zur Teilnahme an den sechs Terminen, bei denen der Gesetzentwurf präsentiert werden soll, ein.

Das erste Treffen findet bereits am Montag, 4. April in der Cusanus Akademie in Brixen statt. Die weiteren Termine:
6. April: Bibliothek Ballhaus – Neumarkt
14. April: Stadtbibliothek – Meran
19. April: Schlandersburg – Schlanders
20. April: Stadtbibliothek – Sterzing
26. April: Librika – Bruneck

Beginn ist jeweils um 20 Uhr.


Wie geht es dann weiter?

Nachdem der Gesetzentwurf in allen Bezirken der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, soll im Mai bei einer öffentlichen Veranstaltung die Meinung von Expertinnen und Experten eingeholt werden. Dann kommt das Gesetz wiederum in den I. Gesetzgebungsausschuss, der letzte Änderungen anbringt. Und schließlich wird der Landtag, voraussichtlich im Juli, über den definitiven Vorschlag abstimmen.