Politica | Der geschlossene Hof

Der geschlossene Hof II

Mein letzter Beitrag zum geschlossenen Hof hat ein enormes Echo ausgelöst und gezeigt: Eine Reform dieser mittelalterlichen Regelung ist überfällig!
Avvertenza: Questo contributo rispecchia l’opinione personale dell’autore e non necessariamente quella della redazione di SALTO.
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Foto: Suedtirolfoto.com/Othmar Seehauser

Als ich vor einigen Wochen einen kleinen Beitrag zur Problematik des geschlossenen Hofs in Südtirol geschrieben und im „Salto“ veröffentlicht habe, hätte ich mir nie dieses enorme Interesse, diesen unglaublichen Zuspruch erwartet. Auch mit acht bis zehn Kommentaren wäre ich schon froh gewesen und hätte diese Initiative als Erfolg gewertet. Geworden sind es weit über 100 Kommentare und die Zahl der Zugriffe hat meinen Beitrag ganz nach vorne getragen – für einen Leserbeitrag eine völlig ungewöhnliche Situation.

Was bedeutet das nun konkret? Auf jeden Fall bezeugt dieses unglaubliche Interesse, dass es sich hierbei um ein Thema handelt, das den Südtirolern unter den Nägeln brennt, auch wenn sich kaum jemand dazu artikuliert. Und weshalb diese Diskrepanz zwischen offensichtlichem Interesse und allgemeinem Schweigen? Es fehlt sicherlich an Zivilcourage, an Mut, die Stimme zu erheben. Die Entrechteten und Enterbten sollten es doch den Bauern nachmachen, die für ihre Privilegien mit Nachdruck einstehen und diese ohne mit der Wimper zu zucken verteidigen.

Ein Kompliment an die „Gegenseite“, an Herrn Klemens Kössler: Auch wenn da nicht immer alles mit Ausdruck und Syntax stimmt, er traut sich was und er kämpft unerschrocken für die Vorrechte seines Standes. Insgesamt hat die Diskussion aber sehr interessante Erkenntnisse ergeben. Ich habe mich absichtlich nur ganz punktuell und behutsam eingeklinkt, um diese Diskussion nicht zu stören, um ihr volle und freie Entfaltung zu ermöglichen. Vielen Dank an die qualifizierten Beiträge von Erich Frene und insbesondere von Herrn (?) F.T. F.T. hat sich kein Blatt vor den Mund genommen und die Missstände im Lande offen angesprochen. Das nenne ich Zivilcourage, Standfestigkeit, Rückgrat! Auch M.ut And hat einige interessante Betrachtungen angestellt.

Dank auch an Herrn Sigmund Kripp: Er verteidigte zwar grundsätzlich das Althergebrachte, Tradierte, aber es leuchtet bei ihm auch die Erkenntnis durch, dass hier eine manifeste Diskriminierung Platz greift und er verweist auf die Nordtiroler Regelung, wonach die geschlossenen Höfe bis auf die Mindestkultureinheit geteilt werden. Und ich denke: Genau das ist der richtige Lösungsansatz! Dass eine Mindestkultureinheit geschützt wird, darüber lässt sich reden. Dass aber bspw. bei einem 6 ha großen Hof mit drei Häusern der Sohn alles, die Tochter eine lächerliche Auszahlungssumme erhalten (im Verhältnis von 20 : 1) erhalten soll, das ist inakzeptabel! Herr Kripp hat mir geraten, mich „vertrauensvoll“ an die Landesregierung bzw. an die Höfekommission zu wenden: vielen Dank. Ich möchte diesen Ratschlag in abgeänderter Form aufgreifen: Ich wende mich über die Medien, über „salto“, direkt an die Landesregierung und ersuche diese, dieses Relikt aus dem Mittelalter, das in Südtirol in seiner frauenverachtenden, diskriminierenden Ausprägung auf die Spitze getrieben worden ist, zu reformieren.

