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Private Zahlung

Alessandro Urzi will wissen, warum sich das Land mit Vera Nicolussi-Leck gerichtlich geeinigt hat. Die Öffentlichkeit darf weder Anfrage noch Antwort sehen.
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Foto: upi
Es gibt gut drei Dutzend Artikel, Berichte und Interviews zu dem Fall. Alle Details sind bekannt. Verständlich: Geht es in dem Gerichtsfall doch um einen hohen öffentlichen Posten in der Landesverwaltung.
Die Zusammenfassung: Anfang 2014 beruft Landesrat Philipp Achammer Vera Nicolussi-Leck zu seiner Ressortdirektorin. Die damals 39-jährige Bruneckerin, studierte Juristin und vorher als Lehrerin tätig, ist zu diesem Zeitpunkt seit zwei Jahren Kinder- und Jugendanwältin des Landes.
Nicolussi-Leck ist eine, die anpackt und sie legt in ihrem Amt mit viel Schwung und Elan los. Doch im Laufe der folgenden zwei Jahre verschlechtert sich das Verhältnis zwischen Achammer und Nicolussi-Leck zusehends. Fragt man die Beteiligten, so gehen die Gründe dafür auseinander.
Tatsache ist, dass der Kulturlandesrat und SVP-Obmann im August 2016 seiner Ressortdirektorin den Führungsauftrag entzieht. Es ist ein klarer Misstrauensantrag und eine Art Entlassung auf Raten. Das Duo Arno Kompatscher und Philipp Achammer bietet Nicolussi-Leck daraufhin mehrere durchaus interessante Posten im öffentlichen Dienst an. Doch die Brunecker Juristin fühlt sich ungerecht behandelt und lehnt alle Angebote ab.
Wenig später zieht die ehemalige Ressortdirektorin dann gegen das Land und Achammers Entlassung vor das Arbeitsgericht. Vera Nicolussi-Leck und ihr Anwalt, der bekannte Bozner Arbeitsrechtler Gianni Lanzinger fordern in ihrer Klage über eine Million Euro an Schadenersatz.
Im November 2017 kommt es dann im Schlichtungsverfahren vor dem Arbeitsgericht Bozen zu einer Einigung. Die beiden Streitparteien einigen sich: Das Land zahlt Vera Nicolussi-Leck 110.000 Euro und im Gegenzug lässt diese alle Forderungen gegen die Landesverwaltung fallen.
 

Die Anfrage

 
Der Alto-Adige-nel-cuore-Abgeordnete Alessandro Urzí will jetzt in einer Anfrage wissen, warum sich das Land so auf diese Schlichtung eingelassen hat. Urzis zentrale Frage: Wenn alles rechtens ist, warum zahlt das Land dann 110.000 Euro?
Die Öffentlichkeit darf aber weder von dieser Anfrage noch von der Antwort darauf etwas wissen. Wie bereits mehrmals berichtet, praktiziert man im Landtag eine besonders strenge und absurde Auslegung der Datenschutzbestimmung. Die Privacy-Gesetzgebung wird sehr oft so ausgelegt, dass die Transparenzbestimmungen ad absurdum geführt werden.
 
Der Text der Anfrage ist auf Grund der Bestimmungen über die Privacy nicht einsehbar“, heißt es lapidar zur Urzi-Anfrage. Ebenso wird die inzwischen erteilte Antwort nicht öffentlich zugänglich sein.
Eine Absurdität. „Hier handelt es sich um eine öffentliche Person, ein öffentliches Amt und um öffentliches Geld, das bezahlt wurde“, ärgert sich Alessandro Urzí, „deshalb kann es hier einfach keine Privacy geben.“ Für Urzi ist die Gesetzesauslegung völlig daneben.
Es ist mehr als nur ein Streit unter Juristen. Denn an diesem Fall wird auch die Gangart des Landtages deutlich.
Der Steuerzahler muss 110.000 Euro zahlen. Den Grund dafür darf er aber nicht wissen.
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Hartmuth Staffler Mer, 03/14/2018 - 21:04

Die Vera Nicolussi-Leck hat das Recht, auch zehn Millionen Euro zu fordern. Das Land hätte das Recht, ihr zu sagen, dass sie zufrieden sein soll wenn sie abgehen kann ohne Schadensersatz für nicht oder schlecht geleistete Arbeit zahlen zu müssen. Das sind zwei durchaus akzeptable Standpunkte, weil ja jeder laut Gesetz seine Interessen wahren darf, und das Land als öffentliche Körperschaft dazu geradezu gesetzlich verpflichtet ist. Doch der Steuerzahler, der dieses Theater nicht nur beobachten und sich vielleicht daran belustigen darf, sondern es auch finanzieren muss, hat ein Recht darauf, die Hintergründe zu erfahren. Es geht ja um unser Geld.

Mer, 03/14/2018 - 21:04 Collegamento permanente