Politica | Nach dem Referendum

Wahlrecht der Auslandsitaliener?

Beim Referendum kam wieder einmal das Wahlrecht der Auslandsitaliener ins Gerede. Sollte da etwas verändert werden? Plädoyer für ein Jein.
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Foto: upi

Ausschnitt aus einem Gespräch über Skype zwischen einer in Deutschland lebenden Italienerin und ihrer römischen Verwandtschaft, wenige Tage vor dem Referendum: Die Stimmung ist familiär, bis aus Deutschland die Andeutung kommt, man werde trotz Bedenken Ja zum Referendum sagen. Fassungslosigkeit in Rom: „Was? Bei dem faschistischen Gesetz?“ Über Skype ist noch zu hören: „Hab‘ ich nicht schon immer gesagt, dass diese Auslandsitaliener kein Wahlrecht haben sollten?“ Themenwechsel.

Beim Referendum wurde das Thema wieder hochgekocht

Es ist ein Thema, bei dem in den vergangenen Monaten so manche Zornesader schwoll. Vor dem Referendum gab es Umfragen, die hinter den erwarteten Sieg des Nein doch noch ein Fragezeichen setzten: Und wenn die Auslandsitaliener mehrheitlich mit Ja stimmen? Man hatte noch im Gedächtnis, dass es vor zehn Jahren sie gewesen sind, die den Ausgang einer Wahl, die „auf der Kippe“ stand, entschieden und Prodi an die Macht brachten. Diesmal kündigte der Präsident der „Komitees für das Nein“, Alessandro Pace, sogar an, die gesamte Abstimmung anzufechten, wenn die Auslandsitaliener zum Zünglein an der Waage dafür werden, dass das Nein verliert. Ähnlich wie Donald Trump angekündigt hatte, im Fall seiner Niederlage die Präsidentenwahl anzufechten – nur im Fall seines Siegs werde er davon absehen. Von Pace, immerhin Verfassungsrechtler, hätte man anderes erwartet.

Nach der Abstimmung stellte sich heraus, dass die Befürchtung der Befürworter des Nein nicht ganz unbegründet war. Während die Inlandsitaliener mit etwa 60 zu 40 für Nein stimmten, waren die Auslandsitaliener mit 60 zu 40 für das Ja. Dass dies für das Ergebnis irrelevant blieb, lag an der hohen Wahlbeteiligung, die alle überraschte und das Votum der Auslandsitaliener zur Marginalie machte. Wohl deshalb bekam ihr Wahlrecht diesmal noch eine Gnadenfrist – bis zur nächsten Wahl, die wieder „auf der Kippe“ steht.

Die Blutsbande von Tremaglia

Ironischerweise war es Berlusconi, dem die Auslandsitaliener ihr Wahlrecht in seiner heutigen Form verdanken. Sie bekamen es 2001, als Berlusconi mit der neofaschistischen Alleanza Nazionale (AN) regierte. Damals war der Neofaschist Mirko Tremaglia Minister für „die Italiener in der Welt“. Das Volk bildete für ihn eine Gemeinschaft des Blutes (der „Italianità“), die auch die Emigration nicht aufheben konnte. Also, folgerte er, müssten auch die Auslandsitaliener an den nationalen Wahlen beteiligt werden. Das Gesetz, das bis heute seinen Namen trägt, teilt die „Welt“ (außerhalb Italiens) in Sektionen auf, in denen 12 italienische Parlamentsabgeordnete und 6 Senatoren zu wählen sind. Will heute ein im Ausland lebender Italiener sein Wahlrecht ausüben, muss er im Unterschied zu früher nicht mehr mühsam in das Land seiner Vorfahren reisen (was wenige taten, Briefwahl war nicht möglich). Jetzt kann er „seinen“ Abgeordneten wählen, per Brief und mit vereinfachtem Verfahren: Das zuständige Konsulat schickt die Wahlformulare, man füllt sie aus und schickt sie ans Konsulat zurück, das alles nach Italien weiterleitet. Wahlberechtigt ist, wer einen italienischen Pass besitzt und im Register für im Ausland lebende Italiener (AIRE) steht.

Offene Fragen

Die Erfahrung der letzten 15 Jahre zeigt, dass nur höchstens 30 % der gut 4 Millionen der registrierten Auslandsitaliener ihr Wahlrecht ausüben. Zwar gibt es in fast allen westlichen Demokratien den Trend zur sinkenden Wahlbeteiligung, aber ein derart niedriger Wert trägt nicht gerade zu seiner Legitimierung bei – zumindest in dessen gegenwärtiger Form.