"Ich wende mich über salto, direkt an die Landesregierung und ersuche diese, dieses Relikt aus dem Mittelalter, das in Südtirol in seiner frauenverachtenden, diskriminierenden Ausprägung auf die Spitze getrieben worden ist, zu reformieren"

Die Verfassung gilt auch in Südtirol, die Grundrechte ebenfalls. Bislang hat der Verfassungsgerichtshof diesen Missstand einfach ignoriert (voller Häme hat ein Kommentar darauf verwiesen, ganz nach dem Motto „gib´s auf, Frau Baur, bringt eh nichts, auch dich kriegen wir auch noch klein, prozessier nur, dann bringen wir dich finanziell zur Strecke“), aber das muss nicht immer so sein, wie ein anderer Kommentator betont hat. Ich denke, das ach so fortschrittliche, sich ach so überlegen fühlende Südtirol sollte selbst imstande sein, diese untragbare Diskriminierungssituation zu beenden. Im Autonomiekonvent wird geredet und geredet, Wochenende um Wochenende, Vollautonomie ja oder nein, was heißt Vollautonomie und überhaupt und wieso. Das Motto lautet: Die Südtirol-Autonomie muss reformiert werden, aber wieso weiß niemand so genau. Beschäftigen wir uns doch mit Handfestem, mit echten Problemen, die den Südtirolerinnen und Südtirolern unter den Nägeln brennen, mit einer wahren Grundrechtsproblematik.

Deshalb schlage ich vor, die Problematik des geschlossenen Hofes in den Autonomiekonvent zu bringen, dort empirisch aufzuarbeiten und dann Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Folgende Fragen könnten dabei geklärt werden: - Wie viele geschlossene Höfe werden von Männern, wie viele von Frauen übernommen? - In welchem Verhältnis stehen Ertragswert zu Marktwert, unterschieden nach Berglage und Tallage und aufdifferenziert auf die verschiedenen Ortschaften? - Ist die jetzige Rechtslage mit dem italienischen Verfassungsrecht und der europäischen Grundrechtsordnung noch vereinbar? - Kann es sein, dass ein Bauer sukzessive zuerst das Geld für den Neubau eines Prunkbaus, dann zwei Häuser und den ganzen Grund von 6 ha in bester Tallage übergibt und die Tochter geht leer aus? Für die Unterstützung der Existenz landwirtschaftlicher Einheiten habe ich (und haben wohl die meisten Südtiroler) vollstes Verständnis. Für die systematische Enterbung der „weichenden Erben“ (in der Regel der Frau), nur damit einzelne Bauern reich und reicher werden und die steuergeldfinanzierten Subventionen in Anspruch nehmen können, habe ich hingegen gar keines!

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Livia Minnea Mer, 10/26/2016 - 22:01

Sehr gut, Frau Baur! Eine Reform des geschlossenen Hofs ist tatsächlich überfällig. Aus dieser von Ihnen eingeleiteten Diskussion habe ich erfahren, dass es nirgendwo eine so rückständige Regelung zum geschlossenen Hof gibt, wie in Südtirol. Und das in einem Land wie Italien, das ansonsten eine der fortschrittlichsten und egalitärsten Erbrechtsordnungen Europas, ja weltweit hat. Das passt nicht zusammen.
Es ist gut, dass sich nun immer mehr Betroffene, aber auch sonstige Mitbürger mit einem natürlichen Rechtsempfinden, dagegen aussprechen.
Hoffen wir, dass Ihr Beitrag auch von der Landesregierung und vom Landtag gelesen wird und dass diese nun Initiativen in die Wege leiten, damit diese Regelung endlich außer Kraft gesetzt wird.

Mer, 10/26/2016 - 22:01 Collegamento permanente
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Hans Obermair Gio, 10/27/2016 - 14:07

Ganz meine Meinung! Ein extrem wichtiger Beitrag ist dies. Frage mich überhaupt, wieso es dieses erbärmliche Enterbungsinstrument überhaupt noch gibt. Beim geschlossenen Hof ist Südtirol in den 1960er Jahren stehen geblieben.

Gio, 10/27/2016 - 14:07 Collegamento permanente
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1983 Flora Gio, 10/27/2016 - 22:40

