Società | Wintersportverband

Zügige Neuwahlen

Der Präsident des SSV Pfalzen, Martin Hitthaler, kontert in einem Brief an die Südtiroler Wintersportvereine auf die Aussendung von Hermann Ambach & Co.
Skirennen
Foto: bluewin
Der Südtiroler Wintersportverband (FISI) steht seit Monaten mitten in einer Zerreißprobe.
Salto.bz hat mehrmals darüber berichtet. Obwohl das oberste Sportgericht des CONI die Wahl von Hermann Ambach zum Präsidenten annulliert hat, tut man am Verbandssitz am Bozner Verdiplatz so, als sei nichts passiert.
In einer Aussendung vergangene Woche versuchte der Verband die Südtiroler Wintersportvereine und die Öffentlichkeit zu beruhigen. Die Botschaft der Südtiroler FISI an ihre Mitglieder: Es sei alles rechtens, Präsident Hermann Ambach genieße das volle Vertrauen und die Sache werde sich schon bald aufklären.
Mit derselben Waffe schlagen aber jetzt jene zurück, die den Rekurs gegen die Ambach-Wahl in Rom eingereicht und auch gewonnen haben.
Gestern hat der Präsident des SSV Pfalzen, Martin Hitthaler, ein Rundschreiben an alle Vereine des Wintersportverbandes Südtirol (FISI) verschickt.
In dem Schreiben lässt Hitthaler die gesamte Geschichte noch einmal Revue passieren.
 
"Hiermit möchte ich alle Vereine über die den genauen Stand in diesem Verfahren informieren
Am 10.06.2018 fand u.a. die Wahl des Präsidenten des Südtiroler Wintersportverbandes statt. Zwei Kandidaten hatten sich für das Präsidentenamt zur Verfügung gestellt. Hermann Ambach bekam 53% der Stimmen, während sein Herausforderer, Helmuth Senfter, 47% der Stimmen erhielt.
In diesem Rahmen ist festzuhalten, dass laut FISI-Statut der amtierende Präsident bei der Wahl mindestens 55% der Stimmen auf sich vereinen muss. Schafft er es im ersten Wahlgang nicht, so muss er den Stuhl räumen und darf nicht mehr weiter antreten.
 
 
 
Nun wird dazu im untersuchungsgegenständlichen Urteil festgehalten, dass die Präsidentin der Vollversammlung, Gabriella Paruzzi, und der Sekretär der Vollversammlung Massimiliano Pedrazza, nicht eine neue Vollversammlung einberufen haben, sondern die Annullierung des Protokolls, welches von denselben anlässlich der Wahlen vom 10.06.2018 angefertigt wurde, erklärt haben. Dies in jenem Teil wo festgehalten wurde, dass Herr Ambach eben nicht 55% der notwendigen Stimmen erhalten hat. Gleichzeitig wurde aber als Wahlsieger Herr Hermann Ambach für den Zeitraum 2018 – 2022 ernannt, zumal er mehr als 50% der Stimmen erhalten hat. Diese Vorgehensweise stützt auf der irrigen Auslegung dass die einschlägige Bestimmung von den regionalen Organen nicht angewendet werden müsste.
In der Folge hat der SSV Pfalzen dieselbe Maßnahme beim Sportgericht (Tribunale Federale) angefochten. Der Rekurs wurde abgewiesen, zumal die Unzulässigkeit wegen mangelndem Interesse erklärt wurde.
Daraufhin ist der SSV Pfalzen vor das Berufungsgericht (Corte d’Appello Federale) gezogen, welches den Rekurs teilweise angenommen hat, und zwar wurde das Rechtsschutzinteresse vom SSV Pfalzen anerkannt. Gleichzeitig wurde aber der Rekurs in der Sache selbst zurückgewiesen.
In der Folge wurde der Entscheid des Berufungsgerichts (Corte d’Appello Federale) vom SSV Pfalzen beim CONI-Sportgericht angefochten. In diesem Rahmen wurden sechs verschiedene Rekursgründe vorgebracht.
Das CONI-Sportgericht hat unter dem Vorsitz vom Staatsrat und vormaligen Außenminister Franco Frattini, Berichterstatter Prof. Massimo Zaccheo, den Rekurs auf Grund der Stichhaltigkeit des ersten Anfechtungsgrundes angenommen.
Im Besonderen wurde festgehalten, dass die Vorsitzende der Südtiroler Vollversammlung vom 10.06.2018, die ehemalige Langlauf Olympiasiegerin Gabriella Paruzzi, in gesetzeswidriger Weise im Selbstschutzwege die Annullierung einer Maßnahme verfügt hat, welche in der ausschließlichen Zuständigkeit der Vollversammlung lag. Anders ausgedrückt, Frau Paruzzi darf als Vorsitzende der Vollversammlung nur die Beschlüsse desselben Organs umsetzen, nicht aber die Annullierung derselben vornehmen, weil sie dafür nicht zuständig ist.
 
 
In diesem Zusammenhang haben die Richter festgehalten, dass die Vollversammlung auch nicht die Annullierung einer eigenen Maßnahme vornehmen darf, sondern es muss eine neue Vollversammlung einberufen werden. Zudem sehen die einschlägigen Bestimmung ausdrücklich vor, dass sofern nur zwei Kandidaten an der Wahl teilnehmen, und für den Fall, dass einer nicht das Quorum von 55% auf sich vereinen kann, der vormalige Präsident an der nicht teilnehmen darf. Gleichzeitig muss eine neue Vollversammlung festgelegt werden. („Se, invece, i candidati sono solo due dovrà tenersi una nuova assemblea. L’articolo 45 ROF, comma 4, invece, prevede semplicemente che, ove non si raggiunga il quorum del 55%, fermo restando che il Presidente uscente non può parteciparvi, si procede contestualmente ad una nuova votazione.”)
In der Folge hat das CONI-Sportgericht den Rekurs angenommen und das Verfahren an das Berufungsgericht (Corte d’Appello Federale) rückverwiesen, mit der Aufforderung im Rahmen des aufgezeigten Rechtprinzips auch über den zweiten Rekursgrund zu entscheiden.
Es geht nun darum, dass das Urteil zügig umgesetzt wird, weswegen diesbezüglich auch eine entsprechende Aufforderung/Abmahnung an Hermann Ambach und an den Südtiroler Wintersportverband FISI zugestellt wird.“
 
Inzwischen wurde die Urteilsbegründung des CONI-Sportgerichts hinterlegt. Und auch die Verhandlung vor dem FISI-Berufungsgericht wurde bereits festgelegt. Die Verhandlung wird am 11. Juli in Mailand über die Bühne gehen.
Die Zukunft des Südtiroler Wintersportverbandes entscheidet sich somit an einem heißen Julinachmittag in Mailand.