Ein weiteres Problem betrifft das im Wahlverfahren (Briefwahl über Konsulate) steckende Betrugspotenzial. Spektakulär war der Fall Nicola Di Girolamo, der im Auftrag der Mafia Drogengelder wusch. Um seine geschäftlichen Möglichkeiten zu erweitern, hievte ihn die `Ndrangheta 2008 in den italienischen Senat, nachdem sie ihn zuvor auf der Berlusconi-Liste für Auslandsitaliener in der Sektion Europa platziert hatte. Aus Kalabrien schickte sie ein ganzes Einsatzkommando nach Baden-Württemberg, um dort ungenutzte Wahlzettel einzusammeln und zu fälschen. Das Argument, angesichts eines derartigen Missbrauchs müsse man den Auslandsitalienern das Wahlrecht entziehen, ist jedoch zweischneidig. Denn dann müssten - besonders in Süditalien - auch Teile der nationalen Wahlen ausgesetzt werden (die Fälscher, die in Baden-Württemberg auftauchten, waren schon in Kalabrien geschult worden). Immerhin flog der Fall Di Girolamo auf. 2010 verlor er sein Mandat, anschließend ging er in den Knast.

Der dritte Einwand ist eher grundsätzlicher Natur. Inwieweit soll man den Angehörigen eines Volkes, die nicht mehr auf dessen angestammten Territorium leben, ein Mitspracherecht über dessen Angelegenheiten geben? Sollte es nicht nur denjenigen zugesprochen werden, die von den positiven oder negativen Konsequenzen ihrer Wahl selbst betroffen werden? Unter diesem Gesichtspunkt ist die Lebenssituation der Auslandsitaliener mit italienischem Pass  recht unterschiedlich. Dies zeigt schon ein Blick ins AIRE-Register: Es verzeichnet 4,1 Millionen Staatsbürger. Die meisten von ihnen, knapp 660.000, leben in Argentinien. Mit gut 648.000 folgt Deutschland, dann die Schweiz, Frankreich, Brasilien, Belgien usw.

Unterschiedliche Lebensumstände

Beispiel Argentinien: Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts kam es von Italien nach Argentinien zu immer neuen Auswandererwellen. Heute leben dort 25 Millionen „Italienischstämmige“, was einem Bevölkerungsanteil von ca. 60 % entspricht. Ihr Vereinsleben ist rege, vor allem in der älteren Generation. Das argentinische Bildungs- und Gesundheitswesen ist noch heute vom italienischen Einfluss geprägt. Allerdings hat die Attraktivität des italienischen Passes noch einen weiteren Grund: Ende der 90er Jahre geriet das Land in eine schwere Wirtschaftskrise, die viele Argentinier daran denken ließ, ihr Glück woanders zu suchen. Der italienische Pass wurde zum Eintrittsticket in die EU. Da der Erwerb eines italienischen Passes für Argentinier relativ leicht ist (ein Großvater oder eine Großmutter aus Italien reicht aus), stöhnten zur Jahrhundertwende die italienischen Konsulate in Argentinien über einen regelrechten Run auf solche Pässe.

Anders in Deutschland: Die meisten Italiener kamen erst in der Mitte des 20. Jahrhunderts als „Gastarbeiter“, meist in der Erwartung, hier nur für eine begrenzte Zeit zu bleiben. Im Laufe der Jahrzehnte differenzierten sich die Lebenspläne: Einige kehrten tatsächlich nach Italien zurück. Andere blieben in Deutschland, während die Bindung an das Herkunftsland verblasste. Eine dritte Gruppe begann (spätestens nach der Rente) ein Leben „im Spagat“, indem sie einen Teil des Jahres in Deutschland, den anderen in Italien verbringt. Begünstigt wurde dies durch die geografische Nähe beider Länder, fortbestehende familiäre Bindungen und nicht selten auch durch doppelten Wohnungsbesitz. Vor allem für diese dritte Gruppe war die doppelte Staatsbürgerschaft eine Fotografie ihrer Lebenssituation. Dass es sich hier um Grenzgänger handelt, die sich weder in dem einen noch in dem anderen Land „richtig auskennen“, trifft nicht zu. Der ständige Perspektivwechsel kann den Blick schärfen. Als Berlusconis politischer Abstieg begann, waren es zuerst die Auslandsitaliener, die es leid waren, ständig nach der merkwürdigen Figur gefragt zu werden, die in ihrer alten Heimat regiert. Sie waren es auch deshalb leid, weil sie sich schämten.