Diese Aussage kann so einfach nicht stehen gelassen werden. Wie bereits in der Diskussion zuvor oft erwähnt, würde in Südtirol die Landwirtschaft sterben bzw. sich auf einige wenige Großgrundbesitzer verteilen, wenn man die von ihnen angewandten Erbrechte bei uns durchsetzen würde... es handelt sich nun einmal um Immobilien, ohne Zweifel von hohem Wert, doch praktisch unverkäuflich, einmal durch die 10jährige Bindung welche das aktuelle Recht vorsieht, und zudem eben durch ihren hohen Wert an sich. Glauben sie wirklich ein Mensch kann es sich leisten eine Obstwiese oder einen kompletten Hof für mehrere Millionen Euro zu kaufen (Ganz zu schweigen von den momentan rekordverdächtigen niedrigen Preisen bei den Äpfeln). Liebe Magda Baur. Sie mögen eine entäuschte Weichende gewesen sein und wenn ihre Familie sie schlecht behandelt hat, so tut es mir leid. Aber auch wenn sie eine Wiese in gewisser Größe geerbt hätten, glauben sie wirklich sie hätten Millionen damit verdient. Durch ihre Vorstellungen hätten wir bald Zustände wie in Afrika, wo Konzerne die über das nötige Kleingeld verfügen sämtliches Land kaufen und wieder um geringes Geld verpachten um dann große Profite daraus zu schlagen. Ich möchte wissen wie sich dann die Diskussion hier dann anhören würde.
Ich werde auch bald ein sogenannter Weichender sein. Und ich hätte sogar die Möglichkeit mir gewisse Anteile zu erstreiten, da wir nicht alle Obstwiesen im gschlossenen Hof haben und somit einen Teil "walzend" haben. Doch niemals würde es mir einfallen meinem Bruder durch den Entzug seiner Gründe die Lebensgrundlage zu entziehen. Und ich hoffe ehrlich gesagt, dass er sie schließlich in den Hof integriert und er so zu einer unteilbaren Einheit wird. Den dass ist, meiner Meinung, ein entscheidendes Merkmal für einen Bauernhof.

Gio, 10/27/2016 - 22:40 Collegamento permanente
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Livia Minnea Ven, 10/28/2016 - 08:08

In risposta a di 1983 Flora

Was sollen diese unzusammenhängenden Aussagen? Wenn Frau Baur von den 6 ha einen erben würde, dann hätte sie einen Wert von ca. 700.000 € erhalten (in manchen Lagen auch mehr). Was sie damit macht, ist ihre Sache, ebenso wie es dann die Sache des Bruders ist, was er mit den restlichen 5 ha macht (die ca. 4.2 Millionen wert sind). So erhält sie praktisch nichts. Ist das gerecht?
Und was hat das mit Afrika zu tun. Das verstehe ich nicht. Wenn schon erinnert der geschlossene Hof an Afrika: Auch dort zählen Frauen nichts.

Ven, 10/28/2016 - 08:08 Collegamento permanente
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1983 Flora Ven, 10/28/2016 - 09:15

In risposta a di Livia Minnea

also wenn jemand einen Hof mit 6ha hat, dann wird man mit ca. 300000€ ausbezahlt. Man kann natürlich anmerken, dass der Mensch an sich geldgierig ist, doch ich frage mich schon: Wie kann man da von Enterbung sprechen.
Denn mit dem Geld kann man glaube ich schon was anfangen.
Mit einem Hektar Obstbau kann man, auch wenn er mehr Wert ist, hingegen nicht viel anfangen. Er ist wie gesagt immobil. Man wird ihn schwer verkaufen, (Viel zu teuer), man kann ihn nicht bewirtschaften (Man hat nicht die Geräte), man hat ihn einfach höchstens verpachten und beleihen, doch jede Bank wird sich das gut überlegen und ihnen garantiert nicht denn effektiven Marktwert geben, weil die Bank natürlich genau weiß: Sie kann ihn nicht verkaufen.
Was die Aussage bezüglich Afrika betrifft, so war es auf das Thema Landraub bezogen. Das wenige alles besitzen, was bei uns Gottseidank nicht der Fall ist.

Ven, 10/28/2016 - 09:15 Collegamento permanente
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Livia Minnea Ven, 10/28/2016 - 10:08

In risposta a di 1983 Flora

Also, was sind denn das wieder für widersprüchliche und unzusammenhängende Argumente! Ist jemand, der eine halbwegs gerechte Verteilung des Erbes verlangt, "geldgierig". Der Bruder erhält einen Hof im Wert von 4,2 Millionen, die Schwester eine Auszahlung von 0,3 Millionen und die Schwester ist geldgierig? Also, da hört sich bei mir alles auf.
Und was hat der Landraub in Afrika mit der Enterbung der "weichenden Erben" in Südtirol zu tun? Oder Moment mal: Hat er vielleicht tatsächlich etwas damit zu tun?

Ven, 10/28/2016 - 10:08 Collegamento permanente
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Livia Minnea Ven, 10/28/2016 - 10:32

In risposta a di 1983 Flora

4,2 Millionen € zu 0,3 Millionen €. Das sind knallharte Fakten.
Und die drei Häuser, von den Frau Baur spricht und die ebenfalls an den Bruder gehen, sind dabei noch gar nicht berücksichtigt...

Und das halten Sie für gerecht?

Wir können auch über den Landraub in Afrika sprechen. Das bringt uns aber hier nicht weiter.

Ven, 10/28/2016 - 10:32 Collegamento permanente
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1983 Flora Ven, 10/28/2016 - 11:42

In risposta a di Livia Minnea

Ich halte es für gerecht. Denn der Eine (Hofübernehmer) hat die Taube auf dem Dach (Er wird das Geld nie sehen und muss sich zudem noch hoch verschulden, denn die Auszahlung macht immer der Hofübernehmer und nicht der Vater) und der Andere (Weichende) hat den Spatz in der Hand und kann sich mit dem ausbezahlten Geld sehr wohl eine sehr schöne Existenz aufbauen.
Alle Südtiroler Landwirte als LandRÄUBER zu bezeichnen oder auch nur in Verbindung zu bringen ist hingegen schon ein starkes Stück.

Ven, 10/28/2016 - 11:42 Collegamento permanente
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Albert Hofer Ven, 10/28/2016 - 00:28

Ach ohje, es macht vermutlich wenig Sinn mit jemandem zu diskutieren, der in Zorneswut von einem isolierten 6-ha-und-3-Häuser-Fall ausgehend wie wild um sich schlägt, aber ich versuchs halt trotzdem noch ein letztes Mal...

1. "...dieses Relikt aus dem Mittelalter, das in Südtirol in seiner frauenverachtenden, diskriminierenden Ausprägung auf die Spitze getrieben worden ist..." Sie wurden bereits darauf hingewiesen, dass das geltende Landesgesetz nicht zwischen männlichem und weiblichem Erben unterscheidet. Einfach trotzdem zu behaupten, das Höfegestz sei "frauenverachtend" ist eine Falschbehauptung wider besseres Wissen.
2. "Bislang hat der Verfassungsgerichtshof diesen Missstand einfach ignoriert..." Nein, hat er nicht. Der Verfassungsgerichtshof hat sich sich bereits 1957 zum Höfegesetz geäußert und es für verfassungsgemäß erklärt, siehe hier einschließlich Begründung: http://www.giurcost.org/decisioni/1957/0040s-57.html
3. Mit dem Autonomiekonvent hat die ganze Sache hinten und vorn und absolut und überhaupt und rein gar nichts zu tun. Das Höfegesetz ist ein stinknormales Landesgesetz, das jederzeit vom Landtag geändert werden kann, so sich eine Stimmenmehrheit findet.
4. "Das Motto lautet: Die Südtirol-Autonomie muss reformiert werden, aber wieso weiß niemand so genau." Es kann gut sein, dass Sie nicht so genau wissen, weshalb es einen Autonomie-Konvent braucht und um was sich der kümmern soll. Aber bitte schließen Sie nicht von sich auf andere.

Übrigens stört mich auch der eine oder andere Punkt am Höfegesetz (Stichpunkt: Hofstelle), aber man sollte versuchen, seine Kritikpunkte halbwegs sachlich und halbwegs informiert zu äußern...

Ven, 10/28/2016 - 00:28 Collegamento permanente
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Livia Minnea Ven, 10/28/2016 - 07:56

Ach ohje, wenn schon, dann schlagen Sie mit Zorneswut wild um sich. Und Sie wollen einfach die Fakten nicht wahrnehmen.
Mag schon sein, dass das LG formal nicht mehr zwischen männlichen und weiblichen Erben unterscheidet, aber schauen Sie mal, wieviele Frauen und wie viele Männer die geschlossenen Höfe übernehmen! Lieber Herr Hofer: Es geht um die praktische Auswirkung eines Gesetzes und nicht um die formalen Bezeichnungen!

Und das Urteil des Verfassungsgerichtshofs, das Sie zitieren, ist doch der beste Beleg dafür, dass der Verfassungsgerichts in der Vergangenheit die Problematik rund um den geschlossenen Hof entweder nicht erfasst oder einfach ignoriert hat. Lesen Sie es mal genau durch.

Dass Sie vom Autonomiekonvent wenig Ahnung haben, nehmen wir gerne zur Kenntnis, aber bitte wischen Sie nicht deshalb berechtigte Kritik in einer herablassenden Art vom Tisch.

Ja klar: Nur Sie sind informiert, Sie wissen es besser... Alles klar... Grüße an den Bauernbund...