Dies ist kein Plädoyer dafür, am Wahlrecht der Auslandsitaliener nichts zu ändern. Dass es nur 30 Prozent derer wahrnehmen, die bei AIRE registriert sind, sollte jedoch zu denken geben. Der Angriffspunkt sollte nicht das Wahlrecht, sondern das Staatsbürgerschaftsrecht sein, bei dem weniger auf mystische Blutsbande und mehr auf die konkreten Lebensumstände ankommen müsste. Auch wenn es hier um Abgrenzungen geht, die politisch nicht leicht umzusetzen sind. Ein erster Schritt könnte darin bestehen, das Anrecht auf doppelte Staatsbürgerschaft (und italienischen Pass) nur noch denen zuzusprechen, bei denen mindestens ein Elternteil in Italien geboren wurde. So dass es nicht zu einem Anspruch wird, der über Generationen vererbt werden kann, ohne dass es noch reale Verbindungen zum einstigen Herkunftsland gibt.

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Alessandro Stenico Mar, 01/17/2017 - 19:30

Come modificare la materia:
1. Non conteggiare nel quorum di partecipazione ai referendum il numero degli elettori residenti all’estero, così come succede per i referendum comunali ad esempio nei comuni del Trentino;
2. Far votare solamente su esplicita richiesta i cittadini emigrati all’estero nell’ultimo decennio, così come succede in quasi tutti paesi europei, noi abbiamo soldi da buttare, quindi mandiamo le schede a tutti.
Che senso ha, far votare cittadini italiani di terza o quarta generazione che non hanno mai messo piede sul nostro territorio, che oltretutto non pagano le tasse in Italia.
La crisi economica visti gli alti costi di ogni singola consultazione elettorale all’estero, potrebbe essere un’ottima occasione per cambiare, per esempio informatizzando il voto.
Ma un’occasione l’abbiamo appena persa lo scorso quattro dicembre, almeno i senatori dei collegi esteri sarebbero spariti e chissà quanto dovremmo aspettare alla prossima riforma ?
Ricapitolando, se fosse per me, io opterei per far votare solamente su esplicita richiesta così come è successo negli ultimi due referendum con gli elettori temporaneamente all’estero per motivi di studio, lavoro o cure mediche, solamente chi ha trasferito la propria residenza all’estero negli ultimi dieci anni.
La modifica della legge che regola la concessione della cittadinanza italiana in base allo ius sanguinis a tutti quelli che ne hanno i titoli e la richiedono, non è la via più semplice per modificare il voto dei cittadini italiani residenti all’estero.

Mar, 01/17/2017 - 19:30 Collegamento permanente
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Marcella Heine Mer, 01/18/2017 - 17:03

La proposta di non conteggiare nel quorum per i referendum gli elettori residenti all' estero crea una distinzione tra elettori „di prima e di seconda classe“, che ritengo discriminatoria.
Anche l' idea di far votare (su loro esplicita richiesta) solo chi ha trasferito la residenza all' estero negli ultimi dieci anni non mi sembra nè semplice nè tantomeno equa. Personalmente sono residente in Germania da almeno trent' anni, ma ho sempre continuato a recarmi regolarmente in Italia e a mantenere lì stretti rapporti. Mi informo e seguo i fatti italiani come quelli tedeschi e pago regolarmente le tasse, oltre che naturalmente in Germania, anche in Italia: la tassa immobiliare, quella per la raccolta die rifiuti (che, pur vivendo in Italia solo per qualche mese, pago per tutto l' anno) e naturalmente le bollette per elettricità, gas, TV, Internet, telefono. Cito solo il mio caso, ma vale anche per moltissimi altri italiani residenti all' estero. Il limite „dieci anni di residenza all' estero“ mi sembra dunque sia da un punto di vista giuridico che di fatto piuttosto arbitrario. A parte questo, faccio anche presente che usare l' argomento di chi paga e non paga le tasse come criterio per permettere di esercitare il diritto di voto è di per sè problematico: in base ad esso si dovrebbe di conseguenza togliere il diritto di voto a cittadini italiani senza alcun reddito o con solo sussidio sociale – e anche ai non pochi cittadini che grazie a lavoro nero o a evasione continuata e sistematica si sottraggono all' obbligo di pagare le tasse. Per l' ultima categoria magari l' idea mi piacerebbe pure (scherzo naturalmente) ma è lo stesso di evidente assurdità. Anche la strada di una riforma della legge di cittadinanza che superi lo jus sanguinis non è sicuramente semplice, ma sarebbe forse più in grado di corrispondere alle reali condizioni di vita di chi vive all' estero.

Mer, 01/18/2017 - 17:03 Collegamento permanente