Ven, 10/28/2016 - 07:56 Collegamento permanente
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Erich Frene Ven, 10/28/2016 - 08:41

In risposta a di Livia Minnea

Der Bauernbund hat offenkundig übersehen, dass das Urteil des Verfassungsgerichtshofs aus 1957 über ein halbes Jahrhundert alt ist. In der Zwischenzeit hat sich doch ein bisschen was getan. Man kann nur hoffen, dass der Verfassungsgerichtshof das nächste Mal, wenn er mit diesem mittelalterlichen Relikt befasst wird, genauer hinsieht.

Ven, 10/28/2016 - 08:41 Collegamento permanente
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Mensch Ärgerdi… Ven, 10/28/2016 - 11:28

In risposta a di Livia Minnea

Nur so zur Info
In Italien kann der Verfassungsgerichtshof nicht von selbst aktiv werden, da muss schon eine Verhandlung im Gange sein bei welcher die verfassungsrechtliche Rechtmäßigkeit eines Gesetzes in Frage gestellt wird. Also ist die Behauptung "der Verfassungsgerichtshof" interessiert sich nicht" falsch bzw. ist das technisch unmöglich. Der Gerichtshof entscheidet wenn er eingeschaltet wird.

Ven, 10/28/2016 - 11:28 Collegamento permanente
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Erich Frene Ven, 10/28/2016 - 08:44

Habe soeben in den Nachrichten gehört, dass Herr Tiefenthaler den Landeshaushalt kritisiert hat und noch mehr Geld für die Wirtschaft möchte. Alsodie Landwirtschaft, die er primär vertritt, ist ohnehin fürstlich bedacht worden. Und das sind Steuergelder, die die Arbeitnehmer erwirtschaften.
Er schlägt im Gegenzug vor, bei der Bildung zu sparen. Ein Schelm, wer Böses sich dabei denkt!

Ven, 10/28/2016 - 08:44 Collegamento permanente
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Erich Frene Ven, 10/28/2016 - 10:00

Wie schon Frau Baur angemerkt hat: die Mindestkultureinheit kann dem Hofübernehmer gerne bleiben, aber das sind in Südtirol sicherlich nicht 6 ha Obstwiese. Zudem wären die Auszahlungsbeträge neu zu regeln und einem effektiven Marktwert anzunähern.
Dass die Bauernverbände in Italien sehr stark sind und enormen Einfluss auf den politischen Prozess haben, das ist zutreffend. Ob auf dieser Grundlage alles geht und die Grundrechte einfach ausgehebelt werden können, das ist eine andere Frage. In diesem Sinne wäre es tatsächlich angezeigt, wenn sich der Autonomiekonvent mit dieser Frage beschäftigen würde (und sich nicht in überflüssigen Bla-bla ergehen würde).

Ven, 10/28/2016 - 10:00 Collegamento permanente
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Albert Hofer Ven, 10/28/2016 - 10:36

Argumente zwecklos... Der "geschlossene Hof" ist ein "mittelalterliches Relikt", "frauenverachtend" sowieso, verfassungswidrig ohne Zweifel, anderslautende Urteile des Verfassungsgerichtshofs sind bester Beleg dafür, dass selbiger die Problematik rund "um den geschlossenen Hof entweder nicht erfasst oder einfach ignoriert" hat, das Konstrukt widerspricht genau genommen sogar der "europäischen Grundrechtsordnung", er ermöglicht faktisch eine "Enterbung" und er ist auf jeden Fall im Autonomiekonvent zu behandeln, der sich ansonsten nur mit "überflüssigem Bla-bla" aufhält.

Ven, 10/28/2016 - 10:36 Collegamento permanente
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Livia Minnea Ven, 10/28/2016 - 10:45

In risposta a di Albert Hofer

Haben Sie nicht gehört, dass die Mitglieder des Konvents selbst diesen mittlerweile für überflüssig erachten? Dass sie ihn als "Debattierclub" bezeichnet haben? Das massive Kritik von allerhöchster Ebene gekommen ist, vom früheren LH, der gedroht, diesen Club zu verlassen?
Sollten auch die "Dolomiten"lesen und nicht nur den "Landwirt".

Ven, 10/28/2016 - 10:45 Collegamento permanente
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Mensch Ärgerdi… Ven, 10/28/2016 - 11:35

Mich würde es eh nicht wundern, wenn auch in Südtirol aus den rot-roten Kreisen, denen oft die Ultrafeministinnen stammen, bald die Forderung nach 100% Erbschaftssteuer kommt. Dann bekommt keiner nichts alle sind gleich unglücklich und der Staat kann die Höfe 50/50 nach Männlein und Weiblein verteilen. Viel Spaß dann!

Ven, 10/28/2016 - 11:35 Collegamento permanente